Digitale Teilhabe für Menschen in Pflegeeinrichtungen

Im nächst statt findenden Ausschuss für Soziales und Senioren soll das Thema „Digitale Teilhabe für Menschen in Pflegeeinrichtungen“ behandelt werden.

Hintergrund:

In der Pandemie hat sich gezeigt, dass neben den Schülern eine weitere Gruppe von den digitalen Möglichkeiten abgeschnitten sind: Die Senioren in den Pflegeeinrichtungen. Diese hatten unter den größten Einschränkungen bezüglich der sozialen Kontakte, Kommunikationsmöglichkeiten, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu leiden. Durch die Besuchsverbote im Frühjahr und Frühsommer 2020 waren sie weitgehend isoliert. Besonders kritisch ist anzumerken, dass auch die Angehörigen sowie Aufsichtsorgane wie FQA und MDK die Einrichtungen in der Regel nicht betreten durften. Dabei ist zu beachten, dass es sich in den Pflegeeinrichtungen um eine sehr heterogene Gruppe handelt, die mit unterschiedlichsten Erfahrungen, Kompetenzen und Interessen ausgestattet ist.

Genutzt wird das Internet von Senioren überwiegend als Informationsmöglichkeit, Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeit, zum Erhalt der Selbstständigkeit (z. B. Online-Banking), zum Erhalt der Mobilität (z. B. Fahrpläne, Ruftaxi) oder als Unterhaltungsmöglichkeit.

Möglichkeiten für mehr digitale Teilhabe:

  • Digitale Chance Berlin: stellt Endgeräte mit Datenvolumen kostenlos für zwei Monate zur Verfügung
  • Bayernlab Vilshofen: würde kostenlos Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen schulen (angedacht sind Mitarbeiter der sozialen Betreuung, damit diese die Bewohner anleiten können)
  • Technische Voraussetzungen (z. B. über BayernWLAN)
  • Weitere Fördermöglichkeiten (z. B. Heimatprojekte und Förderrichtlinie „Heimat Digital“)

Andreas Vilsmeier

Antrag auf Corona-Hilfen für Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Passau stellt ein eigenes Corona-Hilfspaket für Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen zur Verfügung.

Begründung:

Einzelhandel, Dienstleister und Gastronomie kommen aufgrund des erneut verlängerten Lockdowns (bis voraussichtlich mindestens 31. Januar 2021) an die Grenze ihrer Liquidität. Läden/Gewerbe gehen insolvent oder müssen schließen, Arbeitsplätze gehen verloren, ganze Existenzen sind bedroht. Aufgrund der angeordneten Corona-Maßnahmen können diese Berufsgruppen kein eigenes Einkommen mehr erwirtschaften. Daneben droht eine Verödung der Innenstadt.

Jetzt liegt es an der Stadt und ihrer Verwaltung, schnell, gezielt und unbürokratisch finanzielle Hilfe zu leisten und zu unterstützen. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sollten sich ab Januar, Länder und Kommunen an einem Hilfspaket beteiligen.

Eine Option wäre, auf Investitionen, welche verschoben werden könnten, zu verzichten und die hierfür vorgesehenen finanziellen Mittel den bedürftigen Selbständigen zur Verfügung zu stellen. Es gilt nicht nur die Zukunft der betroffenen Gruppen zu sichern, das Stadtbild zu bewahren, sondern auch unsere Steuereinnahmen zu erhalten.

Andreas Vilsmeier

Antrag zur Erarbeitung einer Zweckentfremdungssatzung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine für die Stadt Passau geeignete Zweckentfremdungssatzung zu erarbeiten. Ziel dieser Satzung soll es sein, Wohnraum langfristig zu sichern und vor ungenehmigter Zweckentfremdung zu schützen. Somit bedarf die Nutzung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken und der Leerstand von Wohnraum im Stadtgebiet der Genehmigung.

Begründung:

Die Wohnraumsituation in der Innenstadt ist sehr angespannt. Durch geringe Neubaumöglichkeiten bei gleichzeitigem Anstieg der Nachfrage ist eine Verknappung von Wohnraum im Innenstadtgebiet entstanden. Angesichts dieser Entwicklung erscheint es grundsätzlich unerwünscht, dass Wohnraum frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt in Passau entzogen werden kann. Auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Gemeinden die Einführung einer solchen Satzung: Mit Erlass einer Zweckentfremdungssatzung schafft Ihre Gemeinde die Grundlage, um zweckwidrige Nutzungen von Wohnraum zuunterbinden und Bestandswohnungen für normale Vermietungen zurückzuerhalten. Jede zweckentfremdete Wohnung, bei der Ihre Gemeinde mit Anordnungen dafür sorgt, dass sie wieder Wohnzwecken zugeführt wird, ist ein preiswerterer Gewinn für den Mietwohnungsmarkt als eine neu gebaute Wohnung.

Andreas Vilsmeier

Antrag zur Nutzung von Parkplatzflächen für alternative Energiegewinnung (Solarparks)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur alternativen Energiegewinnung auf bereits bestehenden „Brachflächen“, wie Großparkplätzen von Supermärkten und Firmen, zu erarbeiten. Dieses Konzept soll auch in der Bauordnung Berücksichtigung finden und in der Folge bei Neugenehmigungen umgesetzt werden.

Begründung:

Konzepte zum Schutz für Umwelt und Klima gewinnen in Städten immer mehr an Bedeutung. Mit einer „Doppelnutzung“ von Parkplatzflächen zur alternativen Energiegewinnung, wie z. B. durch Solarparks, könnte man  nachhaltig in Klima- und Umweltschutz investieren. Diese „Dächer“ wären nicht nur Schattenspender, Regen- und Schneeschutz, sondern vor allem ein zukunftsorientiertes Geschäftsmodell (Vermietung an Betreiber etc.). Außerdem wird die landschaftliche „Zerstörung“ von unerschlossenen Grünflächen reduziert.

Andreas Vilsmeier

Antrag auf Öffnung der Uni-Wiese

Die Innpromenade ist derzeit ein sehr beliebter Aufenthaltsort für die Freizeitaktivitäten unserer Jugendlichen und Studierende. Zusammen mit den Radfahrern, Spaziergängern und dem Spielplatzpublikum ist dieser Bereich mittlerweile jedoch überbelastet. Dies stellt gerade zur aktuellen Zeit mit Einhaltung der Abstandsregeln nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Gefahr für die Bürger dar.

Um die Situation an der Innpromenade zu entspannen bzw. zu entzerren, bitten wir dringend darum, mit der Verwaltung der Universität Passau in Kontakt zu treten. Auch wenn momentan noch keine Vorlesungen in den Hörsälen stattfinden, halten sich viele Studierende in der Stadt auf. Es fällt in die Verantwortung der Universität die sog. Uni-Wiese wieder für Freizeitaktivitäten ihrer Studenten frei zu geben. Zudem wurde mit der Absperrung auch der Zugang zu den öffentlichen Bänken und Mülleimern verwehrt, die sich evtl. im Eigentum der Stadt befinden.

Andreas Vilsmeier

Fragen zur Öffnung der Gastronomie-Betriebe

Angesichts der aktuell geltenden Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, herrscht in der Bevölkerung teils große Verwirrung um die Öffnung der verschiedenen Gastronomie-Betriebe in Passau. Wir haben deshalb eine Reihe von Fragen an das OB-Büro gestellt, die für mehr Klarheit in dieser Sache sorgen sollen – sowohl für die jeweiligen Wirte, als auch für deren Gäste.

  1. Darf eine Gastronomie mit einer Schankgenehmigung (Bar, Cocktailbar, Pub, Diskothek) im Außenbereich öffnen?
  2. Darf eine Gastronomie mit einer Schankgenehmigung (Bar, Cocktailbar, Pub, Diskothek) im Innenbereich öffnen?
  3. Wenn eine Schank- und Speisekonzessionen vorhanden ist, muss der Betrieb dann Speisen anbieten, um öffnen zu dürfen?
  4. Reichen Snacks aus, um als Speisegastronomie öffnen zu dürfen?
  5. Darf eine Shisha-Bar im Außenbereich öffnen?
  6. Darf eine Shisha-Bar im Innenbereich öffnen?
  7. Wer kontrolliert die geltenden Vorgaben?

Nach telefonischer Anfrage im Ordnungsamt auf die genannten Fragen, widersprechen sich die Aussagen des Sachbearbeiters mit denen aus der Presse. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, bitten wir um schnellstmögliche und verbindliche Klärung.

Andreas Vilsmeier