Brummer-Schlössel

Passaus Stadtteile verlieren zunehmend ihre bauliche Geschichte. In Kürze wird das „Brummer-Schlössel“ an der Neuburger Strasse (Nr. 87) verschwunden sein. Die Vorbereitungen für den Abbruch laufen schon…

Die Passauer Liste engagiert sich auch weiterhin und mit fachkundiger Expertise um die Bewahrung unseres historischen Erbes. Für uns stiften historische Objekte Identität und Heimatverbundenheit! Und nein – wir halten den Begriff Heimat nicht für einen Tabubegriff, sondern für ein positives Momentum der „schon länger hier Wohnenden“

Antrag zur Vorfahrtsregelung Alte Straße/Georg-Philipp-Wörlen-Straße

Die Passsauer Liste (PaL) und Zukunft Passau e.V. bitten folgenden gemeinsamen Be-schlussvorschlag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierbarkeit und verkehrlichen Wirkungseffekte einer abknickenden Vorfahrtsregelung von der Alten Straße nach Westen in die Georg-Philipp-Wörlen-Straße zu untersuchen. Das Prüfungsergebnis wird zeitnah im Ausschuss für Stadtentwicklung & Verkehr vorgestellt.
  2. Die Stadtverwaltung ersucht (anknüpfend an den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 10. Juli 2019) das Staatliche Bauamt erneut und mit Nachdruck die probeweise Markierung sicherer Ein- und Abbiegespuren an der Einmündung Georg-Philipp-Wörlen-Straße in die B12 zügig umzusetzen.  
  3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, in Verbindung mit Punkt 1 in der Alten Straße von der Einmündung Georg-Philipp-Wörlen-Straße bis zur Kreuzung Kastenreuth auch die Option einer Tempo-30-Zone in ihren weitergehenden verkehrlichen Effekten zu untersuchen.

Begründung:

Durch die Änderung der Vorfahrtsregelung an besagter Straßeneinmündung würde ein Gutteil des bergwärts über die Alte Straße zur B12 verlaufenden Verkehrs über die Georg-Philipp-Wörlen-Straße abgeleitet und der obere Bereich der Alten Straße deutlich entlastet.

Entlang der Georg-Philip-Wörlen-Straße ist lediglich Gewerbe angesiedelt. Der obere Bereich der Alten Straße ist von hier bis zur Kreuzung dagegen reines Wohngebiet. Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten ist im oberen Abschnitt der Alten Straße ein hohes Pendlerverkehrsaufkommen festzustellen. Durch die Änderung der Vorfahrtsreglung würde die eigentlich ohnehin bereits verbotene Durchfahrt für den Pendelverkehr aus Salzweg deutlich unattraktiver und die Anwohner weiter entlastet.

Um eventuelle Rückstauungen in der Georg-Philipp-Wörlen-Straße zu verhindern, sollte die Bitte um zügige Umsetzung der probeweisen Markierungen der B12 gegenüber dem Staatlichen Bauamt vom 10. Juli 2019 durch den Ausschuss mit Nachdruck wiederholt werden.

Mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone – anstelle einer Tempo-30-Beschränkung – und einer damit verbundenen Rechts-vor-Links-Regelung bestünde ein weiteres Instrument, das Verkehrsaufkommen der Alten Straße signifikant vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen.

Jonas Weidenthaler (Zukunft Passau), Matthias Koopmann (PaL)

Antrag auf Prüfung einer Hochwasserschutz-Alternative

Zum Hochwasserschutzpatent von Robert Meinert

In der heutigen Ausgabe der Passauer Neuen Presse wird über ein neues Hochwasserschutz-Patent von Herrn Robert Meinert berichtet. Wir meinen, dass diese Erfindung die schwebenden Diskussionen und Planungen einer zerstörerischen Schutzwand an der Innpromenade grundsätzlich in Frage stellen und auch eine kostengünstige aber effektive Schutz-Perspektive für die tief liegenden Altstadtbereiche an der Donau bieten könnte.

Wir bitten daher die Verwaltung, das Patent bezüglich seiner Funktionalität, Kosten und Fördermöglichkeiten im Falle einer Anwendung zu prüfen und das System anschließend durch die Verwaltung und Herrn Weinert zur Diskussion im Stadtrat vorstellen zu lassen.

Bis dahin scheint es uns angeraten und geboten, weitere Kostenaufwendungen der Stadt für umstrittene Hochwasserschutzplanungen an der Innpromenade einstweilen – soweit wie möglich – auszusetzen.

Matthias Koopmann

Antrag „Grüne Adern für die Stadt“

Pflanzung von Allee- und Einzelbäumen

Hiermit bittet die PaL-Fraktion, dem zuständigen Fachausschuss zum nächst möglichen Zeitpunkt folgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung zu präsentieren:

Beschlussvorschläge:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadtgärtnerei…

  1. … zu prüfen, in welchem Umfang, welcher Dichte, mit welchen großkronigen Baumarten und zu welchen Kosten die Pflanzung von Alleebäumen entlang der Spitalhofstrasse möglich ist.
  2. … auf Grundlage der Prüfungsergebnisse ein Konzept zur durchgängigen Durchgrünung der Spitalhofstraße mit Alleebäumen zu erarbeiten und beschlussfähig im zuständigen Stadtratsausschuss vorzustellen.
  3. … darüber hinaus zu erheben, welche weiteren Straßentrassen in der Stadt für die Anlage von Alleen bzw. eine Durchgrünung mit hochstämmigen Bäumen in Frage kommen. Das Ergebnis ist zunächst informell im zuständigen Stadtratsausschuss vorzustellen.
  4. … zu erheben, an welchen stark belasteten Verkehrsräumen die Pflanzung von großkronigen Einzelbäumen oder Baumgruppen möglich ist.
  5. Zu Punkt 3 und 4 ist die Verwaltung gehalten, insbesondere Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft aufzugreifen und auf Machbarkeit zu prüfen

Begründung:

Der fortschreitende Klimawandel, seine Ursachen und Folgen sind mittlerweile ein zen-trales Thema im öffentlichen und politischen Diskurs. Hohe CO2-, Stickstoff- und Feinstaubkonzentrationen stellen sich längst schon auch in unserer Stadt als hochproblematisch dar. Zunehmend heiße Sommer führen auch bei uns in Stadtarealen mit dichter Verbauung und weitgehend versiegelten Oberflächen zu gesteigerten und nachhaltigen Heizeffekten.

Mit umfangreichen Baumpflanzungen lässt sich diesen negativen Umweltbelastungen in Innenstädten vergleichsweise wirkungsvoll und schnell begegnen. Ein Umstand der in vielen anderen Kommunen längst erkannt wurde und zu Begrünungsprogrammen Anlass bot. Bäume stellen für ein gesundes Stadtklima einen ganz wesentlichen Faktor dar. Sie produzieren Sauerstoff binden CO2, Feinstaub und andere schädliche Luftinhaltsstoffe. Insbesondere die entsprechenden Belastungen an Verkehrsachsen können sie deutlich reduzieren.

Baumpflanzungen spenden Schatten und haben durch ihre Verdunstung einen spürbar kühlenden Effekt auf das innerstädtische Kleinklima. Gleichzeitig bewirken sie in baulich tristen Stadtquartieren eine enorme gestalterische Aufwertung und Attraktivitätssteigerung. Nicht zu vergessen ist in Zeiten zunehmenden Insektensterbens die ökologische Funktion von Bäumen als Lebensraum und Nahrungsquelle für eine vielfältige Fauna.

Passau wäre mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen bundesweit keineswegs Vorreiter, sondern eher Nachzügler bei der Bewältigung einer allerorts verschärft eingetretenen Umweltproblematik.

Matthias Koopmann

Sondersitzung zur Situation bedrohter Baudenkmäler im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

über Jahre hinweg wurde mit großem Engagement von verschiedener Seite um den Erhalt des Baudenkmals Linzer Str. 2 gerungen. Laut Pressemitteilung Ihres Büros vom 20. Mai wird nun seitens der Verwaltung „aus rechtlichen Gründen“ dem Abbruchantrag des Eigentümers zugestimmt. Ich bedaure dies zutiefst, da die Verwaltung den zunehmenden Verfall des Hauses mindestens 7 Jahre sehenden Auges ohne einzugreifen hingenommen hat.

Tatsächlich hätte die Verwaltung auf Grundlage des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes gleich nach Bekanntwerden bestandsbedrohender Bauschäden eine Notsicherung des Gebäudes und ein Gutachten zu seiner Sanierungsfähigkeit erzwingen können. Stattdessen wurde besorgten Stadträten über Jahre mitgeteilt, dass ein entsprechendes Gutachten längst vorläge und eine Rettung des Gebäudes nicht mehr möglich sei. Eine Auskunft, die sich in dieser Form jedoch als falsch erwiesen hat. Erst der am 22. Oktober 2018 von mir und Prof. Dr. Waschler eingebrachte Antrag, eine zwangsweise Notsicherung des Denkmals vorzunehmen, veranlasste die Verwaltung schließlich, ein entsprechendes Fachgutachten zu beauftragen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Verfall des Anwesens ungehindert fortgesetzt.

Der jetzt bevorstehende Totalverlust eines aufgrund seiner Sonderformen bedeu-tenden und stadtbildwirksamen Baudenkmals hätte verhindert werden können, wenn die Stadtverwaltung spätestens vor 7 Jahren durch beherzte Anwendung und Ausschöpfung der denkmalpflegerischen Rechtsmittel eingegriffen hätte. Dies ist bedauerlicherweise unterblieben. Für den Verlust des Baudenkmals Linzer Str. 2 trifft die Verwaltung damit eine Mitverantwortung.

Die Vorgänge in Sachen Linzer Str. 2 sollten sich bei anderen Baudenkmälern unserer Stadt auf keinen Fall mehr wiederholen. Nun wurde im Dezember 2018 seitens der Verwaltung aber allgemein mitgeteilt, dass mindestens vier weitere denkmalgeschützte Objekte angeblich unrettbar vom Abriss bedroht und 9 weitere in Verfall befindlich seien.

Ich fordere die Verwaltung hiermit auf, den Bau-, Stadtentwicklungs- und Kulturausschuss der Stadt Passau zeitnah – idealerweise in einer kombinierten Sondersitzung – über die betroffenen Baudenkmäler und ihren eingetretenen Zustand in einem illustrierten Sachstandsbericht zu informieren. Insbesondere bitte ich dabei, die weitere Vorgehensweise seitens der Verwaltung darzustellen.

Ausdrücklich bitte ich auch, den Stadtheimatpfleger für den Bereich Denkmalpflege zu ersuchen, im Stadtrat Stellung zu den betroffenen Baudenkmälern zu beziehen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Erhalt von Baudenkmälern auch und gerade ausserhalb unserer historischen Altstadt von erheblicher Bedeutung ist. Baudenkmäler wirken anregend und identitätsstiftend auf ihr Wohnumfeld. Wo sie verloren gehen, geht auch die Erinnerung an die besondere Geschichte eines Orts verloren, verlieren Stadtteile ihr besonderes Gesicht und ihre Eigenart.

Matthias Koopmann

Antrag auf Sicherungsmaßnahmen am Baudenkmal Linzer Straße 2

Beschlussvorschlag:

Das Bauordnungsamt und die Untere Denkmalbehörde der Stadt Passau werden angewiesen, in Anwendung des Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes unverzüglich Notsicherungsmaßnahmen zum Bestandserhalt des akut gefährdeten Baudenkmals Linzer Straße 2 einzuleiten bzw. vorzunehmen.

Begründung:

Nachdem das Schicksal des eingetragenen Baudenkmals Linzer Straße 2 aktuell wieder im öffentlichen Diskurs steht, hat sich schriftlich ein betroffener Anlieger an mich gewandt. Sein Schreiben ist dem Antrag beigefügt. Herr Martin Lang ist Eigentümer des Anwesens Mühltalstr. 3 und beklagt wachsende Beeinträchtigungen, die durch die Verwahrlosung des Denkmals Linzer Straße 2 an seiner Immobilie bereits entstanden und zunehmend zu befürchten seien.

Allein schon aus diesem Grund scheint mir dringend geboten, seitens des Bauordnungsamtes und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Passau alle bestehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, um insbesondere im Interesse der Anlieger eine sofortige Notsicherung des Baudenkmals Linzer Straße 2 vorzunehmen.

Nachdem im Übrigen neue Vorstöße zur Rettung des bedrohten Baudenkmals im Raum stehen, ist alles zu unternehmen, einer Beschleunigung des Verfallstempos über die Wintermonate kurzfristig durch Sicherungsmaßnahmen zu begegnen. Ein entscheidendes, akutes Bestandsrisiko stellen dem Vernehmen nach ein oder mehrere größere Fehlstellen in der östlichen Dachfläche dar. Ohne unverzügliche provisorische Schließung dieser Fehlstellen dürfte im kommenden Jahr an eine jetzt noch mögliche Rettung des Hauses nicht mehr zu denken sein. Es besteht also akute Gefahr im Verzug.

Mit Art. 4 Absatz 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes besteht eine ausreichende Rechtsgrundlage, um in Übereinkunft mit dem Eigentümer, notfalls auch als Zwangsmaßnahme ohne dessen Zustimmung, entsprechende Sicherungen zu veranlassen:

(3) 1Macht der Zustand eines Baudenkmals Maßnahmen zu seiner Instandhaltung, Instandsetzung oder zu seinem Schutz erforderlich, ohne dass eine vollstreckbare Entscheidung nach Absatz 2 vorliegt, so kann die zuständige Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen. 2Die dinglich und obligatorisch Berechtigten können zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet werden. 3Die Kosten der Maßnahmen tragen die in Absatz 1 genannten Personen, soweit sie nach Absatz 2 zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet wurden oder hätten verpflichtet werden können, im Übrigen der Entschädigungsfonds (Art. 21 Abs. 2).“

Angesichts der in seiner Erscheinungsform und besonderen Konstruktion bestehenden Qualität und Einzigartigkeit sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Baudenkmal Linzer Straße 2 vor einem drohenden Abriss zu bewahren.

Matthias Koopmann (PaL-Fraktion), Gerhard Waschler (CSU-Fraktion)

Antrag zur Auflassung der Bus-Bedarfshaltestelle am Kirchenplatz

Beschlussvorschlag:

Die Bus-Bedarfshaltestelle am Innstädter Kirchenplatz wird schnellstmöglich aufgelassen. Zur Umsetzung des Beschlusses wird ein entsprechendes Benehmen zwischen der Verwaltung und den Stadtwerken hergestellt.

Begründung:

Die schwierige, sich weiter dramatisierende Verkehrssituation in der Innstadt zählt zu den Kernproblemen unserer Stadt. Hier wirken eine Vielzahl von Negativ-Faktoren ineinander. Um zu einer Besserung, wenigstens aber einer Stabilisierung der Verhältnisse zu kommen, sollten alle entlastend wirkenden Einzelmaßnahmen genutzt werden.

Zu den negativ wirkenden Einzelfaktoren zählt die Bus-Bedarfshaltestelle am Kirchenplatz. Die mangels Busbucht auf der Strasse haltenden Busse sind regelmäßig beidseits für erhebliche Rückstaubildungen verantwortlich. Ein Umstand, der völlig zu Recht auf der jüngsten Innstadt-Bürger-Versammlung als vermeidbares Problem thematisiert wurde. Insbesondere wurde von Anwohnern darauf verwiesen, dass die Bedarfshaltestelle nur sehr vereinzelt von Senioren, in der Hauptsache aber von Studenten genutzt würde.

Nur ca. 40 m nördlich der Bedarfshaltestelle befindet sich die Bushaltestelle am Parkhaus Jahnstraße. Diese geringe Distanz ist Studenten ohne Frage zumutbar. Für Senioren bietet die Haltestelle am Parkhaus den Vorzug, dass sie im Unterschied zur Bedarfshaltestelle gedeckt und mit Sitzbänken ausgestattet ist. Die Haltestelle am Parkhaus kann vom Kirchenplatz im Übrigen nicht nur über den engen Gehsteig der Mariahilfstraße, sondern auch über die sichere Reitergasse erreicht werden.

Insgesamt gesehen steht der sehr bescheidene Nutzen der Bedarfshaltestelle gegenüber ihren spürbaren negativen Auswirkungen an einem verkehrstechnischen Brennpunkt unserer Stadt weitab von einem angemessenen Verhältnis. Will man hier zu einer verkehrstechnischen Besserung, wenigstens aber einer Stabilisierung der Lage kommen, ist zumindest an Wochentagen eine Auflassung der Bedarfshaltestelle am Kirchenplatz dringend geboten.

Matthias Koopmann

Antrag zur Prüfung auf Denkmalwürdigkeit der Peschl-Kastanien

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Naturdenkmalwürdigkeit der historischen Biergartenkastanien im Areal der ehem. Peschlbrauerei zu überprüfen. Bei positivem Ergebnis wird unverzüglich eine Unterschutzstellung des Baumbestandes vorgenommen. Bis zur Entscheidung in der Sache wird seitens der Verwaltung eine Veränderungssperre für den betroffenen Baumbestand erlassen.

Begründung:

Im Zusammenhang mit der geplanten Neubebauung des so genannten „Peschl-Areals“ war der Passauer Neuen Presse jüngst zu entnehmen, dass der Fortbestand des historischen Kastanienbestandes im ehem. Biergarten der Peschl-Brauerei in Frage steht. Die artenschutzrechtliche Relevanz der fraglichen Bäume als Fledermaushabitat ist bereits belegt worden. Insbesondere hinsichtlich der erheblichen Feinstaubbelastung im Stadtzentrum kommt der Filterwirkung der mächtigen Baumkronen Bedeutung zu. Um die filternde Blattmasse unmittelbar zu ersetzen, wären pro fallender Peschl-Kastanie wohl mindestens 80 Jungbäume erforderlich. Allerdings wäre der Investor aktuell, ohne aufgestellten Bebauungsplan zu keinen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet.

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Passau ist derzeit bemüht, im historisch „aufgeladenen“ Areal der ehem. Peschl-Brauerei wenigstens den Erhalt Identität stiftender historischer Einzelelemente zu erreichen. Hier ist der wohl deutlich über 100 Jahre alte Baumbestand des ehem. Biergartens von hoher Relevanz und in besonderer Weise als Erinnerungsort geeignet. Sowohl aus naturfachlicher und lokalhistorischer Sicht, als auch im Hinblick auf die Lebensqualität der künftigen Quartiersbewohner erscheint uns ein Erhalt der „Peschl-Kastanien“ unbedingt geboten.

Nicht zuletzt sind wir der Auffassung, dass die Stadt Passau im Interesse Ihrer Bürger auf Ihre gestalterischen Einwirkungsmöglichkeiten auf die großflächige Bebauung eines derart zentralen Areals keinesfalls verzichten darf. Hierzu gehört aus unserer Sicht auch, gegebenenfalls gegenüber Investoren, zumal auswärtigen, für die Bewahrung typischer Passauer Elemente zu streiten und für deren Erhaltung einzustehen.

Matthias Koopmann

Anfragen zur Verkehrssituation in der Innstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die schwierige Verkehrssituation in der Innstadt zählt seit langem zu den offenen Problemfeldern der Stadt. Nachdem befriedigende Lösungsansätze bis dato fehlen, nehmen wir die aktuelle Berichterstattung („Am Sonntag“ vom 17.01.2016) über den anhaltenden Unmut in der Bürgerschaft zum Anlass, bei der Verwaltung folgende Anfragen zu stellen:

  1. Trifft es zu, dass in der Vergangenheit bereits ein möglicher Ausbau des Neutorgrabens zur Optimierung der Verkehrsflüsse angedacht und untersucht wurde? Falls ja: Welche entlastenden Verkehrseffekte könnte ein Ausbau des Neutorgrabens mit sich bringen? Warum wurde ein Ausbau des Neutorgrabens letztlich nicht weiter verfolgt? Welche gravierenden Hindernisse standen dem entgegen? Haben sich die Rahmenbedingungen für einen denkbaren Ausbau des Neutorgrabens aktuell verändert?
  2. Könnte durch folgende Maßnahmen – einzeln oder kombiniert – eine signifikante Minderung der Verkehrsprobleme in der Innstadt, insbesondere eine Verkehrsberuhigung der Schmiedgasse erreicht werden?:
    – Ausbau des Neutorgrabens als Hauptverkehrsachse (verbunden mit einer Umwidmung von Schmiedgasse und Löwengrube als verkehrsberuhigten Anliegerstraßen)
    – Ausbau der Kräutlsteinbrücke als zweispurige Straßenbrücke für ausschließlichen Bus- und Lkw-Verkehr.
    – Dauerhaftes und vollständiges Innstadt-Durchfahrverbot für Bus- und Lkw-Verkehr (Ausnahme: ÖPNV), verbunden mit einer für Pkw passierbaren technischen Barriere an Kapuziner- und Mariahilfstraße.
    – Auflassung der Rückstaus verursachenden Bushaltestelle am Kirchenplatz zu Gunsten der nur 40 m weiter bestehenden, mit Haltebucht und Unterstand ausgestatteten Bushaltestelle am Parkhaus Jahnstraße.
  3. Ein besonderes Problem besteht bei der aktuellen Verkehrsführung an der Einmündung Schmiedgasse/Mariahilfstraße. Das langwierige Rangieren von Lkw und Bussen auf beengtem Raum ist eine Ursache für zahllose Staubildungen. Könnte hier ggf. durch eine Änderung der Verkehrsführung (Schmiedgasse: Einbahnstraße Richtung Osten/Neutorgraben: Einbahnstraße Richtung Westen) eine Verbesserung erreicht werden? In diesem Kontext sei angemerkt, dass der Neutorgraben als zweispurige Straße mit Gegenverkehr aufgrund seiner beengten, eingezwängten Fahrbahnen an sich schon ein Problem darstellt ist. Wie beurteilt die Verwaltung die hier momentan bestehenden Verhältnisse?

Wir bitten um zeitnahe Beantwortung unserer Anfragen im Ausschuss für Stadtentwicklung & Verkehr. Vielen Dank.

Matthias Koopmann

Antrag „Nahversorgung als Modellprojekt“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ein in Passau häufig – nicht zuletzt von Senioren – angesprochenes Strukturproblem stellt die fehlende Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in manchen Stadtteilen dar.

Der Ansiedlung konventioneller Einzelhandelsbetriebe mit entsprechendem Sortiment werden namentlich in Schalding links der Donau und in Hals auch künftig Wirtschaftlichkeitsabwägungen entgegenstehen. Somit sollte zur Behebung des Problems nach alternativen Lösungsansätzen gesucht werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir die Idee zu einem Modellprojekt mit dem bfz Passau als Vorschlag in die Diskussion einbringen:

Mit städtischer Förderung übernehmen Auszubildende/Schüler des bfz Passau die Konzeption, Einrichtung und den Betrieb eines kleinen Lebensmitteleinzelhandels in einem unterversorgten Stadtquartier. Der „Dorfladen“ könnte ggf. mit einem ergänzenden Serviceangebot – z.B. einem Bürgercafe als Begegnungsstätte – kombiniert werden.

Das Ganze könnte als langfristiges Modellprojekt zur motivierenden Praxisausbildung bfz-Auszubildender, als Integrationsmodell für ausländische Mitbürger, perspektivisch aber auch als Bürgergenossenschaft (z.B. durch rüstige Senioren und geeignete Behinderte*) entwickelt und geführt werden. Lässt sich ein Laden in dieser Form erfolgreich etablieren, könnten dem ersten weitere folgen. Im Erfolgsfall wäre von einer Renommee fördernden Leuchtturmwirkung des „Passauer Modells“ auf andere Kommunen auszugehen.

Wir bitten unsere Projektidee eingehend zu prüfen und zu diesem Zweck nachfolgenden Antrag im Ausschuss für Wirtschaft, Marketing und Arbeit zur Abstimmung zu bringen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem bfz Passau zu sondieren, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Einrichtung und der Betrieb eines Lebens-mittelladens in einem unterversorgten Stadtquartier als Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Passau und dem bfz realisieren ließe.

Durch die Einbindung des bfz gewönnen wir einen erfahrenen Partner, der sowohl Projekte für Jugendliche und Migranten durchführt, als auch Erfahrung in der Inanspruchnahme verschiedenster Fördertöpfe hat.

Ggf. sucht die Verwaltung nach weiteren/anderen Partnern, die für eine Umsetzung in Frage kommen.

Matthias Koopmann