Digitale Teilhabe für Menschen in Pflegeeinrichtungen

Im nächst statt findenden Ausschuss für Soziales und Senioren soll das Thema „Digitale Teilhabe für Menschen in Pflegeeinrichtungen“ behandelt werden.

Hintergrund:

In der Pandemie hat sich gezeigt, dass neben den Schülern eine weitere Gruppe von den digitalen Möglichkeiten abgeschnitten sind: Die Senioren in den Pflegeeinrichtungen. Diese hatten unter den größten Einschränkungen bezüglich der sozialen Kontakte, Kommunikationsmöglichkeiten, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu leiden. Durch die Besuchsverbote im Frühjahr und Frühsommer 2020 waren sie weitgehend isoliert. Besonders kritisch ist anzumerken, dass auch die Angehörigen sowie Aufsichtsorgane wie FQA und MDK die Einrichtungen in der Regel nicht betreten durften. Dabei ist zu beachten, dass es sich in den Pflegeeinrichtungen um eine sehr heterogene Gruppe handelt, die mit unterschiedlichsten Erfahrungen, Kompetenzen und Interessen ausgestattet ist.

Genutzt wird das Internet von Senioren überwiegend als Informationsmöglichkeit, Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeit, zum Erhalt der Selbstständigkeit (z. B. Online-Banking), zum Erhalt der Mobilität (z. B. Fahrpläne, Ruftaxi) oder als Unterhaltungsmöglichkeit.

Möglichkeiten für mehr digitale Teilhabe:

  • Digitale Chance Berlin: stellt Endgeräte mit Datenvolumen kostenlos für zwei Monate zur Verfügung
  • Bayernlab Vilshofen: würde kostenlos Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen schulen (angedacht sind Mitarbeiter der sozialen Betreuung, damit diese die Bewohner anleiten können)
  • Technische Voraussetzungen (z. B. über BayernWLAN)
  • Weitere Fördermöglichkeiten (z. B. Heimatprojekte und Förderrichtlinie „Heimat Digital“)

Andreas Vilsmeier

Antrag auf Corona-Hilfen für Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Passau stellt ein eigenes Corona-Hilfspaket für Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen zur Verfügung.

Begründung:

Einzelhandel, Dienstleister und Gastronomie kommen aufgrund des erneut verlängerten Lockdowns (bis voraussichtlich mindestens 31. Januar 2021) an die Grenze ihrer Liquidität. Läden/Gewerbe gehen insolvent oder müssen schließen, Arbeitsplätze gehen verloren, ganze Existenzen sind bedroht. Aufgrund der angeordneten Corona-Maßnahmen können diese Berufsgruppen kein eigenes Einkommen mehr erwirtschaften. Daneben droht eine Verödung der Innenstadt.

Jetzt liegt es an der Stadt und ihrer Verwaltung, schnell, gezielt und unbürokratisch finanzielle Hilfe zu leisten und zu unterstützen. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sollten sich ab Januar, Länder und Kommunen an einem Hilfspaket beteiligen.

Eine Option wäre, auf Investitionen, welche verschoben werden könnten, zu verzichten und die hierfür vorgesehenen finanziellen Mittel den bedürftigen Selbständigen zur Verfügung zu stellen. Es gilt nicht nur die Zukunft der betroffenen Gruppen zu sichern, das Stadtbild zu bewahren, sondern auch unsere Steuereinnahmen zu erhalten.

Andreas Vilsmeier

Antrag zur Erarbeitung einer Zweckentfremdungssatzung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine für die Stadt Passau geeignete Zweckentfremdungssatzung zu erarbeiten. Ziel dieser Satzung soll es sein, Wohnraum langfristig zu sichern und vor ungenehmigter Zweckentfremdung zu schützen. Somit bedarf die Nutzung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken und der Leerstand von Wohnraum im Stadtgebiet der Genehmigung.

Begründung:

Die Wohnraumsituation in der Innenstadt ist sehr angespannt. Durch geringe Neubaumöglichkeiten bei gleichzeitigem Anstieg der Nachfrage ist eine Verknappung von Wohnraum im Innenstadtgebiet entstanden. Angesichts dieser Entwicklung erscheint es grundsätzlich unerwünscht, dass Wohnraum frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt in Passau entzogen werden kann. Auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Gemeinden die Einführung einer solchen Satzung: Mit Erlass einer Zweckentfremdungssatzung schafft Ihre Gemeinde die Grundlage, um zweckwidrige Nutzungen von Wohnraum zuunterbinden und Bestandswohnungen für normale Vermietungen zurückzuerhalten. Jede zweckentfremdete Wohnung, bei der Ihre Gemeinde mit Anordnungen dafür sorgt, dass sie wieder Wohnzwecken zugeführt wird, ist ein preiswerterer Gewinn für den Mietwohnungsmarkt als eine neu gebaute Wohnung.

Andreas Vilsmeier

Antrag auf vorzeitigen Bericht zu Veranstaltungsinitiativen

Wir bitten um einen vorgezogenen Zwischenbericht im Ferienausschuss zu allen seit 26. Juni 2020 eingegangenen Veranstaltungsinitiativen und Darlegung der jeweiligen Ablehnungsgründe sowie Unterstützungsangebote.

Desweiteren bitten wir um Stellungnahme zu folgenden Punkten:

  • Wir befürworten ausdrücklich die Bespielung des Thingplatzes durch die EW – wieso wurden Anfragen anderer Versanstalter hierzu in der Vergangenheit kategorisch abgelehnt?
  • Welche Gründe sprechen derzeit gegen Veranstaltungen an der Ortspitze oder am Klostergarten – unseres Wissens nach wurden auch hier Anfragen gestellt?
  • Das „Open-Yair!“ in Neuhaus wurde unseres Wissens nach zuvor für Passau, Sportplatz Haibach angefragt – liegt hierzu eine Anfrage vor und wenn ja, wieso wurde hier keine Genehmigung erteilt?
  • Welche Gründe sprechen gegen ein erweitertes Programm im Rathausinnenhof – unseres Wissens nach wurden hier mehrere Anfragen zur Bespielung der vorhandenen Bühne gestellt?

Begründung:

Laut Satzungsniederschrift des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit vom 26. Juni 2020 wurde wie folgt beschlossen:

„3. Veranstaltungsinitiativen werden auch weiterhin positiv durch die Verwaltung begleitet. Bei nicht genehmigungsfähigen Anträgen wird der Veranstalter dabei unterstützt, ein genehmigungsfähiges Konzept zu erstellen.
4. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit Ende 2020 eine Liste der in diesem Jahr gestellten Anträge für Veranstaltungen mit Verfahrensausgang vorlegen.“

Nach unseren Informationen wurden mehrere Anträge ohne Bekanntgabe nachvollziehbarer Gründe abgelehnt und kaum Unterstützungshilfe gegenüber Veranstaltern geleistet. Wir bitten die Verwaltung um ihre Stellungnahme.

Cornelia Krumesz, Heinz-Peter Höber

Antrag zur Nutzung von Parkplatzflächen für alternative Energiegewinnung (Solarparks)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur alternativen Energiegewinnung auf bereits bestehenden „Brachflächen“, wie Großparkplätzen von Supermärkten und Firmen, zu erarbeiten. Dieses Konzept soll auch in der Bauordnung Berücksichtigung finden und in der Folge bei Neugenehmigungen umgesetzt werden.

Begründung:

Konzepte zum Schutz für Umwelt und Klima gewinnen in Städten immer mehr an Bedeutung. Mit einer „Doppelnutzung“ von Parkplatzflächen zur alternativen Energiegewinnung, wie z. B. durch Solarparks, könnte man  nachhaltig in Klima- und Umweltschutz investieren. Diese „Dächer“ wären nicht nur Schattenspender, Regen- und Schneeschutz, sondern vor allem ein zukunftsorientiertes Geschäftsmodell (Vermietung an Betreiber etc.). Außerdem wird die landschaftliche „Zerstörung“ von unerschlossenen Grünflächen reduziert.

Andreas Vilsmeier

Konzept für dezentralen Christkindlmarkt

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung entwickelt ein Gesamtkonzept für einen dezentralen Christkindlmarkt

Begründung:

Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie kann davon ausgegangen werden, dass ein Christkindlmarkt, so wie er in Passau bisher gestaltet war, entweder aufgrund von allgemeinen Personenbeschränkungen ohnehin nicht stattfinden darf oder die Veranstaltung nach bisherigem Konzept aufgrund der zu erwartenden Risiken seitens der Stadt abgesagt werden könnte.

Um entsprechende Ansammlungen von Christkindlmarktbesuchern flächenmäßig zu entzerren, wären beispielsweise folgende Ideen denkbar:

  • Veranstaltungsbühne wie bisher auf dem Domplatz (möglicherweise mit neuem Standort wie beim „Flying Circus“ (mit Domblick) und mit ausreichend Platz, um Abstandsregeln einhalten zu können, zzgl. einiger weniger Stände auf dem Domplatz)
  • Entwicklung und Definition möglicher Standplätze und Kleinkunstbühnen vom Domplatz ausgehend einerseits in Richtung Zentrum (durch die Ludwigstraße, beispielsweise bis zum ZOB) und andererseits in Richtung Altstadt (beispielsweise über den Residenzplatz bis zum Rathaus).
  • Dabei könnten sowohl die bereits in den letzten Jahren betriebenen gastronomischen Stände, als auch ortsansässige, teilnahmewillige Gastwirte miteinbezogen werden.
  • Erarbeitung eines entsprechenden Vergabekonzepts für die Standplätze bspw. durch Los
  • Entwicklung eines einheitlichen Hygienekonzepts für alle Standbetreiber
  • Einbindung des Krippenwegs
  • Frühzeitige Vermarktung des dezentralen Christkindlmarkts als Marketing-Gesamtkonzept („Passauer Altstadt wird Christkindlmarkt mit Krippenweg: Vom Rathaus bis zum ZOB“, „Passauer Adventsweg“, „Adventlicher Stadtrundgang“, …)

Cornelia Krumesz

Mehr Rechte für die „Opposition“ im Stadtrat!

Unser Fraktionsvorsitzender Heinz-Peter Höber (l.) mit seinen Kollegen Stefanie Auer (Grüne) und Urban Mangold (ÖDP).

Gemeinsam mit den Grünen und der ÖDP fordern wir mehr Minderheitsrechte innerhalb des Stadtrats. Das bedeutet vor allem, dass Ausschusssitzungen nicht mehr nur vom OB allein angesetzt werden sollten, sondern auch auf den Wunsch der Stadträte hin: Wenn ein Drittel der Ausschussmitglieder eine Sondersitzung verlangt, soll diese zustande kommen. Bisher werden die Termine ausnahmslos auf den Wunsch des OB hin festgelegt.

Insbesondere in den Monaten vor einer Wahl ist der Sitzungsplan sonst sehr immer recht ausgedünnt. Wenn man in dem Fall ein Anliegen an die seltener tagenden Gremien wie den Klima- und Umweltausschuss, den Ausschuss für Soziales und Senioren oder an den Familienausschuss hat, kann es schon sein, dass man monatelang auf eine Beratung seines Antrags warten muss. Das muss nicht sein. Die bayerische Gemeindeordnung lässt der Stadt hier einen entsprechenden Spielraum, den wir dringend nutzen sollten.

Antrag auf Öffnung der Uni-Wiese

Die Innpromenade ist derzeit ein sehr beliebter Aufenthaltsort für die Freizeitaktivitäten unserer Jugendlichen und Studierende. Zusammen mit den Radfahrern, Spaziergängern und dem Spielplatzpublikum ist dieser Bereich mittlerweile jedoch überbelastet. Dies stellt gerade zur aktuellen Zeit mit Einhaltung der Abstandsregeln nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Gefahr für die Bürger dar.

Um die Situation an der Innpromenade zu entspannen bzw. zu entzerren, bitten wir dringend darum, mit der Verwaltung der Universität Passau in Kontakt zu treten. Auch wenn momentan noch keine Vorlesungen in den Hörsälen stattfinden, halten sich viele Studierende in der Stadt auf. Es fällt in die Verantwortung der Universität die sog. Uni-Wiese wieder für Freizeitaktivitäten ihrer Studenten frei zu geben. Zudem wurde mit der Absperrung auch der Zugang zu den öffentlichen Bänken und Mülleimern verwehrt, die sich evtl. im Eigentum der Stadt befinden.

Andreas Vilsmeier

Antrag zur Vorfahrtsregelung Alte Straße/Georg-Philipp-Wörlen-Straße

Die Passsauer Liste (PaL) und Zukunft Passau e.V. bitten folgenden gemeinsamen Be-schlussvorschlag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierbarkeit und verkehrlichen Wirkungseffekte einer abknickenden Vorfahrtsregelung von der Alten Straße nach Westen in die Georg-Philipp-Wörlen-Straße zu untersuchen. Das Prüfungsergebnis wird zeitnah im Ausschuss für Stadtentwicklung & Verkehr vorgestellt.
  2. Die Stadtverwaltung ersucht (anknüpfend an den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 10. Juli 2019) das Staatliche Bauamt erneut und mit Nachdruck die probeweise Markierung sicherer Ein- und Abbiegespuren an der Einmündung Georg-Philipp-Wörlen-Straße in die B12 zügig umzusetzen.  
  3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, in Verbindung mit Punkt 1 in der Alten Straße von der Einmündung Georg-Philipp-Wörlen-Straße bis zur Kreuzung Kastenreuth auch die Option einer Tempo-30-Zone in ihren weitergehenden verkehrlichen Effekten zu untersuchen.

Begründung:

Durch die Änderung der Vorfahrtsregelung an besagter Straßeneinmündung würde ein Gutteil des bergwärts über die Alte Straße zur B12 verlaufenden Verkehrs über die Georg-Philipp-Wörlen-Straße abgeleitet und der obere Bereich der Alten Straße deutlich entlastet.

Entlang der Georg-Philip-Wörlen-Straße ist lediglich Gewerbe angesiedelt. Der obere Bereich der Alten Straße ist von hier bis zur Kreuzung dagegen reines Wohngebiet. Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten ist im oberen Abschnitt der Alten Straße ein hohes Pendlerverkehrsaufkommen festzustellen. Durch die Änderung der Vorfahrtsreglung würde die eigentlich ohnehin bereits verbotene Durchfahrt für den Pendelverkehr aus Salzweg deutlich unattraktiver und die Anwohner weiter entlastet.

Um eventuelle Rückstauungen in der Georg-Philipp-Wörlen-Straße zu verhindern, sollte die Bitte um zügige Umsetzung der probeweisen Markierungen der B12 gegenüber dem Staatlichen Bauamt vom 10. Juli 2019 durch den Ausschuss mit Nachdruck wiederholt werden.

Mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone – anstelle einer Tempo-30-Beschränkung – und einer damit verbundenen Rechts-vor-Links-Regelung bestünde ein weiteres Instrument, das Verkehrsaufkommen der Alten Straße signifikant vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen.

Jonas Weidenthaler (Zukunft Passau), Matthias Koopmann (PaL)

Überarbeitung der Regelungen für die Kreuzfahrtschiffe

Die Stadt Passau hat zuletzt einen strengen Maßnahmenkatalog für das Anlegen von Kreuzfahrtschiffen erstellt. Nach unserer Auffassung sind diese Regelungen zu restriktiv und bedürfen einer Anpassung. Deshalb haben wir vom OB-Büro eine entsprechende Überarbeitung gefordert. Unsere Stellungnahme im Detail:

1. Passagierbeschränkung
Für die bayerische Hotellerie und Gastronomie wurden keine Kapazitätsbegrenzungen beschlossen. Ein Schiff ist dabei nichts anderes als ein fahrendes Hotel mit Gastronomie. Die Gäste bewohnen eine Kabine, bei der in der Flussschiffahrt eine Frischluftzufuhr gegeben ist und halten sich ansonsten entweder am Außendeck oder in einem allgemeinen bzw. gastronomischen Bereich auf, in dem ohnehin entsprechende Vorschriften zu Abstand und Mund-Nase-Bedeckungen gelten. Mit dem verlangten Hygienekonzept hat die Reederei ohnehin alle Maßnahmen in Bezug auf Hygiene und Abstände vorzunehmen, sodass eine Beschränkung der Passagiere auf 50% der Schiffskapazität absolut nicht notwendig und wirtschaftlich auch nicht realisierbar ist.

2. Anlegebeschränkung
Die Beschränkung auf die Anlegeerlaubnis lediglich für Schiffe zur Ein- und Ausschiffung ist nicht nachvollziehbar, da nicht bekannt wäre, dass Gäste mit Zwischenaufenthalt mehr infiziert seien als solche, die ein- bzw. ausschiffen.

3. Testungen
Weder in der Hotellerie, noch in der Gastronomie sind regelmäßige Testungen von Mitarbeitern und Gästen vorgeschrieben. Diese Maßnahme führt zu erheblichen finanziellen Aufwänden zumal davon auszugehen ist, dass Testkapazitäten nicht ausreichend gegeben sind, um diese Vorschrift erfüllen zu können.

4. Ländebereich
Beim Aufenthalt an der Lände werden generell Mund-Nase-Bedeckungen vorgeschrieben. Da dies ein öffentlicher Raum ist, herrscht ohnehin das Gebot des Mindestabstands und es sind sowieso entsprechende Masken zu tragen, sollte der Abstand nicht eingehalten werden. Ein generelles Verbot ist daher nicht notwendig und würde zusätzlich zu den Schiffsgästen auch alle anderen, z. B. Passauer Bürger, treffen, die lediglich spazieren gehen. Zum generellen Verbot des Aufenthalts im Ländebereich (warten auf abholende Fahrzeuge usw.) erachten wir es als kontraproduktiv, da dies mit ausreichendem Abstand an der Lände durchaus als sinnvoller angesehen werden könnte, als die Personen auf dem Schiff zusammenzuhalten.

5. Stadtführer
Separate Anordnungen zu den Stadtführern erachten wir als nicht notwendig, da diese den generellen bayerischen Vorschriften ohnehin folgen müssen.

Mit diesen Vorschriften sind für viele Bereiche – allen voran den Reedereien, aber z. B. auch Stadtführern, Hotels, Zulieferern und Gastronomiebetrieben, Gäste und Passauer Bürgern selbst – erhebliche Einschränkungen, Einbußen und Mehrbelastungen verbunden. Und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem für die meisten Wirtschaftsbereiche gerade einmal ein langsames Aufatmen nach einer langen Durststrecke stattfindet. Die ohnehin strengen Vorschriften in Bayern, die diejenigen anderer Bundesländer und Nachbarländer übersteigt, sollten auch für Passau ausreichend sein.

Cornelia Krumesz