Antrag zur Unterstützung der Gastronomie

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung soll Möglichkeiten prüfen, der Gastronomie Nachhol- bzw. Kompensationseffekte zu ermöglichen, für die weiterhin zu erwartenden Auflagen und Einschränkungen. Insbesondere soll zu den folgenden Punkten Stellung bezogen werden bzw. sollen diese zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

  1. In der Zeit von 01.06. bis 30.09.2020 beginnt die Sperrzeit am Freitag und Samstag um 24 Uhr.
  2. Ausweitung der konzessionierten Flächen ohne Kostenmehraufwand sowie wohlwollende Genehmigung von Neukonzessionierungen von Freiflächen für das Jahr 2020.
  3. Veranstaltungsinitiativen für 2020 und 2021 werden flexibel, kostengünstig, zügig und wohlwollend genehmigt. Über Anfragen und Entscheidungen, die hierzu bei der Stadt Passau eingehen, ist gesamtumfänglich und umgehend der zuständige Ausschuss zu informieren.
  4. Sollten die Punkte 1-3 beschlossen werden, ist über dann gemachten Erfahrungen der zuständige Ausschuss zu unterrichten. Abschließend wird über eine mögliche Verlängerung für 2021 beraten werden.

Begründung:

Gastgewerbliche Betriebe (Café-, Bar- und Clubbetreiber, Gastronomen, Hoteliers) und Veranstalter sind aufgrund angeordneter Schließungen von der Corona-Krise massiv betroffen. Die Branche war eine der ersten die schließen mussten und wird voraussichtlich die letzte sein, die wieder öffnen darf.

Aufgrund der angeordneten Schließungen, Stornierungen und Veranstaltungsabsagen sind quasi über Nacht die Umsätze auf Null gesunken, wobei monatliche Kosten (Personal, Pachten und Darlehen) ungebremst weiterlaufen, und nur zu einem geringen Teil durch Soforthilfen bedient werden können, was in kurzer Zeit große Liquiditätsprobleme auslöst. Die Angst geht um, ob die wirtschaftliche Existenz der Betriebe und Ihrer Mitarbeiter noch zu retten ist.

Eine wirkungsvolle Hilfe und Unterstützung vor Ort, auf kommunaler Ebene, ist mit individuellen Lösungen dringend notwendig um den dauerhaften Erhalt gastgewerblicher Betriebe zu ermöglichen. Der Umsatz, den das Gastgewerbe jetzt nicht erwirtschaften kann, kann nicht nachgeholt werden. Der Wiederaufbau und -anlauf von Event-Geschäften, Veranstaltungen, Tagungen, Hotelbuchungen, Familienfeiern, Wiedereröffnung von Clubs und Diskotheken usw. wird erhebliche Zeit in Anspruch nehmen auch wenn diese zu einem bisher noch unbekannten Termin wieder öffnen dürfen.

Wir meinen, dass die Stadt dem Gastgewerbe möglichst kostenneutral für beide Seiten entgegenkommen soll, um zumindest kleine Nachholeffekte nach der Krise zu ermöglichen und nebenbei positive Auswirkungen auf die Lebensqualität der Einwohner und die Aufenthaltsqualität der Gäste zu generieren.

Mit der Möglichkeit einer (1.) Sperrzeitverkürzung auf Freisitzflächen, d.h. einer Verlängerung der Bewirtungszeit könnten in dieser Zeit außertourliche Umsätze generiert werden.

Es ist zu erwarten, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Tischen einzuhalten sein wird. Infolgedessen ist ein erhöhter Platzbedarf, auch in Außenbereichen notwendig. Um diesen Platzverlust kompensieren zu können wäre eine (2.) großzügige Ausweitung der konzessionierten Fläche ohne Kostenmehraufwand wünschenswert. Darüber hinaus sollte für Betriebe die bisher keine konzessionierte Fläche beansprucht haben oder weitere Flächen konzessionieren wollen, eine Konzessionierung von Freiflächen wohlwollend befürwortet werden.

Derzeit ist davon auszugehen, dass dieses Jahr viele Veranstaltungen nicht stattfinden können bzw. ohnehin bereits abgesagt wurden. Sobald hier eine klare Vorgabe über Vorschriften und Richtlinien zur Durchführung von Veranstaltungen besteht, ist es wünschenswert, dass jegliche (3.) Veranstaltungsinitiativen flexibel, kostengünstig, zügig und wohlwollend genehmigt werden. Beispielsweise wäre es ein flexibler Ansatz, den Christkindlmarkt über die Altstadt und Fußgängerzone zu entzerren, sollte dieser nicht wie gewohnt durchgeführt werden können.

Heinz-Peter Höber, Cornelia Krumesz

Antrag zum Verzicht auf die Bestellung eines 4. Bürgermeisters

Mit den bisher veröffentlichten bzw. bekannt gewordenen Beschlussvorschlägen zur Stadtratssitzung am 4. Mai 2020 sind wir nicht einverstanden und stellen daher folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

  1. Auf die Bestellung eines weiteren (dritten) Vertreters des Oberbürgermeisters wird verzichtet.
  2. Die Vergütung für die beiden weiteren Bürgermeister wird gemäß dem bisherigen Vorschlag der Verwaltung auf 2.800 Euro reduziert.
  3. Die Einsätze des/der jeweiligen Bürgermeister/in sind zu dokumentieren und dem Stadtrat zur Information vorzulegen.

Begründung:

Die Aufgaben der Stadtführung wurden in der letzten Zeit weitgehend vom Oberbürgermeister wahrgenommen. Eine Vertretung kann ggf. auch aus den Reihen des Stadtrats kostenneutral erfolgen. Daher kann die Vergütung des/der jeweiligen Bürgermeister/in wie vorgeschlagen erfolgen, auch wenn kein/e zusätzliche/r Stellvertreter/in benannt wird, das heißt in Höhe von 2.800 Euro je Monat.

Heinz-Peter Höber

Antrag auf Prüfung einer Hochwasserschutz-Alternative

Zum Hochwasserschutzpatent von Robert Meinert

In der heutigen Ausgabe der Passauer Neuen Presse wird über ein neues Hochwasserschutz-Patent von Herrn Robert Meinert berichtet. Wir meinen, dass diese Erfindung die schwebenden Diskussionen und Planungen einer zerstörerischen Schutzwand an der Innpromenade grundsätzlich in Frage stellen und auch eine kostengünstige aber effektive Schutz-Perspektive für die tief liegenden Altstadtbereiche an der Donau bieten könnte.

Wir bitten daher die Verwaltung, das Patent bezüglich seiner Funktionalität, Kosten und Fördermöglichkeiten im Falle einer Anwendung zu prüfen und das System anschließend durch die Verwaltung und Herrn Weinert zur Diskussion im Stadtrat vorstellen zu lassen.

Bis dahin scheint es uns angeraten und geboten, weitere Kostenaufwendungen der Stadt für umstrittene Hochwasserschutzplanungen an der Innpromenade einstweilen – soweit wie möglich – auszusetzen.

Matthias Koopmann

Anträge zur Verkehrsentlastung im Bereich Hängebrücke

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine dynamische Parkplatzanzeige „Tiefgarage Römerplatz“ an einer geeigneten Stelle, möglichst vor dem Peschlberg, zu suchen und dort installieren zu lassen.
  2. Taxis erhalten die Möglichkeit, aus dem Ilzdurchbruch links auf die Hängebrücke abzubiegen.

Begründung:

Grundsätzlich: Seit der Sperrung der Hängebrücke stadteinwärts kommt es in Stoßzeiten zu Rückstaus auf der Fritz-Schäffer-Promenade.

Zu 1.: Ursache dafür ist auch der Parksuchverkehr. Autofahrer, die zu einer Veranstaltung oder sonstigen Terminen in die Altstadt wollen, sind gezwungen, bis zum Parkhaus Römerplatz zu fahren. Ist dieses besetzt, müssen diese wieder umkehren und den gesamten Weg zurück nehmen. Dieser Verkehr ist überflüssig und könnte bereits vorher unterbunden werden.

Zu 2.: Taxis, die aus dem Ilzdurchbruch kommen, müssen den Umweg über die Schanzlbrücke nehmen. Dadurch verlängert sich die Fahrtzeit (insb. bei Stausituationen, s.o.) und die Taxis stehen erst verspätet wieder zur Verfügung, bzw. tragen selbst zum Stau bei. Die Kosten trägt der Bürger. Taxen sind wie Busse ein fester Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs. Folglich sollten diesen auch im Sinne des Verkehrsflusses und der Verfügbarkeit ein kurzer Fahrweg garantiert werden.

Heinz-Peter Höber

Antrag „Grüne Adern für die Stadt“

Pflanzung von Allee- und Einzelbäumen

Hiermit bittet die PaL-Fraktion, dem zuständigen Fachausschuss zum nächst möglichen Zeitpunkt folgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung zu präsentieren:

Beschlussvorschläge:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadtgärtnerei…

  1. … zu prüfen, in welchem Umfang, welcher Dichte, mit welchen großkronigen Baumarten und zu welchen Kosten die Pflanzung von Alleebäumen entlang der Spitalhofstrasse möglich ist.
  2. … auf Grundlage der Prüfungsergebnisse ein Konzept zur durchgängigen Durchgrünung der Spitalhofstraße mit Alleebäumen zu erarbeiten und beschlussfähig im zuständigen Stadtratsausschuss vorzustellen.
  3. … darüber hinaus zu erheben, welche weiteren Straßentrassen in der Stadt für die Anlage von Alleen bzw. eine Durchgrünung mit hochstämmigen Bäumen in Frage kommen. Das Ergebnis ist zunächst informell im zuständigen Stadtratsausschuss vorzustellen.
  4. … zu erheben, an welchen stark belasteten Verkehrsräumen die Pflanzung von großkronigen Einzelbäumen oder Baumgruppen möglich ist.
  5. Zu Punkt 3 und 4 ist die Verwaltung gehalten, insbesondere Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft aufzugreifen und auf Machbarkeit zu prüfen

Begründung:

Der fortschreitende Klimawandel, seine Ursachen und Folgen sind mittlerweile ein zen-trales Thema im öffentlichen und politischen Diskurs. Hohe CO2-, Stickstoff- und Feinstaubkonzentrationen stellen sich längst schon auch in unserer Stadt als hochproblematisch dar. Zunehmend heiße Sommer führen auch bei uns in Stadtarealen mit dichter Verbauung und weitgehend versiegelten Oberflächen zu gesteigerten und nachhaltigen Heizeffekten.

Mit umfangreichen Baumpflanzungen lässt sich diesen negativen Umweltbelastungen in Innenstädten vergleichsweise wirkungsvoll und schnell begegnen. Ein Umstand der in vielen anderen Kommunen längst erkannt wurde und zu Begrünungsprogrammen Anlass bot. Bäume stellen für ein gesundes Stadtklima einen ganz wesentlichen Faktor dar. Sie produzieren Sauerstoff binden CO2, Feinstaub und andere schädliche Luftinhaltsstoffe. Insbesondere die entsprechenden Belastungen an Verkehrsachsen können sie deutlich reduzieren.

Baumpflanzungen spenden Schatten und haben durch ihre Verdunstung einen spürbar kühlenden Effekt auf das innerstädtische Kleinklima. Gleichzeitig bewirken sie in baulich tristen Stadtquartieren eine enorme gestalterische Aufwertung und Attraktivitätssteigerung. Nicht zu vergessen ist in Zeiten zunehmenden Insektensterbens die ökologische Funktion von Bäumen als Lebensraum und Nahrungsquelle für eine vielfältige Fauna.

Passau wäre mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen bundesweit keineswegs Vorreiter, sondern eher Nachzügler bei der Bewältigung einer allerorts verschärft eingetretenen Umweltproblematik.

Matthias Koopmann

Sondersitzung zur Situation bedrohter Baudenkmäler im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

über Jahre hinweg wurde mit großem Engagement von verschiedener Seite um den Erhalt des Baudenkmals Linzer Str. 2 gerungen. Laut Pressemitteilung Ihres Büros vom 20. Mai wird nun seitens der Verwaltung „aus rechtlichen Gründen“ dem Abbruchantrag des Eigentümers zugestimmt. Ich bedaure dies zutiefst, da die Verwaltung den zunehmenden Verfall des Hauses mindestens 7 Jahre sehenden Auges ohne einzugreifen hingenommen hat.

Tatsächlich hätte die Verwaltung auf Grundlage des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes gleich nach Bekanntwerden bestandsbedrohender Bauschäden eine Notsicherung des Gebäudes und ein Gutachten zu seiner Sanierungsfähigkeit erzwingen können. Stattdessen wurde besorgten Stadträten über Jahre mitgeteilt, dass ein entsprechendes Gutachten längst vorläge und eine Rettung des Gebäudes nicht mehr möglich sei. Eine Auskunft, die sich in dieser Form jedoch als falsch erwiesen hat. Erst der am 22. Oktober 2018 von mir und Prof. Dr. Waschler eingebrachte Antrag, eine zwangsweise Notsicherung des Denkmals vorzunehmen, veranlasste die Verwaltung schließlich, ein entsprechendes Fachgutachten zu beauftragen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Verfall des Anwesens ungehindert fortgesetzt.

Der jetzt bevorstehende Totalverlust eines aufgrund seiner Sonderformen bedeu-tenden und stadtbildwirksamen Baudenkmals hätte verhindert werden können, wenn die Stadtverwaltung spätestens vor 7 Jahren durch beherzte Anwendung und Ausschöpfung der denkmalpflegerischen Rechtsmittel eingegriffen hätte. Dies ist bedauerlicherweise unterblieben. Für den Verlust des Baudenkmals Linzer Str. 2 trifft die Verwaltung damit eine Mitverantwortung.

Die Vorgänge in Sachen Linzer Str. 2 sollten sich bei anderen Baudenkmälern unserer Stadt auf keinen Fall mehr wiederholen. Nun wurde im Dezember 2018 seitens der Verwaltung aber allgemein mitgeteilt, dass mindestens vier weitere denkmalgeschützte Objekte angeblich unrettbar vom Abriss bedroht und 9 weitere in Verfall befindlich seien.

Ich fordere die Verwaltung hiermit auf, den Bau-, Stadtentwicklungs- und Kulturausschuss der Stadt Passau zeitnah – idealerweise in einer kombinierten Sondersitzung – über die betroffenen Baudenkmäler und ihren eingetretenen Zustand in einem illustrierten Sachstandsbericht zu informieren. Insbesondere bitte ich dabei, die weitere Vorgehensweise seitens der Verwaltung darzustellen.

Ausdrücklich bitte ich auch, den Stadtheimatpfleger für den Bereich Denkmalpflege zu ersuchen, im Stadtrat Stellung zu den betroffenen Baudenkmälern zu beziehen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Erhalt von Baudenkmälern auch und gerade ausserhalb unserer historischen Altstadt von erheblicher Bedeutung ist. Baudenkmäler wirken anregend und identitätsstiftend auf ihr Wohnumfeld. Wo sie verloren gehen, geht auch die Erinnerung an die besondere Geschichte eines Orts verloren, verlieren Stadtteile ihr besonderes Gesicht und ihre Eigenart.

Matthias Koopmann

Antrag auf Verbot von Pyrotechnik an Silvester

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort für den Jahreswechsel (Silvester) im Bereich der Innenstadt ein Pyrotechnikverbot zu verhängen.

Begründung:

Aufgrund der Brandgefahr, der enormen Feinstaubbelastung und der teilweise lokal auftretenden sicherheitstechnischen Probleme ist ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik an Silvester zumindest in der Innenstadt dringend geboten.

Nach aktuellen Untersuchungen des Umweltbundesamtes haben besonders Orte in Tälern im Süden Deutschlands stundenlang unter erhöhter Feinstaubbelastung gelitten. Demnach war auch in Passau der zulässige Grenzwert für das Tagesmittel überschritten. Die Feinstaubentwicklung an nur einem Tag im gesamten Bundesgebiet erreicht demnach 15,5 % der Jahresemission des gesamten Kfz-Verkehrs.

Wenn man statt der Dieseltechnik heute Elektro-Antriebe will, sollte man auch die konventionellen Feuerwerke durch Lasertechnik ersetzen. Alternativ sollte folglich die Ausrichtung von z. B. Lasershows oder anderer Alternativen geprüft werden, bzw. die wohlwollenden Genehmigung bei deren Ausrichtung durch Dritte. In Landshut und Straubing wird das bereits so gemacht.

Heinz-Peter Höber

Antrag auf Erstellung eines externen Verkehrsgutachtens

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein fachlich ausgewiesenes Unternehmen mit einem externen Gutachten und Handlungskonzept zur aktuellen Verkehrssituation in Passau zu beauftragen. Dabei sollen unvoreingenommen auch Prognosen und Handlungsempfehlungen des 2002 erstellten Gevas-Gutachtens überprüft und beurteilt werden.

Begründung:

Das letzte große Konzept von Gevas wurde 2002 erstellt. Die Verkehrssituation in Passau hat sich seitdem dramatisch verschärft. Eine Entwicklung, die mittlerweile von keiner Seite mehr bestritten wird. Der städtische Verkehrsentwicklungsplan 2010 ging perspektivisch noch von einer leicht rückläufigen Bevölkerungsentwicklung aus. Stattdessen sind ein stetes Bevölkerungs- und Gewerbewachstum und kräftig steigende Studentenzahlen zu verzeichnen. Neu entstandene und noch entstehende zentrumsnahe Wohnquartiere – allein im ehemaligen Peschl-Areal mit 350 Wohneinheiten – werden weitere verkehrliche Belastungen mit sich bringen.

Zufriedenstellende und nachhaltig aussichtsreiche Konzepte zur Bewältigung der überaus komplexen Problemlage sind bisher nicht in Sicht. Angesichts der bestehenden politischen Interesselagen und Befindlichkeiten scheint uns eine neutrale, fachlich fundierte Untersuchung durch einen externen Gutachter dringend geboten. Voraussetzung ist, dass ein entsprechendes Gutachten frei, ohne politische Einflussnahme und ohne vorherige Ausschlüsse – insbesondere nicht im Hinblick auf etwaige Tunnel- oder Brückenbauten – entwickelt werden kann.

Die Finanzierung von Gutachten und Handlungskonzept könnte über zu erwartende Haushaltsreserven, ggf. durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt werden. Angesichts der erheblichen Bedeutung für die Stadtentwicklung erscheint uns dies gerechtfertigt. Es sollte auch die Möglichkeit der Finanzierung über Förderprogramme in Betracht gezogen werden.

Heinz-Peter Höber, Matthias Koopmann

Antrag auf Sicherungsmaßnahmen am Baudenkmal Linzer Straße 2

Beschlussvorschlag:

Das Bauordnungsamt und die Untere Denkmalbehörde der Stadt Passau werden angewiesen, in Anwendung des Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes unverzüglich Notsicherungsmaßnahmen zum Bestandserhalt des akut gefährdeten Baudenkmals Linzer Straße 2 einzuleiten bzw. vorzunehmen.

Begründung:

Nachdem das Schicksal des eingetragenen Baudenkmals Linzer Straße 2 aktuell wieder im öffentlichen Diskurs steht, hat sich schriftlich ein betroffener Anlieger an mich gewandt. Sein Schreiben ist dem Antrag beigefügt. Herr Martin Lang ist Eigentümer des Anwesens Mühltalstr. 3 und beklagt wachsende Beeinträchtigungen, die durch die Verwahrlosung des Denkmals Linzer Straße 2 an seiner Immobilie bereits entstanden und zunehmend zu befürchten seien.

Allein schon aus diesem Grund scheint mir dringend geboten, seitens des Bauordnungsamtes und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Passau alle bestehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, um insbesondere im Interesse der Anlieger eine sofortige Notsicherung des Baudenkmals Linzer Straße 2 vorzunehmen.

Nachdem im Übrigen neue Vorstöße zur Rettung des bedrohten Baudenkmals im Raum stehen, ist alles zu unternehmen, einer Beschleunigung des Verfallstempos über die Wintermonate kurzfristig durch Sicherungsmaßnahmen zu begegnen. Ein entscheidendes, akutes Bestandsrisiko stellen dem Vernehmen nach ein oder mehrere größere Fehlstellen in der östlichen Dachfläche dar. Ohne unverzügliche provisorische Schließung dieser Fehlstellen dürfte im kommenden Jahr an eine jetzt noch mögliche Rettung des Hauses nicht mehr zu denken sein. Es besteht also akute Gefahr im Verzug.

Mit Art. 4 Absatz 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes besteht eine ausreichende Rechtsgrundlage, um in Übereinkunft mit dem Eigentümer, notfalls auch als Zwangsmaßnahme ohne dessen Zustimmung, entsprechende Sicherungen zu veranlassen:

(3) 1Macht der Zustand eines Baudenkmals Maßnahmen zu seiner Instandhaltung, Instandsetzung oder zu seinem Schutz erforderlich, ohne dass eine vollstreckbare Entscheidung nach Absatz 2 vorliegt, so kann die zuständige Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen. 2Die dinglich und obligatorisch Berechtigten können zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet werden. 3Die Kosten der Maßnahmen tragen die in Absatz 1 genannten Personen, soweit sie nach Absatz 2 zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet wurden oder hätten verpflichtet werden können, im Übrigen der Entschädigungsfonds (Art. 21 Abs. 2).“

Angesichts der in seiner Erscheinungsform und besonderen Konstruktion bestehenden Qualität und Einzigartigkeit sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Baudenkmal Linzer Straße 2 vor einem drohenden Abriss zu bewahren.

Matthias Koopmann (PaL-Fraktion), Gerhard Waschler (CSU-Fraktion)

Antrag Hochwasserfonds

Mit dem Haushaltsjahr 2018 werden 20% der Rücklage im städtischen Finanzhaushalt als Sonderrücklage „Hochwasserfonds“ ausgewiesen. Die entsprechenden Mittel dürfen künftig ausschließlich zur Behebung städtischer Hochwasserschäden und zur Unterstützung von Flutopfern im Stadtgebiet im Katastrophenfall genutzt werden.

Zum weiteren, langfristigen Aufbau des städtischen „Hochwasserfonds“ werden ihm ab dem Jahr 2019 jeweils 10% der im vorangehenden Haushaltsjahr neu erfolgten Rücklagezuführungen zugedacht.

Sollte es nicht zu einem derzeit diskutierten Hochwasserschutz an der Innpromenade kommen, wird der derart eingesparte Kostenanteil der Stadt ebenfalls präventiv dem „Hochwasserfonds“ zugeführt.

Begründung:

Seit dem Jahr 2013 stellt sich die Frage, wie Passau in Zukunft wohl immer häufiger auftretende Hochwasserkatastrophen langfristig bewältigen und überstehen kann. Mit den aktuell beschlossenen, in Planung befindlichen und noch diskutierten Hochwasserschutzbauten ist nur ein Teil der latent gefährdeten Stadtgebiete und auch das nur in begrenztem Maß (100-jähriger Hochwasserpegel) zu sichern. Ein hundertprozentiger Hochwasserschutz ist nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) selbst hinter den projektierten Schutzbauten nicht gewährleistet.

Gerade in besonders schwer und ständig von Hochwassern betroffenen Arealen – insbesondere an der donauseitigen Altstadtfront und im Ort – bleiben Bewohner und Hauseigentümer auch künftig ohne jegliche öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen dem Hochwasserrisiko in vollem Umfang ausgesetzt. Außerordentliche Hochwasserentschädigungen durch Bundes- und Landesmittel sind in einem Umfang, wie sie 2013 geleistet wurden, in Zukunft aber nicht mehr zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Passau ihrer Fürsorgepflicht für das Wohl aller betroffenen Bürger in besonderer und vorausschauender Weise Rechnung tragen. Ein in der städtischen Rücklage gewidmeter und gesicherter „Hochwasserfonds“ würde dem in sinnvoller Ergänzung zu nur begrenzt möglichen Hochwasserschutzbauten entsprechen.

Matthias Koopmann,  Heinz-Peter Höber