Fragen zur Öffnung der Gastronomie-Betriebe

Angesichts der aktuell geltenden Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, herrscht in der Bevölkerung teils große Verwirrung um die Öffnung der verschiedenen Gastronomie-Betriebe in Passau. Wir haben deshalb eine Reihe von Fragen an das OB-Büro gestellt, die für mehr Klarheit in dieser Sache sorgen sollen – sowohl für die jeweiligen Wirte, als auch für deren Gäste.

  1. Darf eine Gastronomie mit einer Schankgenehmigung (Bar, Cocktailbar, Pub, Diskothek) im Außenbereich öffnen?
  2. Darf eine Gastronomie mit einer Schankgenehmigung (Bar, Cocktailbar, Pub, Diskothek) im Innenbereich öffnen?
  3. Wenn eine Schank- und Speisekonzessionen vorhanden ist, muss der Betrieb dann Speisen anbieten, um öffnen zu dürfen?
  4. Reichen Snacks aus, um als Speisegastronomie öffnen zu dürfen?
  5. Darf eine Shisha-Bar im Außenbereich öffnen?
  6. Darf eine Shisha-Bar im Innenbereich öffnen?
  7. Wer kontrolliert die geltenden Vorgaben?

Nach telefonischer Anfrage im Ordnungsamt auf die genannten Fragen, widersprechen sich die Aussagen des Sachbearbeiters mit denen aus der Presse. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, bitten wir um schnellstmögliche und verbindliche Klärung.

Andreas Vilsmeier

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