Antrag zur geplanten Mehrfachturnhalle

Antrag:

1. Die Nettobelastung der Stadt Passau für den Neubau einer Dreifachturnhalle an der Neuburger Straße mit Tiefgarage, Ankauf des Grundstückes und Abriss des alten Hallenbades darf die mit dem Haushalt 2013 beschlossenen 9,12 Millionen Euro nicht überschreiten.
2. Die Verwaltung hat unverzüglich vor den nächsten Beratung über mögliche Förderungen oder Zuschüsse zu informieren.
3. Mögliche Ausstattungen und Gestaltungsvarianten, die zu höheren Baukosten führen, sind nur umzusetzen, wenn sie von möglichen Zuschüssen/Förderungen gedeckt werden.

Begründung:

Der Schul- und Sportausschuss hat am 27.02.2013 den Neubau einer Mehrfachturnhalle beschlossen. Grundlage war der Kostenvergleich vom 23.01.2012. Dabei sind für die Variante 4 Gesamtprojektkosten in Höhe von 9,80 Mio. EUR veranschlagt.

Enthalten waren auch die Sanierungskosten der bestehenden Dreifachturnhalle für den Schulsport mit einem Aufwand von mindestens 1,25 Mio. EUR. Diese Kosten für die Sanierung wurden in der mittelfristigen Finanzplanung noch gar nicht berücksichtigt! In den städtischen Haushalt wurden für den Neubau 9,12 Mio. EUR eingestellt (2013: 2.500.000,- Mio. EUR, 2014: 3.150.000,- EUR, 2015: 3.250.000,- EUR, 2016: 220.000,- EUR). Die am 14.03.2013 präsentierten Projektkosten liegen mit den Zusatzmodulen zwischen 14,3 Mio. EUR und 15,1 Mio. EUR. Auf möglich „Ungenauigkeiten“ von max. +/- 30% wird explizit hingewiesen. Dies bedeutet, dass sogar mit Kosten von knapp 20 Mio. EUR gerechnet werden müsste.

Die Fraktion FDP/PaL hat für den Haushalt 2013 und damit für den Bau und die Sanierung und somit für eine deutliche Förderung des Breitensportes in der Stadt Passau gestimmt. Trotz der Finanzsituation der Stadt Passau betrachten wir diese Maßnahmen als sinnvoll. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“, da neue Kredite der Stadt von der Regierung von Niederbayern nicht mehr genehmigt werden (siehe rechtsaufsichtliche Würdigung vom 30.01.2013: „…Die Regierung von Niederbayern wird daher nach derzeitigem Stand auch weiterhin ohne zwingende Gründe des Allgemeinwohls oder das Vorliegen ganz besonderer Umstände eine weitere Nettoneuverschuldung nicht mehr genehmigen. ….). Wir zitieren weiter aus dem Schreiben der Regierung: „Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Passau ist seit 2011 nicht mehr gegeben. Nach der Haushalts- und Finanzplanung wird sie auch bis 2016 nicht wiederhergestellt sein.“ Auf Grund dieser Situation sehen wir die Möglichkeiten der Stadt mit den beschlossenen 9,12 Mio. EUR für einen Neubau und die Sanierung der alten Dreifachturnhalle mit mindestens 1,25 Mio. EUR völlig ausgeschöpft. Dies ist die Investition die sich die Stadt Passau in den nächsten Jahren noch leisten kann. Die große Bedeutung der Förderung des Breitensports und der damit verbundenen Jugendarbeit kann dies gerade noch rechtfertigen. Bei einem Verschuldungsstand von knapp 150 Mio. EUR zum 31.12.2012 können aber weitere Wünsche nicht mehr finanziert werden, wenn sie nicht durch Fördergelder oder Zuschüsse gedeckt werden. Die Fraktion FDP/PaL hat in den letzten Jahren der Zuführung von Einnahmeüberschüssen zu den Rücklagen zugestimmt. Andere Fraktionen wollten diese Überschüsse sofort wieder anderweitig verwenden. Wir betonen jedoch, dass die verbleibenden Rücklagen für den Ausgleich zukünftiger Haushaltsdefizite und die vom Stadtrat beschlossene Schuldentilgung verwendet werden müssen.

Die Fraktion FDP/Passauer Liste

Antrag zur Einwohnerzahl

Seit mehreren Wochen wird sowohl im Stadtrat als auch in den Medien über die tatsächliche Einwohnerzahl der Stadt Passau spekuliert. Nachdem hier wohl ein allgemeines Informationsdefizit herrscht stellen wir folgenden Antrag zur Behandlung in der nächsten Plenumssitzung:

Wir bitten Sie die Verwaltung darstellen zu lassen, welche konkreten Auswirkungen eine dauerhafte Einwohnerzahl unter der Grenze von 50.000 Personen hätte. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, welche Maßnahmen zur Steigerung der Einwohnerzahl getroffen werden können. Die entsprechenden Vorschläge sollen bis Sommer 2013 dem Stadtrat vorgestellt werden.

Antrag zum zweckgebundenen Teilverkauf zeitgenössischer Kunstbestände

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung möge prüfen, ob und in welchem Umfang in den letzten Jahrzehnten von Passauer Künstlern angekaufte Bildwerke wieder weiter veräußert und die zurück gewonnenen Erlöse für die heimische Kunstförderung verwendet werden können.

2. Sollten obigem Vorschlag rechtliche oder andere zwingende Gründe entgegen stehen, möge die Verwaltung prüfen, ob sich der eingelagerte zeitgenössische Kunstbestand der Stadt zumindest in Form einer digitalen Galerie öffentlich präsentieren ließe.

Begründung:

Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt Passaus Kulturschaffende durch jährliche Werkankäufe. Im Haushalt des Kulturreferats wird hierzu jährlich ein entsprechendes Budget von 5000 Euro bereitgestellt. Neben dem Primärzweck der Kunstförderung dürfte die Ankaufspolitik auf eine fortlaufende Dokumentation der heimischen Kunstszene gerichtet sein.

Der auf diese Weise gewachsene Sammlungsbestand der Stadt umfasst dem Vernehmen nach weit über 1000 Werke. Knapp 10% von ihnen dienen der Ausstattung städtischer Diensträume, während das Gros des Bestandes der Öffentlichkeit dauerhaft entzogen in Depots gelagert wird. Ein Umstand, der insbesondere bei manchem betroffenen Künstler auf Unmut und kritisches Befremden stößt.

In Passau stehen bereits etliche Einrichtungen zur Präsentation und Dokumentation zeitgenössischer Regionalkunst zur Verfügung (MMK, Kulturmodell, Kunstverein, BBK Niederbayern, Agon e.V., Rauchzeichen e.V., zahlreiche private Galerien, Klinikum). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die zusätzliche Hortung eines eigenen modernen Kunstbestandes durch die Stadt zwingend notwendig und sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Gros des stetig wachsenden Bestandes nicht öffentlich präsentiert, sondern zu laufenden Kosten als künstlerisches „Totkapital“ in Magazinen gelagert wird.

Gleichwohl werden städtische Werkankäufe als Mittel der heimischen Künstlerförderung von den PaL-Stadträten ausdrücklich begrüßt. Der unmittelbare Nutzen für die Künstler ist bisher jedoch mit einem Ankauf meist erschöpft. Der 1. Beschlussvorschlag würde einen erneuten Werbeeffekt für die betroffenen Künstler und die Rückgewinnung von Mitteln für eine weitergehende städtische Künstlerförderung zur Folge haben.

Der alternative 2. Beschlussvorschlag würde den städtischen Sammlungsbestand und damit auch die entsprechenden Künstler an ein breites, sonst nicht zu generierendes Publikum heran führen. Hinzu käme ein positiver Marketingeffekt für die Stadt, die sich so noch deutlicher als kreative Wirkungsstätte präsentieren könnte.

Matthias Koopmann