Sondersitzung zur Situation bedrohter Baudenkmäler im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

über Jahre hinweg wurde mit großem Engagement von verschiedener Seite um den Erhalt des Baudenkmals Linzer Str. 2 gerungen. Laut Pressemitteilung Ihres Büros vom 20. Mai wird nun seitens der Verwaltung „aus rechtlichen Gründen“ dem Abbruchantrag des Eigentümers zugestimmt. Ich bedaure dies zutiefst, da die Verwaltung den zunehmenden Verfall des Hauses mindestens 7 Jahre sehenden Auges ohne einzugreifen hingenommen hat.

Tatsächlich hätte die Verwaltung auf Grundlage des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes gleich nach Bekanntwerden bestandsbedrohender Bauschäden eine Notsicherung des Gebäudes und ein Gutachten zu seiner Sanierungsfähigkeit erzwingen können. Stattdessen wurde besorgten Stadträten über Jahre mitgeteilt, dass ein entsprechendes Gutachten längst vorläge und eine Rettung des Gebäudes nicht mehr möglich sei. Eine Auskunft, die sich in dieser Form jedoch als falsch erwiesen hat. Erst der am 22. Oktober 2018 von mir und Prof. Dr. Waschler eingebrachte Antrag, eine zwangsweise Notsicherung des Denkmals vorzunehmen, veranlasste die Verwaltung schließlich, ein entsprechendes Fachgutachten zu beauftragen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Verfall des Anwesens ungehindert fortgesetzt.

Der jetzt bevorstehende Totalverlust eines aufgrund seiner Sonderformen bedeu-tenden und stadtbildwirksamen Baudenkmals hätte verhindert werden können, wenn die Stadtverwaltung spätestens vor 7 Jahren durch beherzte Anwendung und Ausschöpfung der denkmalpflegerischen Rechtsmittel eingegriffen hätte. Dies ist bedauerlicherweise unterblieben. Für den Verlust des Baudenkmals Linzer Str. 2 trifft die Verwaltung damit eine Mitverantwortung.

Die Vorgänge in Sachen Linzer Str. 2 sollten sich bei anderen Baudenkmälern unserer Stadt auf keinen Fall mehr wiederholen. Nun wurde im Dezember 2018 seitens der Verwaltung aber allgemein mitgeteilt, dass mindestens vier weitere denkmalgeschützte Objekte angeblich unrettbar vom Abriss bedroht und 9 weitere in Verfall befindlich seien.

Ich fordere die Verwaltung hiermit auf, den Bau-, Stadtentwicklungs- und Kulturausschuss der Stadt Passau zeitnah – idealerweise in einer kombinierten Sondersitzung – über die betroffenen Baudenkmäler und ihren eingetretenen Zustand in einem illustrierten Sachstandsbericht zu informieren. Insbesondere bitte ich dabei, die weitere Vorgehensweise seitens der Verwaltung darzustellen.

Ausdrücklich bitte ich auch, den Stadtheimatpfleger für den Bereich Denkmalpflege zu ersuchen, im Stadtrat Stellung zu den betroffenen Baudenkmälern zu beziehen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Erhalt von Baudenkmälern auch und gerade ausserhalb unserer historischen Altstadt von erheblicher Bedeutung ist. Baudenkmäler wirken anregend und identitätsstiftend auf ihr Wohnumfeld. Wo sie verloren gehen, geht auch die Erinnerung an die besondere Geschichte eines Orts verloren, verlieren Stadtteile ihr besonderes Gesicht und ihre Eigenart.

Matthias Koopmann