Antrag zum zweckgebundenen Teilverkauf zeitgenössischer Kunstbestände

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung möge prüfen, ob und in welchem Umfang in den letzten Jahrzehnten von Passauer Künstlern angekaufte Bildwerke wieder weiter veräußert und die zurück gewonnenen Erlöse für die heimische Kunstförderung verwendet werden können.

2. Sollten obigem Vorschlag rechtliche oder andere zwingende Gründe entgegen stehen, möge die Verwaltung prüfen, ob sich der eingelagerte zeitgenössische Kunstbestand der Stadt zumindest in Form einer digitalen Galerie öffentlich präsentieren ließe.

Begründung:

Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt Passaus Kulturschaffende durch jährliche Werkankäufe. Im Haushalt des Kulturreferats wird hierzu jährlich ein entsprechendes Budget von 5000 Euro bereitgestellt. Neben dem Primärzweck der Kunstförderung dürfte die Ankaufspolitik auf eine fortlaufende Dokumentation der heimischen Kunstszene gerichtet sein.

Der auf diese Weise gewachsene Sammlungsbestand der Stadt umfasst dem Vernehmen nach weit über 1000 Werke. Knapp 10% von ihnen dienen der Ausstattung städtischer Diensträume, während das Gros des Bestandes der Öffentlichkeit dauerhaft entzogen in Depots gelagert wird. Ein Umstand, der insbesondere bei manchem betroffenen Künstler auf Unmut und kritisches Befremden stößt.

In Passau stehen bereits etliche Einrichtungen zur Präsentation und Dokumentation zeitgenössischer Regionalkunst zur Verfügung (MMK, Kulturmodell, Kunstverein, BBK Niederbayern, Agon e.V., Rauchzeichen e.V., zahlreiche private Galerien, Klinikum). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die zusätzliche Hortung eines eigenen modernen Kunstbestandes durch die Stadt zwingend notwendig und sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Gros des stetig wachsenden Bestandes nicht öffentlich präsentiert, sondern zu laufenden Kosten als künstlerisches „Totkapital“ in Magazinen gelagert wird.

Gleichwohl werden städtische Werkankäufe als Mittel der heimischen Künstlerförderung von den PaL-Stadträten ausdrücklich begrüßt. Der unmittelbare Nutzen für die Künstler ist bisher jedoch mit einem Ankauf meist erschöpft. Der 1. Beschlussvorschlag würde einen erneuten Werbeeffekt für die betroffenen Künstler und die Rückgewinnung von Mitteln für eine weitergehende städtische Künstlerförderung zur Folge haben.

Der alternative 2. Beschlussvorschlag würde den städtischen Sammlungsbestand und damit auch die entsprechenden Künstler an ein breites, sonst nicht zu generierendes Publikum heran führen. Hinzu käme ein positiver Marketingeffekt für die Stadt, die sich so noch deutlicher als kreative Wirkungsstätte präsentieren könnte.

Matthias Koopmann

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