Antrag zur Vorfahrtsregelung Alte Straße/Georg-Philipp-Wörlen-Straße

Die Passsauer Liste (PaL) und Zukunft Passau e.V. bitten folgenden gemeinsamen Be-schlussvorschlag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierbarkeit und verkehrlichen Wirkungseffekte einer abknickenden Vorfahrtsregelung von der Alten Straße nach Westen in die Georg-Philipp-Wörlen-Straße zu untersuchen. Das Prüfungsergebnis wird zeitnah im Ausschuss für Stadtentwicklung & Verkehr vorgestellt.
  2. Die Stadtverwaltung ersucht (anknüpfend an den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 10. Juli 2019) das Staatliche Bauamt erneut und mit Nachdruck die probeweise Markierung sicherer Ein- und Abbiegespuren an der Einmündung Georg-Philipp-Wörlen-Straße in die B12 zügig umzusetzen.  
  3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, in Verbindung mit Punkt 1 in der Alten Straße von der Einmündung Georg-Philipp-Wörlen-Straße bis zur Kreuzung Kastenreuth auch die Option einer Tempo-30-Zone in ihren weitergehenden verkehrlichen Effekten zu untersuchen.

Begründung:

Durch die Änderung der Vorfahrtsregelung an besagter Straßeneinmündung würde ein Gutteil des bergwärts über die Alte Straße zur B12 verlaufenden Verkehrs über die Georg-Philipp-Wörlen-Straße abgeleitet und der obere Bereich der Alten Straße deutlich entlastet.

Entlang der Georg-Philip-Wörlen-Straße ist lediglich Gewerbe angesiedelt. Der obere Bereich der Alten Straße ist von hier bis zur Kreuzung dagegen reines Wohngebiet. Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten ist im oberen Abschnitt der Alten Straße ein hohes Pendlerverkehrsaufkommen festzustellen. Durch die Änderung der Vorfahrtsreglung würde die eigentlich ohnehin bereits verbotene Durchfahrt für den Pendelverkehr aus Salzweg deutlich unattraktiver und die Anwohner weiter entlastet.

Um eventuelle Rückstauungen in der Georg-Philipp-Wörlen-Straße zu verhindern, sollte die Bitte um zügige Umsetzung der probeweisen Markierungen der B12 gegenüber dem Staatlichen Bauamt vom 10. Juli 2019 durch den Ausschuss mit Nachdruck wiederholt werden.

Mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone – anstelle einer Tempo-30-Beschränkung – und einer damit verbundenen Rechts-vor-Links-Regelung bestünde ein weiteres Instrument, das Verkehrsaufkommen der Alten Straße signifikant vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen.

Jonas Weidenthaler (Zukunft Passau), Matthias Koopmann (PaL)

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