Aussprache über die Schaffung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen in der Neuburger Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,

in der Sitzung am 22. Juli 2009 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr die Schaffung eines Radfahrstreifens bzw. Schutzstreifens in der Neuburger Straße beschlossen. Ich bitte Sie, eine Aussprache zur Umsetzung dieses Beschlusses in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses auf die Tagesordnung zu setzen und weitere Markierungs-Maßnahmen vorerst nicht durchführen zu lassen.

Begründung:

Der städtische Bauhof hat mit der Umsetzung des Beschlusses im unteren Bereich der Neuburger Straße begonnen und entsprechende Markierungsarbeiten durchgeführt. Von der Verwaltung
wurde bereits in der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 22.07.09 angeführt: „…Es wird also nur in sehr wenigen Sonderfällen (z.B. Begegnung von zwei Bussen) ein Ausweichen auf den Schutzstreifen notwendig sein.“ Die Praxis in der Neuburger Straße und der Haitzingerstraße zeigt, dass sowohl auf den Schutzstreifen (gestrichelte Linie) als auch auf den Bereich des Radfahrstreifens (durchgezogene Linie) ausgewichen werden muss. Das Überfahren der durchgezogenen Linie des Radfahrstreifens ist jedoch nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Daher werden Verkehrsteilnehmer gezwungen, entweder widerrechtlich auf den Radfahrstreifen auszuweichen oder den Gegenverkehr passieren zu lassen. Dies ist gerade für den bergauf fahrenden Verkehr des Öfteren problematisch. Ein Schutzstreifen wäre hier sinnvoller als die durchgezogene Linie eines Radfahrstreifens.

Auch im Hinblick auf die Fortführung des Radfahrstreifens bis hin zur Breslauerstraße sollte diskutiert werden, ob man nicht auf durchgezogene Linien generell verzichtet und satt dessen Schutzstreifen markiert. Nach der Öffnung der Ringstraße hat der Verkehr in der Neuburger Straße wieder deutlich zugenommen. Daher ist es unstrittig, dass eine Regelung für Radfahrer erforderlich ist. Im Bereich der Neuburger Straße würden aber ab der Einmündung der Dr. Eggersdorfer Straße Richtung Breslauer Straße die momentan vorhandenen vier Fahrspuren mit der Lösung
Radfahrstreifen/Schutzstreifen auf nur noch zwei Fahrspuren beschränkt werden. Dies würde zu erheblichen Beeinträchtigungen im Berufsverkehr kommen und ist für mich höchst bedenklich. Die Verwaltung sollte daher bei der Ausarbeitung des Konzeptes zur Fortführung des Radfahrverkehrs in der Neuburger Straße in Haidenhof alternative Maßnahmen andenken.

Andreas Dittlmann

Rechtliche Prüfung der Gewährung von Rabatten auf die Eintrittspreise im PEB

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitte ich Sie in Ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der SWP GmbH an die Geschäftsführung zur rechtlichen Prüfung weiterzuleiten: Einwohnern der Stadt Passau werden auf die Eintrittspreise des Passauer Erlebnisbades Rabatte gewährt. Diese werden zusätzlich zur bestehenden Tarifstruktur eingeführt.

Begründung:

Das Defizit des Passauer Erlebnisbades (PEB) wird 2009 auf Grund der Besucherzahlen deutlich über den geplanten 2,5 Mio. Euro liegen. Bereits jetzt wird ein jeder Hallenbadbesucher mit ca. sechs Euro und ein jeder Freibadbesucher mit ca. zehn Euro durch die Stadtwerke Passau bezuschusst. Viele Einrichtungen der Stadt Passau wurden beim Bau oder werden beim Betrieb mit staatlichen Zuschüssen gefördert. Sie stellen notwendige Leistungen eines Oberzentrums für das Umland dar, die auch berechtigt mit Steuergeldern gefördert wurden und werden. Das PEB ist jedoch mit Eigenmitteln der Stadtwerke Passau erbaut worden. Für seinen Betrieb gibt es ebenfalls keine staatlichen Zuschüsse. Vielmehr werden die Verluste durch den Betrieb mit Gewinnen in anderen Bereichen der Stadtwerke Passau ausgeglichen. Diese werden ähnlich wie beim Defizit des ÖPNV weitestgehend alleine durch die Einwohner der Stadt Passau, welche wiederum nur ca. ein Drittel der Besucher des Peb sind, als Kunden in den verschiedenen Sparten der Stadtwerke Passau erbracht. Daher sehe ich es als durchaus fair an, daß Bürgerinnen und Bürger der Stadt Passau Rabatte auf die Eintrittspreise im PEB erhalten.

Eine weitere notwendige Anhebung der Eintrittspreise sowohl für das Hallen- als auch für das Freibad könnten somit für die Einwohner der Stadt und gleichzeitig Kunden der Stadtwerke Passau kostenneutral gestaltet werden. So sind Preise im Hallenbad (3-Stunden-Karten) von 7,00 Euro und für Jugendliche von 4,50 Euro, im Freibad von 5,00 und 3,50 Euro denkbar. Die üblichen Vergünstigungen für Schüler, Studenten, Rentner usw. (bisherige „Tarifstruktur“) bleiben bestehen.

Ein ähnlicher „Einheimischer“-Rabatt wird bereits in Oberammergau im Erlebnisbad „Wellenberg“ gewährt. Kommunen, deren Einwohner ebenfalls in den Genuss dieses Rabattes kommen sollen, können durch einen Zuschuß zum Ausgleich des Defizits dies für ihre Bürgerinnen und Bürger ebenfalls von den Stadtwerken Passau erhalten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, aus meiner Sicht zwingt uns die Ergebnissituation der Stadtwerke Passau, solch unorthodoxe Maßnahmen anzudenken und ggfs. umzusetzen. Ich hoffe daher auf Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Andreas Dittlmann

Antrag auf teilweise Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Grünaustraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.10.2009 wurde beschlossen, die „Öffnung der Ringstraße“ beizubehalten. Daher stellt die Fraktion FDP/Passauer Liste folgenden Antrag:
Die Einbahnstraßenregelung in der Grünaustraße von Westen her bis zur Leopoldstraße bleibt bestehen. Von Osten her wird die Grünaustraße vom ZOB bis zur Leopoldstraße für den Verkehr in beide Richtungen frei gegeben.

Begründung:

Nachdem mit der endgültigen Öffnung der Ringstraße ein wesentlicher Punkt des Verkehrskonzeptes „Neue Mitte“ verändert wurde, sind auch alle Folgemaßnahmen zu überprüfen. Die bisherige Regelung in der Grünaustraße führt zu erheblichen negativen Auswirkungen für die Geschäftsleute im vorderen Teil der Grünaustraße. Sie sind teilweise nur noch unter erschwerten Bedingungen erreichbar. Das Verkehrsaufkommen ist in diesem Bereich gering. Die Interessen der Anwohner auf Reduzierung des Durchgangverkehrs und geringerer Lärmbelästigung wird durch die Einbahnstraßenregelung von der Auerspergstraße bis zur Leopoldstraße weitestgehend erfüllt.

Daher sehen wir die Freigabe des Zweirichtungsverkehrs von der Erhardstraße bis zur Leopoldstraße als sinnvollen Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und den Gewerbetreibenden an.

Andreas Dittlmann