Antrag:
An die Ziffer 1 des im letzten Plenum vertagten Beschlussvorschlags wird folgender Satz angefügt: „Die Abstimmungen werden nichtöffentlich durchgeführt.“
Begründung:
Durch die Ergänzung des Beschlussvorschlages wird die Möglichkeit öffentlicher Aufsichtsratssitzungen, die Abstimmungen werden jedoch nichtöffentlich durchgeführt. Im Passauer Stadtrat besteht fraktionsübergreifend der Wunsch, im Interesse einer besseren
Information der Bürgerinnen und Bürger die Sitzungen der städtischen GmbHs WGP, Event und Stadtwerke Passau öffentlich durchzuführen, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Der juristisch beste Weg dazu wäre nach wie vor eine Klarstellung im Aktiengesetz (das insofern auch für GmbHs gilt), dass öffentliche Sitzungen zulässig sind. Nach Auskunft von Justizstaatssekretär Dr. Stadler habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch kürzlich mitgeteilt, dass sie gegen die derzeit im Bundestag anhängige Aktienrechtsreform noch Einwände habe. Stadler: „Daher ist nicht absehbar, ob und wann eine Änderung der gesetzlichen Grundlage kommen wird.“ Auf der anderen Seite bestehe der verständliche Wunsch, die lange Debatte im Passauer Stadtrat zu einem positiven Abschluß zu bringen. Hierfür bietet nach Auffassung der FDP/PaL-Fraktion der von Stadtrat Heinz-Peter Höber im letzten Plenum mündlich vorgetragene Änderungsvorschlag einen gangbaren Ausweg. Der „Kernbereich“ der Aufsichtsratstätigkeit gehöre nach überwiegender juristischer Meinung zwingend in die nichtöffentliche Sitzung. Dazu zählen vor allem die Abstimmungen im Aufsichtsrat. Eine Regelung, die sich hierüber hinwegsetzt, wird daher von der Fraktion FDP/Passauer Liste abgelehnt. Dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der ÖDP-Fraktion können wir somit weiterhin nicht zustimmen. Jedoch sei die Auffassung vertretbar, dass die Beratungen im Aufsichtsrat, die der Abstimmung vorangehen, nicht zu dem geschützten „Kernbereich“ gehören. Insbesondere sei kein Mitglied des Aufsichtsrates gezwungen, sich in der Debatte zu äußern. Notfalls könnte auf Wunsch eines Aufsichtsratsmitglieds für dessen Diskussionsbeitrag kurzfristig die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Trotz eines verbleibenden juristischen Restrisikos schlagen wir daher vor, die Beratungen öffentlich durchzuführen, wenn satzungsmäßig gesichert ist, dass die Abstimmungen stets nichtöffentlich stattfinden. Mit einem solchen Vorschlag ist der Weg eröffnet, im Passauer Stadtrat mit breiter Mehrheit eine Regelung für mehr Transparenz zu beschließen.
Dr. Max Stadler, Heinz-Peter Höber