Überarbeitung der Regelungen für die Kreuzfahrtschiffe

Die Stadt Passau hat zuletzt einen strengen Maßnahmenkatalog für das Anlegen von Kreuzfahrtschiffen erstellt. Nach unserer Auffassung sind diese Regelungen zu restriktiv und bedürfen einer Anpassung. Deshalb haben wir vom OB-Büro eine entsprechende Überarbeitung gefordert. Unsere Stellungnahme im Detail:

1. Passagierbeschränkung
Für die bayerische Hotellerie und Gastronomie wurden keine Kapazitätsbegrenzungen beschlossen. Ein Schiff ist dabei nichts anderes als ein fahrendes Hotel mit Gastronomie. Die Gäste bewohnen eine Kabine, bei der in der Flussschiffahrt eine Frischluftzufuhr gegeben ist und halten sich ansonsten entweder am Außendeck oder in einem allgemeinen bzw. gastronomischen Bereich auf, in dem ohnehin entsprechende Vorschriften zu Abstand und Mund-Nase-Bedeckungen gelten. Mit dem verlangten Hygienekonzept hat die Reederei ohnehin alle Maßnahmen in Bezug auf Hygiene und Abstände vorzunehmen, sodass eine Beschränkung der Passagiere auf 50% der Schiffskapazität absolut nicht notwendig und wirtschaftlich auch nicht realisierbar ist.

2. Anlegebeschränkung
Die Beschränkung auf die Anlegeerlaubnis lediglich für Schiffe zur Ein- und Ausschiffung ist nicht nachvollziehbar, da nicht bekannt wäre, dass Gäste mit Zwischenaufenthalt mehr infiziert seien als solche, die ein- bzw. ausschiffen.

3. Testungen
Weder in der Hotellerie, noch in der Gastronomie sind regelmäßige Testungen von Mitarbeitern und Gästen vorgeschrieben. Diese Maßnahme führt zu erheblichen finanziellen Aufwänden zumal davon auszugehen ist, dass Testkapazitäten nicht ausreichend gegeben sind, um diese Vorschrift erfüllen zu können.

4. Ländebereich
Beim Aufenthalt an der Lände werden generell Mund-Nase-Bedeckungen vorgeschrieben. Da dies ein öffentlicher Raum ist, herrscht ohnehin das Gebot des Mindestabstands und es sind sowieso entsprechende Masken zu tragen, sollte der Abstand nicht eingehalten werden. Ein generelles Verbot ist daher nicht notwendig und würde zusätzlich zu den Schiffsgästen auch alle anderen, z. B. Passauer Bürger, treffen, die lediglich spazieren gehen. Zum generellen Verbot des Aufenthalts im Ländebereich (warten auf abholende Fahrzeuge usw.) erachten wir es als kontraproduktiv, da dies mit ausreichendem Abstand an der Lände durchaus als sinnvoller angesehen werden könnte, als die Personen auf dem Schiff zusammenzuhalten.

5. Stadtführer
Separate Anordnungen zu den Stadtführern erachten wir als nicht notwendig, da diese den generellen bayerischen Vorschriften ohnehin folgen müssen.

Mit diesen Vorschriften sind für viele Bereiche – allen voran den Reedereien, aber z. B. auch Stadtführern, Hotels, Zulieferern und Gastronomiebetrieben, Gäste und Passauer Bürgern selbst – erhebliche Einschränkungen, Einbußen und Mehrbelastungen verbunden. Und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem für die meisten Wirtschaftsbereiche gerade einmal ein langsames Aufatmen nach einer langen Durststrecke stattfindet. Die ohnehin strengen Vorschriften in Bayern, die diejenigen anderer Bundesländer und Nachbarländer übersteigt, sollten auch für Passau ausreichend sein.

Cornelia Krumesz

Schreibe einen Kommentar