Antrag auf Öffnung der Uni-Wiese

Die Innpromenade ist derzeit ein sehr beliebter Aufenthaltsort für die Freizeitaktivitäten unserer Jugendlichen und Studierende. Zusammen mit den Radfahrern, Spaziergängern und dem Spielplatzpublikum ist dieser Bereich mittlerweile jedoch überbelastet. Dies stellt gerade zur aktuellen Zeit mit Einhaltung der Abstandsregeln nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Gefahr für die Bürger dar.

Um die Situation an der Innpromenade zu entspannen bzw. zu entzerren, bitten wir dringend darum, mit der Verwaltung der Universität Passau in Kontakt zu treten. Auch wenn momentan noch keine Vorlesungen in den Hörsälen stattfinden, halten sich viele Studierende in der Stadt auf. Es fällt in die Verantwortung der Universität die sog. Uni-Wiese wieder für Freizeitaktivitäten ihrer Studenten frei zu geben. Zudem wurde mit der Absperrung auch der Zugang zu den öffentlichen Bänken und Mülleimern verwehrt, die sich evtl. im Eigentum der Stadt befinden.

Andreas Vilsmeier

Antrag zur Vorfahrtsregelung Alte Straße/Georg-Philipp-Wörlen-Straße

Die Passsauer Liste (PaL) und Zukunft Passau e.V. bitten folgenden gemeinsamen Be-schlussvorschlag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierbarkeit und verkehrlichen Wirkungseffekte einer abknickenden Vorfahrtsregelung von der Alten Straße nach Westen in die Georg-Philipp-Wörlen-Straße zu untersuchen. Das Prüfungsergebnis wird zeitnah im Ausschuss für Stadtentwicklung & Verkehr vorgestellt.
  2. Die Stadtverwaltung ersucht (anknüpfend an den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 10. Juli 2019) das Staatliche Bauamt erneut und mit Nachdruck die probeweise Markierung sicherer Ein- und Abbiegespuren an der Einmündung Georg-Philipp-Wörlen-Straße in die B12 zügig umzusetzen.  
  3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, in Verbindung mit Punkt 1 in der Alten Straße von der Einmündung Georg-Philipp-Wörlen-Straße bis zur Kreuzung Kastenreuth auch die Option einer Tempo-30-Zone in ihren weitergehenden verkehrlichen Effekten zu untersuchen.

Begründung:

Durch die Änderung der Vorfahrtsregelung an besagter Straßeneinmündung würde ein Gutteil des bergwärts über die Alte Straße zur B12 verlaufenden Verkehrs über die Georg-Philipp-Wörlen-Straße abgeleitet und der obere Bereich der Alten Straße deutlich entlastet.

Entlang der Georg-Philip-Wörlen-Straße ist lediglich Gewerbe angesiedelt. Der obere Bereich der Alten Straße ist von hier bis zur Kreuzung dagegen reines Wohngebiet. Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten ist im oberen Abschnitt der Alten Straße ein hohes Pendlerverkehrsaufkommen festzustellen. Durch die Änderung der Vorfahrtsreglung würde die eigentlich ohnehin bereits verbotene Durchfahrt für den Pendelverkehr aus Salzweg deutlich unattraktiver und die Anwohner weiter entlastet.

Um eventuelle Rückstauungen in der Georg-Philipp-Wörlen-Straße zu verhindern, sollte die Bitte um zügige Umsetzung der probeweisen Markierungen der B12 gegenüber dem Staatlichen Bauamt vom 10. Juli 2019 durch den Ausschuss mit Nachdruck wiederholt werden.

Mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone – anstelle einer Tempo-30-Beschränkung – und einer damit verbundenen Rechts-vor-Links-Regelung bestünde ein weiteres Instrument, das Verkehrsaufkommen der Alten Straße signifikant vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen.

Jonas Weidenthaler (Zukunft Passau), Matthias Koopmann (PaL)

Fortführung der Planungen für den Radlertunnel

Der Radlertunnel hat es erneut in den Verkehrsausschuss geschafft. Dieses Thema gerade jetzt – angesichts der Corona-bedingten, diffizilen Haushaltsentwicklung – wieder auf die Agenda zu bringen, entbehrt in unseren Augen jeglicher Grundlage. Natürlich wünschen auch wir uns mehr und besseren Radverkehr in der Stadt. Von diesem Tunnel aber würden nur wenige profitieren, während alle dafür zahlen. Selbst mit maximaler Förderung kostet dieses Projekt die Passauer mind. 1 Million Euro – für eine höchstens punktuelle Verbesserung des Radverkehrs. Wir haben daher gegen eine Fortführung der Planungen gestimmt. Die Mehrheit des Ausschusses sah das leider anders, die Abstimmung endete 11:2 für die Planungsfortsetzung.

Mehr dazu finden Sie auch im Bericht der Passauer Neuen Presse.

Fragen zur Öffnung der Gastronomie-Betriebe

Angesichts der aktuell geltenden Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, herrscht in der Bevölkerung teils große Verwirrung um die Öffnung der verschiedenen Gastronomie-Betriebe in Passau. Wir haben deshalb eine Reihe von Fragen an das OB-Büro gestellt, die für mehr Klarheit in dieser Sache sorgen sollen – sowohl für die jeweiligen Wirte, als auch für deren Gäste.

  1. Darf eine Gastronomie mit einer Schankgenehmigung (Bar, Cocktailbar, Pub, Diskothek) im Außenbereich öffnen?
  2. Darf eine Gastronomie mit einer Schankgenehmigung (Bar, Cocktailbar, Pub, Diskothek) im Innenbereich öffnen?
  3. Wenn eine Schank- und Speisekonzessionen vorhanden ist, muss der Betrieb dann Speisen anbieten, um öffnen zu dürfen?
  4. Reichen Snacks aus, um als Speisegastronomie öffnen zu dürfen?
  5. Darf eine Shisha-Bar im Außenbereich öffnen?
  6. Darf eine Shisha-Bar im Innenbereich öffnen?
  7. Wer kontrolliert die geltenden Vorgaben?

Nach telefonischer Anfrage im Ordnungsamt auf die genannten Fragen, widersprechen sich die Aussagen des Sachbearbeiters mit denen aus der Presse. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, bitten wir um schnellstmögliche und verbindliche Klärung.

Andreas Vilsmeier

Überarbeitung der Regelungen für die Kreuzfahrtschiffe

Die Stadt Passau hat zuletzt einen strengen Maßnahmenkatalog für das Anlegen von Kreuzfahrtschiffen erstellt. Nach unserer Auffassung sind diese Regelungen zu restriktiv und bedürfen einer Anpassung. Deshalb haben wir vom OB-Büro eine entsprechende Überarbeitung gefordert. Unsere Stellungnahme im Detail:

1. Passagierbeschränkung
Für die bayerische Hotellerie und Gastronomie wurden keine Kapazitätsbegrenzungen beschlossen. Ein Schiff ist dabei nichts anderes als ein fahrendes Hotel mit Gastronomie. Die Gäste bewohnen eine Kabine, bei der in der Flussschiffahrt eine Frischluftzufuhr gegeben ist und halten sich ansonsten entweder am Außendeck oder in einem allgemeinen bzw. gastronomischen Bereich auf, in dem ohnehin entsprechende Vorschriften zu Abstand und Mund-Nase-Bedeckungen gelten. Mit dem verlangten Hygienekonzept hat die Reederei ohnehin alle Maßnahmen in Bezug auf Hygiene und Abstände vorzunehmen, sodass eine Beschränkung der Passagiere auf 50% der Schiffskapazität absolut nicht notwendig und wirtschaftlich auch nicht realisierbar ist.

2. Anlegebeschränkung
Die Beschränkung auf die Anlegeerlaubnis lediglich für Schiffe zur Ein- und Ausschiffung ist nicht nachvollziehbar, da nicht bekannt wäre, dass Gäste mit Zwischenaufenthalt mehr infiziert seien als solche, die ein- bzw. ausschiffen.

3. Testungen
Weder in der Hotellerie, noch in der Gastronomie sind regelmäßige Testungen von Mitarbeitern und Gästen vorgeschrieben. Diese Maßnahme führt zu erheblichen finanziellen Aufwänden zumal davon auszugehen ist, dass Testkapazitäten nicht ausreichend gegeben sind, um diese Vorschrift erfüllen zu können.

4. Ländebereich
Beim Aufenthalt an der Lände werden generell Mund-Nase-Bedeckungen vorgeschrieben. Da dies ein öffentlicher Raum ist, herrscht ohnehin das Gebot des Mindestabstands und es sind sowieso entsprechende Masken zu tragen, sollte der Abstand nicht eingehalten werden. Ein generelles Verbot ist daher nicht notwendig und würde zusätzlich zu den Schiffsgästen auch alle anderen, z. B. Passauer Bürger, treffen, die lediglich spazieren gehen. Zum generellen Verbot des Aufenthalts im Ländebereich (warten auf abholende Fahrzeuge usw.) erachten wir es als kontraproduktiv, da dies mit ausreichendem Abstand an der Lände durchaus als sinnvoller angesehen werden könnte, als die Personen auf dem Schiff zusammenzuhalten.

5. Stadtführer
Separate Anordnungen zu den Stadtführern erachten wir als nicht notwendig, da diese den generellen bayerischen Vorschriften ohnehin folgen müssen.

Mit diesen Vorschriften sind für viele Bereiche – allen voran den Reedereien, aber z. B. auch Stadtführern, Hotels, Zulieferern und Gastronomiebetrieben, Gäste und Passauer Bürgern selbst – erhebliche Einschränkungen, Einbußen und Mehrbelastungen verbunden. Und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem für die meisten Wirtschaftsbereiche gerade einmal ein langsames Aufatmen nach einer langen Durststrecke stattfindet. Die ohnehin strengen Vorschriften in Bayern, die diejenigen anderer Bundesländer und Nachbarländer übersteigt, sollten auch für Passau ausreichend sein.

Cornelia Krumesz