Antrag Hochwasserfonds

Mit dem Haushaltsjahr 2018 werden 20% der Rücklage im städtischen Finanzhaushalt als Sonderrücklage „Hochwasserfonds“ ausgewiesen. Die entsprechenden Mittel dürfen künftig ausschließlich zur Behebung städtischer Hochwasserschäden und zur Unterstützung von Flutopfern im Stadtgebiet im Katastrophenfall genutzt werden.

Zum weiteren, langfristigen Aufbau des städtischen „Hochwasserfonds“ werden ihm ab dem Jahr 2019 jeweils 10% der im vorangehenden Haushaltsjahr neu erfolgten Rücklagezuführungen zugedacht.

Sollte es nicht zu einem derzeit diskutierten Hochwasserschutz an der Innpromenade kommen, wird der derart eingesparte Kostenanteil der Stadt ebenfalls präventiv dem „Hochwasserfonds“ zugeführt.

Begründung:

Seit dem Jahr 2013 stellt sich die Frage, wie Passau in Zukunft wohl immer häufiger auftretende Hochwasserkatastrophen langfristig bewältigen und überstehen kann. Mit den aktuell beschlossenen, in Planung befindlichen und noch diskutierten Hochwasserschutzbauten ist nur ein Teil der latent gefährdeten Stadtgebiete und auch das nur in begrenztem Maß (100-jähriger Hochwasserpegel) zu sichern. Ein hundertprozentiger Hochwasserschutz ist nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) selbst hinter den projektierten Schutzbauten nicht gewährleistet.

Gerade in besonders schwer und ständig von Hochwassern betroffenen Arealen – insbesondere an der donauseitigen Altstadtfront und im Ort – bleiben Bewohner und Hauseigentümer auch künftig ohne jegliche öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen dem Hochwasserrisiko in vollem Umfang ausgesetzt. Außerordentliche Hochwasserentschädigungen durch Bundes- und Landesmittel sind in einem Umfang, wie sie 2013 geleistet wurden, in Zukunft aber nicht mehr zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Passau ihrer Fürsorgepflicht für das Wohl aller betroffenen Bürger in besonderer und vorausschauender Weise Rechnung tragen. Ein in der städtischen Rücklage gewidmeter und gesicherter „Hochwasserfonds“ würde dem in sinnvoller Ergänzung zu nur begrenzt möglichen Hochwasserschutzbauten entsprechen.

Matthias Koopmann,  Heinz-Peter Höber