Sondersitzung zur Situation bedrohter Baudenkmäler im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

über Jahre hinweg wurde mit großem Engagement von verschiedener Seite um den Erhalt des Baudenkmals Linzer Str. 2 gerungen. Laut Pressemitteilung Ihres Büros vom 20. Mai wird nun seitens der Verwaltung „aus rechtlichen Gründen“ dem Abbruchantrag des Eigentümers zugestimmt. Ich bedaure dies zutiefst, da die Verwaltung den zunehmenden Verfall des Hauses mindestens 7 Jahre sehenden Auges ohne einzugreifen hingenommen hat.

Tatsächlich hätte die Verwaltung auf Grundlage des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes gleich nach Bekanntwerden bestandsbedrohender Bauschäden eine Notsicherung des Gebäudes und ein Gutachten zu seiner Sanierungsfähigkeit erzwingen können. Stattdessen wurde besorgten Stadträten über Jahre mitgeteilt, dass ein entsprechendes Gutachten längst vorläge und eine Rettung des Gebäudes nicht mehr möglich sei. Eine Auskunft, die sich in dieser Form jedoch als falsch erwiesen hat. Erst der am 22. Oktober 2018 von mir und Prof. Dr. Waschler eingebrachte Antrag, eine zwangsweise Notsicherung des Denkmals vorzunehmen, veranlasste die Verwaltung schließlich, ein entsprechendes Fachgutachten zu beauftragen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Verfall des Anwesens ungehindert fortgesetzt.

Der jetzt bevorstehende Totalverlust eines aufgrund seiner Sonderformen bedeu-tenden und stadtbildwirksamen Baudenkmals hätte verhindert werden können, wenn die Stadtverwaltung spätestens vor 7 Jahren durch beherzte Anwendung und Ausschöpfung der denkmalpflegerischen Rechtsmittel eingegriffen hätte. Dies ist bedauerlicherweise unterblieben. Für den Verlust des Baudenkmals Linzer Str. 2 trifft die Verwaltung damit eine Mitverantwortung.

Die Vorgänge in Sachen Linzer Str. 2 sollten sich bei anderen Baudenkmälern unserer Stadt auf keinen Fall mehr wiederholen. Nun wurde im Dezember 2018 seitens der Verwaltung aber allgemein mitgeteilt, dass mindestens vier weitere denkmalgeschützte Objekte angeblich unrettbar vom Abriss bedroht und 9 weitere in Verfall befindlich seien.

Ich fordere die Verwaltung hiermit auf, den Bau-, Stadtentwicklungs- und Kulturausschuss der Stadt Passau zeitnah – idealerweise in einer kombinierten Sondersitzung – über die betroffenen Baudenkmäler und ihren eingetretenen Zustand in einem illustrierten Sachstandsbericht zu informieren. Insbesondere bitte ich dabei, die weitere Vorgehensweise seitens der Verwaltung darzustellen.

Ausdrücklich bitte ich auch, den Stadtheimatpfleger für den Bereich Denkmalpflege zu ersuchen, im Stadtrat Stellung zu den betroffenen Baudenkmälern zu beziehen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Erhalt von Baudenkmälern auch und gerade ausserhalb unserer historischen Altstadt von erheblicher Bedeutung ist. Baudenkmäler wirken anregend und identitätsstiftend auf ihr Wohnumfeld. Wo sie verloren gehen, geht auch die Erinnerung an die besondere Geschichte eines Orts verloren, verlieren Stadtteile ihr besonderes Gesicht und ihre Eigenart.

Matthias Koopmann

Antrag auf Sicherungsmaßnahmen am Baudenkmal Linzer Straße 2

Beschlussvorschlag:

Das Bauordnungsamt und die Untere Denkmalbehörde der Stadt Passau werden angewiesen, in Anwendung des Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes unverzüglich Notsicherungsmaßnahmen zum Bestandserhalt des akut gefährdeten Baudenkmals Linzer Straße 2 einzuleiten bzw. vorzunehmen.

Begründung:

Nachdem das Schicksal des eingetragenen Baudenkmals Linzer Straße 2 aktuell wieder im öffentlichen Diskurs steht, hat sich schriftlich ein betroffener Anlieger an mich gewandt. Sein Schreiben ist dem Antrag beigefügt. Herr Martin Lang ist Eigentümer des Anwesens Mühltalstr. 3 und beklagt wachsende Beeinträchtigungen, die durch die Verwahrlosung des Denkmals Linzer Straße 2 an seiner Immobilie bereits entstanden und zunehmend zu befürchten seien.

Allein schon aus diesem Grund scheint mir dringend geboten, seitens des Bauordnungsamtes und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Passau alle bestehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, um insbesondere im Interesse der Anlieger eine sofortige Notsicherung des Baudenkmals Linzer Straße 2 vorzunehmen.

Nachdem im Übrigen neue Vorstöße zur Rettung des bedrohten Baudenkmals im Raum stehen, ist alles zu unternehmen, einer Beschleunigung des Verfallstempos über die Wintermonate kurzfristig durch Sicherungsmaßnahmen zu begegnen. Ein entscheidendes, akutes Bestandsrisiko stellen dem Vernehmen nach ein oder mehrere größere Fehlstellen in der östlichen Dachfläche dar. Ohne unverzügliche provisorische Schließung dieser Fehlstellen dürfte im kommenden Jahr an eine jetzt noch mögliche Rettung des Hauses nicht mehr zu denken sein. Es besteht also akute Gefahr im Verzug.

Mit Art. 4 Absatz 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes besteht eine ausreichende Rechtsgrundlage, um in Übereinkunft mit dem Eigentümer, notfalls auch als Zwangsmaßnahme ohne dessen Zustimmung, entsprechende Sicherungen zu veranlassen:

(3) 1Macht der Zustand eines Baudenkmals Maßnahmen zu seiner Instandhaltung, Instandsetzung oder zu seinem Schutz erforderlich, ohne dass eine vollstreckbare Entscheidung nach Absatz 2 vorliegt, so kann die zuständige Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen. 2Die dinglich und obligatorisch Berechtigten können zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet werden. 3Die Kosten der Maßnahmen tragen die in Absatz 1 genannten Personen, soweit sie nach Absatz 2 zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet wurden oder hätten verpflichtet werden können, im Übrigen der Entschädigungsfonds (Art. 21 Abs. 2).“

Angesichts der in seiner Erscheinungsform und besonderen Konstruktion bestehenden Qualität und Einzigartigkeit sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Baudenkmal Linzer Straße 2 vor einem drohenden Abriss zu bewahren.

Matthias Koopmann (PaL-Fraktion), Gerhard Waschler (CSU-Fraktion)

Antrag zur Prüfung auf Denkmalwürdigkeit der Peschl-Kastanien

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Naturdenkmalwürdigkeit der historischen Biergartenkastanien im Areal der ehem. Peschlbrauerei zu überprüfen. Bei positivem Ergebnis wird unverzüglich eine Unterschutzstellung des Baumbestandes vorgenommen. Bis zur Entscheidung in der Sache wird seitens der Verwaltung eine Veränderungssperre für den betroffenen Baumbestand erlassen.

Begründung:

Im Zusammenhang mit der geplanten Neubebauung des so genannten „Peschl-Areals“ war der Passauer Neuen Presse jüngst zu entnehmen, dass der Fortbestand des historischen Kastanienbestandes im ehem. Biergarten der Peschl-Brauerei in Frage steht. Die artenschutzrechtliche Relevanz der fraglichen Bäume als Fledermaushabitat ist bereits belegt worden. Insbesondere hinsichtlich der erheblichen Feinstaubbelastung im Stadtzentrum kommt der Filterwirkung der mächtigen Baumkronen Bedeutung zu. Um die filternde Blattmasse unmittelbar zu ersetzen, wären pro fallender Peschl-Kastanie wohl mindestens 80 Jungbäume erforderlich. Allerdings wäre der Investor aktuell, ohne aufgestellten Bebauungsplan zu keinen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet.

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Passau ist derzeit bemüht, im historisch „aufgeladenen“ Areal der ehem. Peschl-Brauerei wenigstens den Erhalt Identität stiftender historischer Einzelelemente zu erreichen. Hier ist der wohl deutlich über 100 Jahre alte Baumbestand des ehem. Biergartens von hoher Relevanz und in besonderer Weise als Erinnerungsort geeignet. Sowohl aus naturfachlicher und lokalhistorischer Sicht, als auch im Hinblick auf die Lebensqualität der künftigen Quartiersbewohner erscheint uns ein Erhalt der „Peschl-Kastanien“ unbedingt geboten.

Nicht zuletzt sind wir der Auffassung, dass die Stadt Passau im Interesse Ihrer Bürger auf Ihre gestalterischen Einwirkungsmöglichkeiten auf die großflächige Bebauung eines derart zentralen Areals keinesfalls verzichten darf. Hierzu gehört aus unserer Sicht auch, gegebenenfalls gegenüber Investoren, zumal auswärtigen, für die Bewahrung typischer Passauer Elemente zu streiten und für deren Erhaltung einzustehen.

Matthias Koopmann

Antrag Freyunger Straße

Beschlussvorschläge:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in das laufende Maßnahmeprojekt „Flächenmanagement für städtebaulich herausragende Baudenkmale“ des Innenstadtentwicklungsplans explizit auch die historische Häuserzeile an der Freyungerstrasse aufzunehmen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Hauseigentümern an der Freyungerstrasse ggf. vorhandene Probleme bei der Bestandserhaltung ihrer historischen Immobilien und Möglichkeiten einer Unterstützung seitens der Stadt Passau abzuklären.

Begründung:

In jüngster Zeit ist der Zustand der historischen Häuserzeile an der Freyungerstrasse in den Fokus öffentlich geäußerter Kritik gerückt. Tatsächlich handelt es sich als Restgefüge der alten Fischervorstadt „Ilzstadt“ um ein historisches Ensemble von besonderem Wert, dem auch bedeutende Einzelbauten angehören. Alle betroffenen Häuser befinden sich in privater Hand. Eingezwängt zwischen Felshängen und einer stark befahrenen Bundesstrasse bedeutet ihre Pflege und Instandhaltung für die Eigentümer zweifellos eine ganz besondere, teils wohl auch nur schwer zu schulternde Belastung. Angesichts des Stellenwertes, den die Häuserzeile im Gesamtstadtbild besitzt, sollte die Stadt Passau den betroffenen Eigentümern im Rahmen ihrer Möglichkeiten – z.B. bei der Vermittlung und Beantragung von Fördermöglichkeiten – so weit es geht zur Seite stehen. Vor allem sollte die Problemlage aber in direkten Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sondiert werden, statt bemühte, aber nur mit begrenzten Mitteln ausgestattete Einzelpersonen durch dramatisierte Zustandsbeschreibungen Effekt haschend in Misskredit zu bringen.

Ergänzend zu den vorgenannten Beschlussvorschlägen beantrage ich zur Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses wie folgt:

3. Das Projekt „Flächemanagement für städtebaulich herausragende Baudenkmale“ wird im Innenstadtentwicklungsplan zu den kurzfristig umzusetzenden Projekten mit oberster Priorität gezählt. Die Verwaltung wird gebeten im Stadtentwicklungsausschuss (ggf. in nichtöffentlicher Sitzung) zu berichten, welche Aktivitäten hier bereits erfolgt und ob bereits erste Ergebnisse zu verzeichnen sind.

Matthias Koopmann