Antrag zur Nutzung von Parkplatzflächen für alternative Energiegewinnung (Solarparks)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur alternativen Energiegewinnung auf bereits bestehenden „Brachflächen“, wie Großparkplätzen von Supermärkten und Firmen, zu erarbeiten. Dieses Konzept soll auch in der Bauordnung Berücksichtigung finden und in der Folge bei Neugenehmigungen umgesetzt werden.

Begründung:

Konzepte zum Schutz für Umwelt und Klima gewinnen in Städten immer mehr an Bedeutung. Mit einer „Doppelnutzung“ von Parkplatzflächen zur alternativen Energiegewinnung, wie z. B. durch Solarparks, könnte man  nachhaltig in Klima- und Umweltschutz investieren. Diese „Dächer“ wären nicht nur Schattenspender, Regen- und Schneeschutz, sondern vor allem ein zukunftsorientiertes Geschäftsmodell (Vermietung an Betreiber etc.). Außerdem wird die landschaftliche „Zerstörung“ von unerschlossenen Grünflächen reduziert.

Andreas Vilsmeier

Antrag auf Öffnung der Uni-Wiese

Die Innpromenade ist derzeit ein sehr beliebter Aufenthaltsort für die Freizeitaktivitäten unserer Jugendlichen und Studierende. Zusammen mit den Radfahrern, Spaziergängern und dem Spielplatzpublikum ist dieser Bereich mittlerweile jedoch überbelastet. Dies stellt gerade zur aktuellen Zeit mit Einhaltung der Abstandsregeln nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Gefahr für die Bürger dar.

Um die Situation an der Innpromenade zu entspannen bzw. zu entzerren, bitten wir dringend darum, mit der Verwaltung der Universität Passau in Kontakt zu treten. Auch wenn momentan noch keine Vorlesungen in den Hörsälen stattfinden, halten sich viele Studierende in der Stadt auf. Es fällt in die Verantwortung der Universität die sog. Uni-Wiese wieder für Freizeitaktivitäten ihrer Studenten frei zu geben. Zudem wurde mit der Absperrung auch der Zugang zu den öffentlichen Bänken und Mülleimern verwehrt, die sich evtl. im Eigentum der Stadt befinden.

Andreas Vilsmeier

Fragen zur Öffnung der Gastronomie-Betriebe

Angesichts der aktuell geltenden Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, herrscht in der Bevölkerung teils große Verwirrung um die Öffnung der verschiedenen Gastronomie-Betriebe in Passau. Wir haben deshalb eine Reihe von Fragen an das OB-Büro gestellt, die für mehr Klarheit in dieser Sache sorgen sollen – sowohl für die jeweiligen Wirte, als auch für deren Gäste.

  1. Darf eine Gastronomie mit einer Schankgenehmigung (Bar, Cocktailbar, Pub, Diskothek) im Außenbereich öffnen?
  2. Darf eine Gastronomie mit einer Schankgenehmigung (Bar, Cocktailbar, Pub, Diskothek) im Innenbereich öffnen?
  3. Wenn eine Schank- und Speisekonzessionen vorhanden ist, muss der Betrieb dann Speisen anbieten, um öffnen zu dürfen?
  4. Reichen Snacks aus, um als Speisegastronomie öffnen zu dürfen?
  5. Darf eine Shisha-Bar im Außenbereich öffnen?
  6. Darf eine Shisha-Bar im Innenbereich öffnen?
  7. Wer kontrolliert die geltenden Vorgaben?

Nach telefonischer Anfrage im Ordnungsamt auf die genannten Fragen, widersprechen sich die Aussagen des Sachbearbeiters mit denen aus der Presse. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, bitten wir um schnellstmögliche und verbindliche Klärung.

Andreas Vilsmeier