Antrag auf Gestaltung der „Konzerthauswiese“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtgärntnerei wird beauftragt, noch im laufenden Jahr die sogenannte Konzerthauswiese in der Neuen Mitte nach eigenen Ideen gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Die Gestaltung sollte insbesondere geeignet sein, die nüchterne Fassadenfront des Sparda-Bank-Gebäudes in ihrer tristen Wirkung abzumildern und ggf. in Teilen zu kaschieren.

Begründung:

Gemäß dem Innenstadtentwicklungsplan der Stadt Passau wird die städtische Fläche vor dem Sparda-Bank-Gebäude in der Neuen Mitte bis auf weiteres für den Bau eines Konzerthauses freigehalten. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Stadt ist mit einer Realisierung dieses Bauprojekts auf Sicht der kommenden zwei, drei Jahre jedoch nicht zu rechnen.
Momentan präsentiert sich das freigehaltene Baugrundstück noch als triste, monotone Rasenfläche. In Verbindung mit der unmittelbar anliegenden Front des Sparda-Bank-Gebäudes bietet dieser Teil der Neuen Mitte ein äußerst trist und monoton wirkendes Erscheinungsbild. Dieser unbefriedigende Zustand lässt sich durch kreative gärtnerische Maßnahmen und ohne allzu großen Aufwand zumindest deutlich aufbessern. Die Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Stadtgärtnerei steht diesbezüglich außer Frage.
Die anvisierte Bebauung steht einer zwischenzeitlichen und jederzeit reversiblen Gartengestaltung der „Konzerthauswiese“ nicht entgegen. Der derzeit vorhandene Humusauftrag von 20 cm Stärke bietet für gärtnerische Maßnahmen ausreichenden Gestaltungsspielraum. Auch die statische Beschaffenheit des potenziellen Baugrundstücks (Parkhausüberbau) schließt seine gärtnerische Aufwertung meiner eingeholten Kenntnis nach in keiner Weise aus. Im Bereich entsprechender Unterbauten wäre grundsätzlich auch eine Stärkung der bestehenden Humusdecke vorstellbar. Hinderungsgründe, die gegen eine entsprechende Attraktivitätssteigerung der „Konzerthauswiese“ und damit ihres Umfelds sprechen würden, sind somit nicht ersichtlich.

Matthias Koopmann

Antrag auf teilweise Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Grünaustraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.10.2009 wurde beschlossen, die „Öffnung der Ringstraße“ beizubehalten. Daher stellt die Fraktion FDP/Passauer Liste folgenden Antrag:
Die Einbahnstraßenregelung in der Grünaustraße von Westen her bis zur Leopoldstraße bleibt bestehen. Von Osten her wird die Grünaustraße vom ZOB bis zur Leopoldstraße für den Verkehr in beide Richtungen frei gegeben.

Begründung:

Nachdem mit der endgültigen Öffnung der Ringstraße ein wesentlicher Punkt des Verkehrskonzeptes „Neue Mitte“ verändert wurde, sind auch alle Folgemaßnahmen zu überprüfen. Die bisherige Regelung in der Grünaustraße führt zu erheblichen negativen Auswirkungen für die Geschäftsleute im vorderen Teil der Grünaustraße. Sie sind teilweise nur noch unter erschwerten Bedingungen erreichbar. Das Verkehrsaufkommen ist in diesem Bereich gering. Die Interessen der Anwohner auf Reduzierung des Durchgangverkehrs und geringerer Lärmbelästigung wird durch die Einbahnstraßenregelung von der Auerspergstraße bis zur Leopoldstraße weitestgehend erfüllt.

Daher sehen wir die Freigabe des Zweirichtungsverkehrs von der Erhardstraße bis zur Leopoldstraße als sinnvollen Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und den Gewerbetreibenden an.

Andreas Dittlmann