Antrag zur Unterstützung der Gastronomie

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung soll Möglichkeiten prüfen, der Gastronomie Nachhol- bzw. Kompensationseffekte zu ermöglichen, für die weiterhin zu erwartenden Auflagen und Einschränkungen. Insbesondere soll zu den folgenden Punkten Stellung bezogen werden bzw. sollen diese zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

  1. In der Zeit von 01.06. bis 30.09.2020 beginnt die Sperrzeit am Freitag und Samstag um 24 Uhr.
  2. Ausweitung der konzessionierten Flächen ohne Kostenmehraufwand sowie wohlwollende Genehmigung von Neukonzessionierungen von Freiflächen für das Jahr 2020.
  3. Veranstaltungsinitiativen für 2020 und 2021 werden flexibel, kostengünstig, zügig und wohlwollend genehmigt. Über Anfragen und Entscheidungen, die hierzu bei der Stadt Passau eingehen, ist gesamtumfänglich und umgehend der zuständige Ausschuss zu informieren.
  4. Sollten die Punkte 1-3 beschlossen werden, ist über dann gemachten Erfahrungen der zuständige Ausschuss zu unterrichten. Abschließend wird über eine mögliche Verlängerung für 2021 beraten werden.

Begründung:

Gastgewerbliche Betriebe (Café-, Bar- und Clubbetreiber, Gastronomen, Hoteliers) und Veranstalter sind aufgrund angeordneter Schließungen von der Corona-Krise massiv betroffen. Die Branche war eine der ersten die schließen mussten und wird voraussichtlich die letzte sein, die wieder öffnen darf.

Aufgrund der angeordneten Schließungen, Stornierungen und Veranstaltungsabsagen sind quasi über Nacht die Umsätze auf Null gesunken, wobei monatliche Kosten (Personal, Pachten und Darlehen) ungebremst weiterlaufen, und nur zu einem geringen Teil durch Soforthilfen bedient werden können, was in kurzer Zeit große Liquiditätsprobleme auslöst. Die Angst geht um, ob die wirtschaftliche Existenz der Betriebe und Ihrer Mitarbeiter noch zu retten ist.

Eine wirkungsvolle Hilfe und Unterstützung vor Ort, auf kommunaler Ebene, ist mit individuellen Lösungen dringend notwendig um den dauerhaften Erhalt gastgewerblicher Betriebe zu ermöglichen. Der Umsatz, den das Gastgewerbe jetzt nicht erwirtschaften kann, kann nicht nachgeholt werden. Der Wiederaufbau und -anlauf von Event-Geschäften, Veranstaltungen, Tagungen, Hotelbuchungen, Familienfeiern, Wiedereröffnung von Clubs und Diskotheken usw. wird erhebliche Zeit in Anspruch nehmen auch wenn diese zu einem bisher noch unbekannten Termin wieder öffnen dürfen.

Wir meinen, dass die Stadt dem Gastgewerbe möglichst kostenneutral für beide Seiten entgegenkommen soll, um zumindest kleine Nachholeffekte nach der Krise zu ermöglichen und nebenbei positive Auswirkungen auf die Lebensqualität der Einwohner und die Aufenthaltsqualität der Gäste zu generieren.

Mit der Möglichkeit einer (1.) Sperrzeitverkürzung auf Freisitzflächen, d.h. einer Verlängerung der Bewirtungszeit könnten in dieser Zeit außertourliche Umsätze generiert werden.

Es ist zu erwarten, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Tischen einzuhalten sein wird. Infolgedessen ist ein erhöhter Platzbedarf, auch in Außenbereichen notwendig. Um diesen Platzverlust kompensieren zu können wäre eine (2.) großzügige Ausweitung der konzessionierten Fläche ohne Kostenmehraufwand wünschenswert. Darüber hinaus sollte für Betriebe die bisher keine konzessionierte Fläche beansprucht haben oder weitere Flächen konzessionieren wollen, eine Konzessionierung von Freiflächen wohlwollend befürwortet werden.

Derzeit ist davon auszugehen, dass dieses Jahr viele Veranstaltungen nicht stattfinden können bzw. ohnehin bereits abgesagt wurden. Sobald hier eine klare Vorgabe über Vorschriften und Richtlinien zur Durchführung von Veranstaltungen besteht, ist es wünschenswert, dass jegliche (3.) Veranstaltungsinitiativen flexibel, kostengünstig, zügig und wohlwollend genehmigt werden. Beispielsweise wäre es ein flexibler Ansatz, den Christkindlmarkt über die Altstadt und Fußgängerzone zu entzerren, sollte dieser nicht wie gewohnt durchgeführt werden können.

Heinz-Peter Höber, Cornelia Krumesz