Antrag zur Auflassung der Bus-Bedarfshaltestelle am Kirchenplatz

Beschlussvorschlag:

Die Bus-Bedarfshaltestelle am Innstädter Kirchenplatz wird schnellstmöglich aufgelassen. Zur Umsetzung des Beschlusses wird ein entsprechendes Benehmen zwischen der Verwaltung und den Stadtwerken hergestellt.

Begründung:

Die schwierige, sich weiter dramatisierende Verkehrssituation in der Innstadt zählt zu den Kernproblemen unserer Stadt. Hier wirken eine Vielzahl von Negativ-Faktoren ineinander. Um zu einer Besserung, wenigstens aber einer Stabilisierung der Verhältnisse zu kommen, sollten alle entlastend wirkenden Einzelmaßnahmen genutzt werden.

Zu den negativ wirkenden Einzelfaktoren zählt die Bus-Bedarfshaltestelle am Kirchenplatz. Die mangels Busbucht auf der Strasse haltenden Busse sind regelmäßig beidseits für erhebliche Rückstaubildungen verantwortlich. Ein Umstand, der völlig zu Recht auf der jüngsten Innstadt-Bürger-Versammlung als vermeidbares Problem thematisiert wurde. Insbesondere wurde von Anwohnern darauf verwiesen, dass die Bedarfshaltestelle nur sehr vereinzelt von Senioren, in der Hauptsache aber von Studenten genutzt würde.

Nur ca. 40 m nördlich der Bedarfshaltestelle befindet sich die Bushaltestelle am Parkhaus Jahnstraße. Diese geringe Distanz ist Studenten ohne Frage zumutbar. Für Senioren bietet die Haltestelle am Parkhaus den Vorzug, dass sie im Unterschied zur Bedarfshaltestelle gedeckt und mit Sitzbänken ausgestattet ist. Die Haltestelle am Parkhaus kann vom Kirchenplatz im Übrigen nicht nur über den engen Gehsteig der Mariahilfstraße, sondern auch über die sichere Reitergasse erreicht werden.

Insgesamt gesehen steht der sehr bescheidene Nutzen der Bedarfshaltestelle gegenüber ihren spürbaren negativen Auswirkungen an einem verkehrstechnischen Brennpunkt unserer Stadt weitab von einem angemessenen Verhältnis. Will man hier zu einer verkehrstechnischen Besserung, wenigstens aber einer Stabilisierung der Lage kommen, ist zumindest an Wochentagen eine Auflassung der Bedarfshaltestelle am Kirchenplatz dringend geboten.

Matthias Koopmann

Antrag zur Prüfung auf Denkmalwürdigkeit der Peschl-Kastanien

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Naturdenkmalwürdigkeit der historischen Biergartenkastanien im Areal der ehem. Peschlbrauerei zu überprüfen. Bei positivem Ergebnis wird unverzüglich eine Unterschutzstellung des Baumbestandes vorgenommen. Bis zur Entscheidung in der Sache wird seitens der Verwaltung eine Veränderungssperre für den betroffenen Baumbestand erlassen.

Begründung:

Im Zusammenhang mit der geplanten Neubebauung des so genannten „Peschl-Areals“ war der Passauer Neuen Presse jüngst zu entnehmen, dass der Fortbestand des historischen Kastanienbestandes im ehem. Biergarten der Peschl-Brauerei in Frage steht. Die artenschutzrechtliche Relevanz der fraglichen Bäume als Fledermaushabitat ist bereits belegt worden. Insbesondere hinsichtlich der erheblichen Feinstaubbelastung im Stadtzentrum kommt der Filterwirkung der mächtigen Baumkronen Bedeutung zu. Um die filternde Blattmasse unmittelbar zu ersetzen, wären pro fallender Peschl-Kastanie wohl mindestens 80 Jungbäume erforderlich. Allerdings wäre der Investor aktuell, ohne aufgestellten Bebauungsplan zu keinen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet.

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Passau ist derzeit bemüht, im historisch „aufgeladenen“ Areal der ehem. Peschl-Brauerei wenigstens den Erhalt Identität stiftender historischer Einzelelemente zu erreichen. Hier ist der wohl deutlich über 100 Jahre alte Baumbestand des ehem. Biergartens von hoher Relevanz und in besonderer Weise als Erinnerungsort geeignet. Sowohl aus naturfachlicher und lokalhistorischer Sicht, als auch im Hinblick auf die Lebensqualität der künftigen Quartiersbewohner erscheint uns ein Erhalt der „Peschl-Kastanien“ unbedingt geboten.

Nicht zuletzt sind wir der Auffassung, dass die Stadt Passau im Interesse Ihrer Bürger auf Ihre gestalterischen Einwirkungsmöglichkeiten auf die großflächige Bebauung eines derart zentralen Areals keinesfalls verzichten darf. Hierzu gehört aus unserer Sicht auch, gegebenenfalls gegenüber Investoren, zumal auswärtigen, für die Bewahrung typischer Passauer Elemente zu streiten und für deren Erhaltung einzustehen.

Matthias Koopmann

Antrag Georgsbergtunnel

Da das Projekt „Georgsbergtunnel“ zwar zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet wurde, aber keine Berücksichtigung im Referentenentwurf fand, ist es unerlässlich, dass der Stadtrat der Stadt Passau bzw. dessen zuständiger Ausschuss gegenüber dem Bundesministerium mit Nachdruck deutlich macht, dass das Projekt „Georgsbergtunnel“ für Passaus künftige Entwicklung, insbesondere unter dem Aspekt latenter Hochwassergefahr, von höchster Bedeutung ist. Andererseits wurde vom Passauer Stadtrat ein weiteres mögliches Projekt des Bundesverkehrswegeplans, die Nordtangente, mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die Stadtverwaltung hat angemerkt, dass es zum genannten Projekt „Georgsbergtunnel“ derzeit keine Beschlussfassung eines Gremiums des Stadtrats gibt. Dieses verkehrspolitisch für Passau äußerst wichtige Thema wollen wir mit Nachdruck voranbringen. Daher stellen wir den nachfolgenden Antrag zur Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss, der auch als Basis einer Stellungnahme der Verwaltung zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium dienen kann:

  1. Der Rat der Stadt Passau begrüßt die Anmeldung des Projekts „Georgsbergtunnel“ (BVWP Nr. 264 / By 87) zum Bundesverkehrswegeplan ausdrücklich und bedauert, dass das Projekt im Referentenentwurf keine Berücksichtigung fand.
  2. Der Rat der Stadt Passau fordert weitere Untersuchungen des BMVI zum Projekt „Georgsbergtunnel“ (BVWP Nr. 264 / By 87). Gerade aufgrund seiner außerordentlichen Bedeutung für die Erreichbarkeit der Stadt bei Hochwasser, ist das Projekt für Passau äußerst dringlich und prüfende Maßnahmen zu dessen Realisierung wichtig.
  3. Der Stadtrat hat sich mit deutlicher Mehrheit gegen das Projekt „Nord-Ostumfahrung“ auf städtischem Gebiet (Nordtangente) ausgesprochen. Eine „Nord-Ostumfahrung“ (BVMP Nr. 484 / By 307) bringt keine Verbesserung der ungenügenden Verkehrsanbindung der Stadt Passau aus nördlicher Richtung bei Hochwasser. Zudem ist dieses Projekt gemäß Untersuchungen von GEVAS nicht geeignet, eine deutliche Verkehrsentlastung von Ilzstraße und Anger (B12 durch Passau) zu gewährleisten. Aus Sicht der Stadt Passau ist deshalb dem Projekt „Georgsbergtunnel“ (BVWP Nr. 264 / By 87) gegenüber dem Projekt „Nord-Ost-Umfahrung Passau“ (BVMP Nr. 484 / By 307) unbedingter Vorrang einzuräumen. Die Erreichbarkeit der Stadt Passau bei Hochwasser hat oberste Priorität.

Heinz-Peter Höber, Matthias Koopmann

„Vorsicht Festung!“ – 800 Jahre Veste Oberhaus

Beschlussvorschläge:

1. Anlässlich ihres 800-jährigen Bestehens werden das Kulturreferat und die Leitung des Oberhausmuseums beauftragt, zum Jahr 2019 eine Sonderausstellung zur Veste Oberhaus zu konzipieren. Unter dem Arbeitstitel „Vorsicht Festung!“ soll dabei insbesondere die bisher kaum erforschte wehrtechnische Entwicklung und Bedeutung der Anlage aufgearbeitet und publikumswirksam präsentiert werden.

2. Zur wissenschaftlichen Vorbereitung und Einbettung der Ausstellung und ihrer Flankierung durch eine Tagung zur aktuellen Festungsforschung werden Kooperationsgespräche mit der Universität Passau, der Deutschen Gesellschaft für Festungsforschung, der österreichischen Gesellschaft für Festungsforschung und der Deutschen Burgenvereinigung aufgenommen.

3. Mit dem Haus der Bayerischen Geschichte wird abgeklärt, ob und unter welchen Bedingungen sich das anvisierte Ausstellungsthema in erweiterter Form 2019 ggf. auch als Landesausstellung realisieren ließe.

4. Im Bayerischen Nationalmuseum lagert eine hoch bedeutende, um 1900 im Oberhaus ausgebaute spätgotische Kassettendecke, die für Ihre Zeit in Niederbayern einzigartig, eingelagert aber niemandem von Nutzen ist. Das Kulturreferat wird beauftragt Kontakt mit dem Nationalmuseum, dem Bayerischen Heimatministerium und dem Kultusministerium aufzunehmen, um grundsätzlich die Möglichkeiten ihrer Rückführung, ggf. ihres Wiedereinbaus im Oberhaus bis 2019 zu sondieren.

5. 1938 wurden in den ehem. Fürstenzimmern der Feste partiell gut erhaltene figürliche Wandmalereien des frühen 15. Jh. freigelegt. Sie dokumentieren in besonderer, für unsere Region einmaliger Weise die fürstliche Wohnkultur im späten Mittelalter. Die erfassten Malereien sind nach Ihrer Freilegung wieder übertüncht worden. Das Kulturreferat wird beauftragt, zunächst durch die Beauftragung eines Restaurators den Erhaltungszustand und den Umfang der Malereien zu sondieren. Bei positivem Befund wird bis 2019 ihre flächige Freilegung, Konservierung und Einbindung in das Ausstellungskonzept angestrebt. Die entsprechenden Arbeiten werden nach Möglichkeit als Attraktivität steigerndes Element in Form einer offenen, für Besucher direkt zu beobachtenden Restaurierungswerkstatt durchgeführt.

Begründung:

Nach Beschluss des Kulturausschusses vom 22. Juni bemüht sich die Stadt für den Zeitraum 2019 ff. um die Ausrichtung einer Landesausstellung in der Feste Oberhaus. Seitens der ÖDP wurde als unverbindliche Option das Ausstellungsthema „Barock“ ins Spiel gebracht. Im Jahr 2019 begeht die Feste Oberhaus jedoch ihr 850-jähriges Gründungsjubiläum. In diesem Jahr sollte sinnvollerweise die Feste selbst im Fokus stehen und nicht durch ein thematisch anders gelagertes Ausstellungsthema in den Hintergrund gedrängt werden. Das in den vergangenen Jahren in Passau bereits vielfach aufgearbeitete Thema Barock wird 2018 – anlässlich des Jubiläums 650 Jahre barocker Dom – ohnedies erneut im Zentrum stehen. Damit sind das Thema, als auch die mit ihm verbundenen Publikumseffekte bis dahin vorübergehend ausgereizt.

Mit einer großen Sonderausstellung zur Geschichte, speziell zur wehrtechnischen Entwicklung und Bedeutung der Feste Oberhaus dürfte stattdessen wieder ein ähnlich spektakulärer Publikumserfolg wie 1998 mit „Ritterburg & Fürstenschloss“ (140.000 Besucher) zu erzielen sein. Die Präsentation neuester Forschungsergebnisse, heraus-ragender Objekte (spätgotische Kassettendecke) und Befunde (Fresken) würden einer solchen Ausstellung enorme zusätzliche Attraktivität verleihen.

In bayerischen Staatsarchiven, insbesondere im Kriegsarchiv, lagern umfangreiche, weitgehend ungesichtete Bestände zum Oberhaus, deren wissenschaftliche Aufarbeitung in Kooperation mit Universitäts- und Forschungsinstituten möglich ist. Entsprechende Examensarbeiten und Untersuchungen müssten im Hinblick auf den nötigen Zeitaufwand schon jetzt initiiert werden.

Die Festungsforschung ist noch ein vergleichsweise junger aber aufstrebender Wissenschaftszweig. Bei ihrer weiteren Entwicklung könnte Passau mit einer fundier-ten Aufarbeitung und Präsentation seiner Feste als innovativer Impulsgeber eine Vorreiterrolle übernehmen und bundesweit Beachtung finden.

Insbesondere verweisen die Antragsteller darauf, dass eine „festungsgeschichtlich orientierte Profilbildung“ des Oberhausmuseums ausdrücklich auch vom Kulturbeirat der Stadt Passau erwartet und gefordert wird (Bericht des Kulturbeiratsvorsitzenden Dr. Martin Ortmeier vom 22. Juni 2015).

Antrag zur Reduzierung der Verschuldung

Antrag:

Gemeinsam mit den Fraktionen SPD, ÖDP, Bündnis90/Die Grünen, FWG und FDP beantragen wir für den Haushalt 2015 bis einschließlich 2020, eine ordentliche Nettotilgung der Verbindlichkeiten in Höhe von jährlich 1,7 Millionen Euro einzuplanen und in den Haushalten auszuweisen.

Anmerkung:

In den letzten 6 Jahren ist es uns gemeinsam gelungen, eine Neuverschuldung zu verhindern und sogar die Schuldgrenze von 150 Millionen Euro zu unterschreiten.

In den Vorgesprächen zum Haushalt 2015 haben wir uns das ambitionierte Ziel gesetzt, die Höhe der Verschuldung der Stadt Passau bis Ende des Jahres 2020 auf unter 140 Millionen Euro zu bringen. Dazu müssen in den nächsten 6 Jahren folglich 10 Millionen Euro getilgt werden.

Heinz-Peter Höber

Antrag Entwicklung Brauereigelände Innstadt

Antrag:

Da das Areal der Innstadtbrauerei verkauft und einer neuen Nutzung zugeführt werden soll, beantragen wir in diesem Zusammenhang einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs sollen von der Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Investor festgelegt werden. Dabei soll insbesondere auch die Verkehrsproblematik während Abriss- und Neubauphase, aber auch nach Fertigstellung berücksichtigt werden.

Begründung:

Das Areal der Innstadtbrauerei soll offenbar veräußert und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das Gebiet beinhaltet denkmalgeschützte Gebäude, sowie Biotope, liegt in hochwassergefährdeten Bereichen und weist unterschiedliche Nutzungen auf. Zudem handelt es sich um einen, in seiner Größe, nicht unerheblichen Teil der Innstadt. Auch die Verkehrsbeziehungen während der Abbruchs- und der Bauphase, sowie auch nach Fertigstellung des Projekts gilt es bestmöglich zu lösen. Eine neue Überplanung des Areals bietet auch die Möglichkeit, die problematische Gehwegsituation im südlichen Bereich der Kapuzinerstraße zu verbessern, sowie den Vorplatz am Aufgang zur Wallfahrtsstiege aufzuwerten. Für die anstehende Bauaufgabe bzw. eine generelle Ideenfindung soll ein optimaler Entwurf gefunden werden. Ein Architekturwettbewerb ist eines der geeignetsten qualitäts- und projektorientierten Mittel zur Ermittlung der besten Lösung hinsichtlich Funktion, Ökonomie und Ästhetik für ein Projekt. Auch die Nachhaltigkeit der Gebäude könnte eine Rolle in der Bewertung einnehmen.

Heinz-Peter Höber, Matthias Koopmann

Antrag „Geordnete Stadtplanung“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt festzustellen, welche kulturräumlichen Freilandzonen für die landschaftliche Einbettung der Stadt und ihrer Ortsteile, die Ausbildung klarer Siedlungskanten und als Naherholungsräume von besonderer Bedeutung und infolgedessen dauerhaft zu sichern sind. Das Ergebnis wird kartographisch erfasst und als verbindliche Richtschnur einer aktiv ordnenden Stadtplanung im Stadtrat zur Abstimmung gebracht.

Begründung:

Der anhaltenden Nachfrage nach privatem Bauland im Stadtgebiet steht bis dato kein perspektivisch planendes Konzept zur baulichen Entwicklung Passaus gegenüber. Die Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Siedlungsareale folgt stattdessen ohne langfristige Zielvorstellung der Verwaltung ganz den Wünschen und Begehrlichkeiten einzelner Investoren. Im Ergebnis drohen eine wild wuchernde Zersiedelung der noch bestehenden kulturräumlichen Landschaftszonen und ihre Reduzierung auf umbaute Restflächen.

Eine ordnend agierende Stadtplanung sollte sich der Bedeutung und Qualität großer Kulturraumflächen für die Entwicklung eines homogenen Stadtgefüges, die ökologische Nachhaltigkeit und die Naherholung einer Stadt bewusst sein. Die Interessen investitionswilliger Bauherren sollten nicht blockiert, wohl aber aktiv in sinnvolle, im Sinne einer zielorientierten Stadtentwicklung wünschenswerte Bahnen gelenkt werden. Statt neuer Satellitensiedlungen in der Landschaft* müssen die bauliche Verdichtung, Lückenschlüsse und Arrondierungen bestehender Wohngebiete im Fokus stehen.

Die Definition und dauerhafte Sicherung wertvoller Freilandzonen hätte eine klare Lenkungsfunktion für das künftige Baugefüge der Stadt. Sie würde wilder Bodenspekulation entgegen wirken, Sicherheit sowohl für bauliche Investorenvorhaben als auch die Umfeldsituation der Bürger mit sich bringen.

Grundsätzlich muss die weitere Entwicklung Passaus wieder von einer aktiv gestaltenden und vorausschauenden Stadtplanung bestimmt werden.

Matthias Koopmann, stellv. Fraktionsvorsitzender

* Wie aktuell im Fall des Baugebiets „Sturmsölden“, dessen Realisierung langfristig eine durchgehende Verbauung bis nach Patriching erwarten lässt.

Antrag „Stadtfrüchte“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtgärtnerei wird beauftragt, geeignete öffentliche Freiflächen (z.B. im Bschüttpark, auf Grünflächen von WGP-Wohnanlagen, an Kinderspielplätzen, Sportanlagen und auf baurechtlich ausgewiesenen Ausgleichsflächen) vermehrt mit standort-typischen Obstbäumen und Fruchtsträuchern zu bepflanzen.

Bei den jährlichen Neupflanzungen der Stadtgärtnerei müssen Obstbäume und Fruchtsträucher künftig mit einem Anteil von mindestens 5 % vertreten sein. Ausgewählt werden ausschließlich autochthone, bevorzugt alte und robuste Sorten. Ihre Pflege erfolgt nach rein ökologischen Kriterien.

Alle städtischen Obstbaum- und Fruchtstrauchbestände sind kartographisch zu erfassen und vor Ort mit Infotafeln zu Herkunft, Standort und Sorte zu versehen.

Für das Angebot der „Stadtfrüchte“ und ihrer freien Aberntung durch die Bürger ist vom Stadtmarketing innerstädtisch wie nach außen intensiv zu werben.

Begründung:

Mit unserem Antrag möchten wir die in deutschen Städten erfolgreich um sich greifende Projektidee „Essbare Stadt“ auch in Passau etablieren. Auf städtischen Flächen sollen Baum- und Strauchfrüchte jedermann als frei zu pflückendes Gemeingut zur Verfügung stehen. Die innerstädtische Natur rückt wieder als nachhaltige Lebensmittelressource ins Bewusstsein, kann als sinnliches Geschmacksabenteuer wiederentdeckt und in ihren Fruchtzyklen erlebt werden. Insbesondere bedürftigen Bürgern bietet sich die Möglich-keit, ihren Speiseplan kostenlos und in gesunder Weise zu bereichern. Perspektivisch kann das Modell durch bürgerliche Baumpatenschaften, organisierte Erntetouren und Obstfeste in den Stadtteilen auch gemeinschaftstiftend wirksam sein.

Mehr öffentliche Obstbäume und Fruchtsträucher stärken die Beziehung der Bürger zu ihrem unmittelbaren Umfeld, erhöhen die Lebensqualität und Biodiversität. Natürliche Selbstversorgung in der Stadt wird wieder zur selbstverständlichen, das ökologische Bewusstsein schärfenden Erfahrung!

Gelingt die erfolgreiche Einführung der „Stadtfrüchte“, könnte ihnen später „Stadtgemüse“ folgen…

Matthias Koopmann, stellv. Fraktionsvorsitzender

Antrag Fairtrade-Stadt

Antrag der Passauer Liste um die Bewerbung Passaus als „Fairtrade-Stadt“ im Rahmen der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ von TransFair.

Antrag

1. Die Stadt Passau bewirbt sich im Rahmen der internationalen Kampagne von TransFair um den Titel „Fairtrade Stadt“ – Stadt des fairen Handels.

2. Insofern eine Bewirtung erfolgt, werden in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse Fairtrade-Produkte gemäß dem 1. Fairtrade Stadt-Kriterium verwendet.

3. Wenn die fünf Fairtrade Stadt-Kriterien erfüllt sind, reicht die Steuerungsgruppe die Bewerbung der Stadt Passau als „Fairtrade Stadt“ bei TransFair ein.

Begründung

In Passau gibt es viele Organisationen, Vereine, Einzelhändler, Schulen und kirchliche Gruppen, die sich in unterschiedlichsten Variationen mit dem Thema Fairtrade beschäftigen. Um all diese Akteure bekannter zu machen, in die Öffentlichkeit zu bringen, einen Ideen- und Wissensaustausch zu ermöglichen und neue Akteure hinzuzugewinnen wird beantragt, dass Passau den Fairen Handel auf lokaler Ebene fördert und sich als „Fairtrade-Stadt“ im Rahmen der internationalen Kampagne bewirbt.

1992 startete der gemeinnützige Verein TransFair seine Arbeit mit dem Ziel, benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika zu fördern und durch den Fairen Handel ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. TransFair selbst handelt nicht mit Waren. Der Verein vergibt vielmehr das Fair Trade-Siegel für fair gehandelte Produkte. TransFair vermittelt Marktzugänge zu fairen Bedingungen für Produzentengruppen und Arbeiter aus benachteiligten Regionen des Südens. Im Dialog mit seinen Partnern pflegt und erweitert TransFair das Fair Trade-Produktsortiment, erschließt neue Vertriebswege, vermarktet das Siegel und betreibt Informations-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.

Der faire Handel unterstützt Produzentinnen und Produzenten, insbesondere benachteiligte kleinbäuerliche Familien in den Entwicklungsländern, um ihnen eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft zu ermöglichen. Zum Beispiel decken die festgelegten Mindestpreise die Produktionskosten und sichern so das Existenzminimum. Die gezahlten Aufschläge ermöglichen eine Investition in die Zukunft. Die Standards des Fairen Handels entsprechen den internationalen Standards der Fairtrade Labeling Organization International (FLO). Die unabhängige FLO-CERT GmbH mit Sitz in Bonn stellt sicher, dass die Produkte mit dem Fairtrade-Siegel nach den internationalen FLO-Standards produziert und gehandelt werden.

Der faire Handel fördert gezielt die besonders benachteiligten kleinbäuerlichen Familien und deren Selbsthilfeinitiativen. Die Organisationen setzen sich für eine nachhaltige Entwicklung von Ökologie, Bildung und Frauenförderung ein. Die Kleinbauern sind an allen wichtigen Entscheidungen ihrer Genossenschaften direkt und demokratisch beteiligt. Dies gilt insbesondere für die Kontakte zum Management, aber auch für die Verwendung des Mehrerlöses aus dem Fairen Handel. Bei Plantagenprodukten wie Tee, Orangen und Bananen werden die Pflückerinnen und Pflücker gefördert. Sie sind die am meisten benachteiligten Glieder der Produktionskette, und der Faire Handel hilft ihnen, selbstbewusster im internationalen Handel zu agieren. Die Betriebe und Plantagen verpflichten sich zur Einhaltung der sozialen und ökologischen Mindeststandards. Vertreter der Plantagen und der Tagelöhner bilden ein Gremium, das so genannte Joint Body, das über die Verwendung der Fair Trade-Prämien entscheidet. Die Produzenten bilden sich in den Bereichen Produktionsverfahren und Marketing weiter. Darüber hinaus werden Sozialprojekte wie Schulen, Gemeinschaftsräume, Werkzeug, Brunnen, Apotheken, Schulstipendien und vieles mehr finanziert.

Insgesamt profitieren rund 800 Produzentengruppen in 60 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas vom Fairen Handel mit dem Siegel; darin sind rund 1,2 Millionen Kleinbauern und Plantagenarbeiter vertreten. Und wir Konsumenten in Deutschland profitieren von der guten Qualität der Fair Trade-Produkte und erhalten Produkte, die mit großer Sorgfalt hergestellt wurden, ausgezeichnet schmecken und nicht mit Pestiziden belastet sind.

Die Kampagne „Faitrade-Towns“ startete im Jahre 2000 mit großem Erfolg in Großbritannien. Weltweit existieren über 600 Fairtrade-Towns, wie z.B. London, Rom, Brüssel, San Francisco und Kopenhagen. In Deutschland wird die Kampagne seit Januar 2009 durchgeführt. Auch Passau soll den fairen Handel auf lokaler Ebene fördern und sich als „Fairtrade-Stadt“ im Rahmen der internationalen Kampagne bewerben. Der Status „Fairtrade-Town“ wird verliehen, wenn die folgenden fünf weltweit einheitlichen Kriterien erfüllt sind:

1. Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fair Trade‐Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben.
Sachstand: Beschlussvorschlag siehe Antrag.

2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade‐Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.
Sachstand: Gründung von Cornelia Krumesz initiiert; erstes Treffen am 21.02.2014.

3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants werden Fair Trade‐Produkte ausgeschenkt.
Sachstand: Erhebung durch Steuerungsgruppe; für Passau (bis 50.000 Einwohner) sind 5 Gastronomiebetriebe und 10 Geschäfte notwendig.

4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fair Trade‐Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.
Sachstand: Erhebung durch Steuerungsgruppe; für Passau (unter 200.000 Einwohner) sind je 1 Schule, 1 Verein und 1 Kirche notwendig.

5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade‐Stadt“.

Antrag „Nahversorgung als Modellprojekt“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ein in Passau häufig – nicht zuletzt von Senioren – angesprochenes Strukturproblem stellt die fehlende Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in manchen Stadtteilen dar.

Der Ansiedlung konventioneller Einzelhandelsbetriebe mit entsprechendem Sortiment werden namentlich in Schalding links der Donau und in Hals auch künftig Wirtschaftlichkeitsabwägungen entgegenstehen. Somit sollte zur Behebung des Problems nach alternativen Lösungsansätzen gesucht werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir die Idee zu einem Modellprojekt mit dem bfz Passau als Vorschlag in die Diskussion einbringen:

Mit städtischer Förderung übernehmen Auszubildende/Schüler des bfz Passau die Konzeption, Einrichtung und den Betrieb eines kleinen Lebensmitteleinzelhandels in einem unterversorgten Stadtquartier. Der „Dorfladen“ könnte ggf. mit einem ergänzenden Serviceangebot – z.B. einem Bürgercafe als Begegnungsstätte – kombiniert werden.

Das Ganze könnte als langfristiges Modellprojekt zur motivierenden Praxisausbildung bfz-Auszubildender, als Integrationsmodell für ausländische Mitbürger, perspektivisch aber auch als Bürgergenossenschaft (z.B. durch rüstige Senioren und geeignete Behinderte*) entwickelt und geführt werden. Lässt sich ein Laden in dieser Form erfolgreich etablieren, könnten dem ersten weitere folgen. Im Erfolgsfall wäre von einer Renommee fördernden Leuchtturmwirkung des „Passauer Modells“ auf andere Kommunen auszugehen.

Wir bitten unsere Projektidee eingehend zu prüfen und zu diesem Zweck nachfolgenden Antrag im Ausschuss für Wirtschaft, Marketing und Arbeit zur Abstimmung zu bringen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem bfz Passau zu sondieren, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Einrichtung und der Betrieb eines Lebens-mittelladens in einem unterversorgten Stadtquartier als Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Passau und dem bfz realisieren ließe.

Durch die Einbindung des bfz gewönnen wir einen erfahrenen Partner, der sowohl Projekte für Jugendliche und Migranten durchführt, als auch Erfahrung in der Inanspruchnahme verschiedenster Fördertöpfe hat.

Ggf. sucht die Verwaltung nach weiteren/anderen Partnern, die für eine Umsetzung in Frage kommen.

Matthias Koopmann