Antrag zum zweckgebundenen Teilverkauf zeitgenössischer Kunstbestände

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung möge prüfen, ob und in welchem Umfang in den letzten Jahrzehnten von Passauer Künstlern angekaufte Bildwerke wieder weiter veräußert und die zurück gewonnenen Erlöse für die heimische Kunstförderung verwendet werden können.

2. Sollten obigem Vorschlag rechtliche oder andere zwingende Gründe entgegen stehen, möge die Verwaltung prüfen, ob sich der eingelagerte zeitgenössische Kunstbestand der Stadt zumindest in Form einer digitalen Galerie öffentlich präsentieren ließe.

Begründung:

Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt Passaus Kulturschaffende durch jährliche Werkankäufe. Im Haushalt des Kulturreferats wird hierzu jährlich ein entsprechendes Budget von 5000 Euro bereitgestellt. Neben dem Primärzweck der Kunstförderung dürfte die Ankaufspolitik auf eine fortlaufende Dokumentation der heimischen Kunstszene gerichtet sein.

Der auf diese Weise gewachsene Sammlungsbestand der Stadt umfasst dem Vernehmen nach weit über 1000 Werke. Knapp 10% von ihnen dienen der Ausstattung städtischer Diensträume, während das Gros des Bestandes der Öffentlichkeit dauerhaft entzogen in Depots gelagert wird. Ein Umstand, der insbesondere bei manchem betroffenen Künstler auf Unmut und kritisches Befremden stößt.

In Passau stehen bereits etliche Einrichtungen zur Präsentation und Dokumentation zeitgenössischer Regionalkunst zur Verfügung (MMK, Kulturmodell, Kunstverein, BBK Niederbayern, Agon e.V., Rauchzeichen e.V., zahlreiche private Galerien, Klinikum). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die zusätzliche Hortung eines eigenen modernen Kunstbestandes durch die Stadt zwingend notwendig und sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Gros des stetig wachsenden Bestandes nicht öffentlich präsentiert, sondern zu laufenden Kosten als künstlerisches „Totkapital“ in Magazinen gelagert wird.

Gleichwohl werden städtische Werkankäufe als Mittel der heimischen Künstlerförderung von den PaL-Stadträten ausdrücklich begrüßt. Der unmittelbare Nutzen für die Künstler ist bisher jedoch mit einem Ankauf meist erschöpft. Der 1. Beschlussvorschlag würde einen erneuten Werbeeffekt für die betroffenen Künstler und die Rückgewinnung von Mitteln für eine weitergehende städtische Künstlerförderung zur Folge haben.

Der alternative 2. Beschlussvorschlag würde den städtischen Sammlungsbestand und damit auch die entsprechenden Künstler an ein breites, sonst nicht zu generierendes Publikum heran führen. Hinzu käme ein positiver Marketingeffekt für die Stadt, die sich so noch deutlicher als kreative Wirkungsstätte präsentieren könnte.

Matthias Koopmann

Antrag zur Besetzung des Gestaltungsbeirats der Stadt Passau

Antrag:
Im Namen der Passauer Liste beantragen wir, den Gestaltungsbeirat wieder zu besetzen. Die Verwaltung soll dem Bauausschuss einen Besetzungsvorschlag unterbreiten, vorschlagsberechtigt sollen auch Stadtratsmitglieder und das Architekturforum Passau e.V. sein. Hierfür muss eine akzeptable Frist benannt werden, innerhalb der die Vorschläge an die Verwaltung gerichtet werden müssen.

Beim Besetzungsprozedere ist der am 25.10.2007 beschlossenen Antrag von StR Koopmann zu berücksichtigen:
„Architekten, die für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, müssen dem auswählenden Stadtratsgremium künftig eine Dokumentation bisheriger Arbeiten vorlegen.“ Auf die ordentliche Umsetzung dieses Beschlusses ist absoluter Wert zu legen. Folglich sollte die Dokumentationspräsentation vor der beschließenden Sitzung erfolgen. Dem Bauausschuss werden alle eingegangenen Vorschläge vorgestellt.

Begründung:
Derzeit ist der Gestaltungsbeirat aufgrund des Rückzugs der ausgewählten Experten leider nicht besetzt. Gerade in einer historisch bedeutsamen Stadt wie Passau ist es wichtig, ein unabhängiges und kompetentes Beratergremium zu haben, dass in Gestaltungsfragen den Bauherrn, der Verwaltung und dem Stadtrat zur Verfügung steht. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage ist dies auch von der Mehrheit der Ausschussmitglieder gewünscht. Der Beschluss des Bauausschusses, ein solches Gremium zu bilden, hat nach wie vor Gültigkeit. Bezüglich der zukünftigen Besetzung soll sich der Stadtrat bereits im Vorfeld der Abstimmung ein Bild über alle zur Auswahl stehenden Personen machen können. Für die Bearbeitung besten Dank im Voraus.

Antrag Verkehrsführung Passau Haidenhof

Die Einbahnregelungen Bischof-Heinrich-Straße/Bischof-Ulrich-Straße und Ostuzzistraße führen immer wieder zu Diskussionen der Anwohner in dieser Gegend. Es ist schwer zu verstehen, dass alle drei Straßen nur bergabwärts führen.

Im Zuge des Verkehrskonzeptes Neue Mitte wurde u.a. die Ringstraße gesperrt und die Bischof-Heinrich-Straße im unteren Teil zur Einbahnstraße erklärt. Die Ringstraße soll wieder dauerhaft geöffnet bleiben. Daher ist es unabdingbar, auch die anderen Verkehrsmaßnahmen nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Eine einseitige Verteilung der Verkehrsbelastung ist genauso zu korrigieren, wie die Spaltung eines Stadtteils aus Sicht des motorisierten Individualverkehrs.

Es stimmt, dass die Bischof-Heinrich-Straße ruhiger geworden ist, nicht nur wegen der Einbahnregelung, sondern auch weil an beiden Straßenseiten Parkplätze vorhanden sind und die Autofahrer deshalb langsamer fahren, während in der Ostuzzistraße im oberen Abschnitt nur rechts geparkt werden darf und die gerade Strecke zum Schnellfahren verleitet.

Daher beantrage ich die nochmalige Überprüfung der Situation und Änderung der Einbahnrichtung einer der drei Straßen, bevorzugt der Ostuzzistraße.

Begründung:

Die Verkehrsführung wurde im Zusammenhang mit der alten Ringstraßenregelung geändert. Diese Begründung ist seit Öffnung der Ringstraße nicht mehr stichhaltig.

Die Zunahme des Verkehrs in der Ostuzzistraße führt zu einer Lärm- und Umweltbelastung der Anwohner, die ohnehin schon durch die Neuburgerstraße unmittelbarer beeinträchtigt sind als die Anwohner der Bischof-Heinrich-Straße. Die Einmündung in den Schießstattweg ist ein Gefahrenpunkt. Es sollte nicht erst gewartet werden bis ein Mensch zu Schaden kommt.

Die Umwege, die die Anwohner in Kauf nehmen müssen sind umweltschädigend, bei den hohen Spritpreisen nicht hinnehmbar und für eine Kleinstadt nicht zielführend.

Die Pfarrgemeinde St. Anton wird durch die Verkehrsführung in zwei Teile geschnitten. Dies trifft besonders die Mitbürger und Mitbürgerinnen, die nicht mehr mobil genug sind um zu Fuß zu gehen. Eine Änderung der jetzigen Einbahnsituation wäre auch ein Signal, dass die Stadt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Pfarrei eingeht.

Dr. Renate Zehner

Antrag zur Transparenz in städtischen GmbHs

Antrag:

An die Ziffer 1 des im letzten Plenum vertagten Beschlussvorschlags wird folgender Satz angefügt: „Die Abstimmungen werden nichtöffentlich durchgeführt.“

Begründung:

Durch die Ergänzung des Beschlussvorschlages wird die Möglichkeit öffentlicher Aufsichtsratssitzungen, die Abstimmungen werden jedoch nichtöffentlich durchgeführt. Im Passauer Stadtrat besteht fraktionsübergreifend der Wunsch, im Interesse einer besseren
Information der Bürgerinnen und Bürger die Sitzungen der städtischen GmbHs WGP, Event und Stadtwerke Passau öffentlich durchzuführen, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Der juristisch beste Weg dazu wäre nach wie vor eine Klarstellung im Aktiengesetz (das insofern auch für GmbHs gilt), dass öffentliche Sitzungen zulässig sind. Nach Auskunft von Justizstaatssekretär Dr. Stadler habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch kürzlich mitgeteilt, dass sie gegen die derzeit im Bundestag anhängige Aktienrechtsreform noch Einwände habe. Stadler: „Daher ist nicht absehbar, ob und wann eine Änderung der gesetzlichen Grundlage kommen wird.“ Auf der anderen Seite bestehe der verständliche Wunsch, die lange Debatte im Passauer Stadtrat zu einem positiven Abschluß zu bringen. Hierfür bietet nach Auffassung der FDP/PaL-Fraktion der von Stadtrat Heinz-Peter Höber im letzten Plenum mündlich vorgetragene Änderungsvorschlag einen gangbaren Ausweg. Der „Kernbereich“ der Aufsichtsratstätigkeit gehöre nach überwiegender juristischer Meinung zwingend in die nichtöffentliche Sitzung. Dazu zählen vor allem die Abstimmungen im Aufsichtsrat. Eine Regelung, die sich hierüber hinwegsetzt, wird daher von der Fraktion FDP/Passauer Liste abgelehnt. Dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der ÖDP-Fraktion können wir somit weiterhin nicht zustimmen. Jedoch sei die Auffassung vertretbar, dass die Beratungen im Aufsichtsrat, die der Abstimmung vorangehen, nicht zu dem geschützten „Kernbereich“ gehören. Insbesondere sei kein Mitglied des Aufsichtsrates gezwungen, sich in der Debatte zu äußern. Notfalls könnte auf Wunsch eines Aufsichtsratsmitglieds für dessen Diskussionsbeitrag kurzfristig die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Trotz eines verbleibenden juristischen Restrisikos schlagen wir daher vor, die Beratungen öffentlich durchzuführen, wenn satzungsmäßig gesichert ist, dass die Abstimmungen stets nichtöffentlich stattfinden. Mit einem solchen Vorschlag ist der Weg eröffnet, im Passauer Stadtrat mit breiter Mehrheit eine Regelung für mehr Transparenz zu beschließen.

Dr. Max Stadler, Heinz-Peter Höber

Antrag Sanierung und Neubau Mehrfachturnhalle

Die Fraktion FDP/Passauer Liste stellt folgenden Ergänzungs-Antrag:

Die Punkte 1.- 4. des Verwaltungsvorschlages vom 25.01.2012 bleiben bestehen., d.h.

1. Nach Überprüfung der vorgelegten Varianten wird der Neubau einer Dreifachturnhalle am Standort des alten Hallenbades in der Neuburger Straße beschlossen.

2. Die bisherige Dreifachturnhalle bleibt bis auf weiteres bestehen. Zur Gewährleistung eines den Anforderungen voll entsprechenden Zustandes werden in den kommenden Jahren notwendige Sanierungsmassnahmen durchgeführt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt , diese Variante genauer zu untersuchen, wobei insbesondere städtebauliche Komponenten in die Untersuchung mit einzubeziehen sind. Ebenso sind weitere schulische Aspekte zu prüfen.

4. Fördermöglichkeiten und die damit verbundenen Auflagen sind ebenfalls abschließend zu prüfen zu bewerten.

Ergänzend bzw. Punkt 5 ersetztend:
5. Ein sogenanntes Public-Private-Partnership Modell (PPP) soll sowohl als Finanzierungs- als auch Realisierungsmöglichkeit im Hinblick auf Planung, Bauausführung, Bauunterhalt/Betrieb von der Verwaltung geprüft werden.

6. Dem Finanzausschuss soll auf Grundlage der Kostenschätzung vom 23.01.2012 sowohl eine mit diesen Zahlen fortgeschriebene mittelfristige Investitions- als auch Finanzplanung vorgelegt werden.

Begründung:

Die FDP/PaL-Stadtratsfraktion befürwortet neben der Sanierung der bestehenden Dreifachturnhalle den Bau einer weiteren Mehrfachturnhalle am Standort des alten Hallenbades. Der Bedarf ist sowohl bei den Schulen als auch bei vielen Sportvereinen und privaten Sportlern in der Stadt Passau durchaus gegeben. Der Standort neben dem Schulzentrum wird als zentral und somit geeignet angesehen. Jede Investition in Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche kann Ausgaben für jugendpolitische Sonderprogramme wie z.B. „Streetworker“ ersetzen oder mindern. Fördermöglichkeiten sollten abschliessend geprüft werden. Sollten diese jedoch mit Auflagen verbunden sein, wie von der Verwaltung bereits vorgetragen (keine schulische Nutzung der neuen Halle bzw. erst Sanierung der bestehenden Dreifachturnhalle), so ist auch eine Realisierung der Maßnahmen ohne Förderung in Betracht zu ziehen. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit einer intensiven Prüfung der Möglichkeit beim Neubau der Mehrfachturnhalle ein Public-Private-Partnership Modell (PPP) sowohl als Finanzierungs- als auch Realisierungsmodell zu prüfen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang u.a. auf die neueste Veröffentlichung (Januar 2012) der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und des von ihr eingerichteten PPP-Arbeitskreises. Eine Großinvestition, wie sie der Neubau einer Sporthalle darstellt, sollte auch von der Stadt Passau auf Alternativen untersucht werden. Der Bau einer Sporthalle in Deggendorf, des Gymnasiums in Pocking oder des Feuerwehrgerätehauses in Rotthalmünster sind Beispiele, dass sich neue Denkmodelle und Alternativen für die Stadt Passau unter Umständen sehr wohl lohnen können. Eine Einsparung im Millionenbereich bei gleichzeitiger Realisierung eigener Wünsche und Anforderungen an die neue Halle sollten Argument genug sein, öffentliche Mittel effizient einzusetzen. Angesichts dieser erfolgreichen Projekte sollte uns ein missglücktes Modell wie das „Sale and lease back“ der Dreiländerhalle in Kohlbruck nicht davon abhalten, Alternativen für Finanzierung und/oder Realisierung der neuen Turnhalle gründlich und unvoreingenommen zu prüfen. Die Verwaltung hat vor Jahren bewiesen, dass neue Denkmodelle durchaus von ihr beschritten werden können, wie die Auszeichnung des damaligen OB Willi Schmöller durch die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer zeigt. Nur sieben Wochen nach den Haushaltsberatungen legt die Verwaltung einen Beschluss mit Kosten
von insgesamt 9.800.000,- EUR vor, der den Ansatz in der mittelfristigen Investitionsplanung vom Dezember 2012 um 6.100.000,- EUR übersteigt. Wir bitten daher, mit diesen Zahlen sowohl die mittelfristige Investitions- als auch Finanzplanung der Stadt Passau fortzuschreiben und dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Peter Pell

Antrag zur Transparenz bei Vergaben

Antrag:

Hiermit beantrage ich, dass die Verwaltung eine Aufstellung für den Zeitraum 2009 bis 2011 erstellt, aus der ersichtlich ist, an welche Firmen/Büros von der Stadt Passau und ihren Töchterfirmen Aufträge im Bereich Ingenieur- und Architektenleistungen vergeben wurden, sowie die Höhe des bezahlten Honorars. Diese Aufstellung ist an die Fraktionsführer zu verteilen, sowie im Ratsinformationssystem zu hinterlegen.

Begründung:

In den letzten Perioden hat der Stadtrat zur Übersicht und Hilfestellung für zu tätigende Vergaben eine entsprechende Aufstellung erhalten. Die letzte Aufstellung stammt nach meiner Information vom 10.07.2008 und deckt den Zeitraum 2003 bis 2008 ab. Um so weit als möglich Vergabegerechtigkeit zu erzielen, ist meiner Meinung nach eine solche Aufstellung unentbehrlich. Sie kann der Verwaltung und dem Stadtrat als wichtiges Hilfsmittel bei anstehenden Entscheidungen dienen.

Heinz-Peter Höber

Antrag zur Steigerung der Attraktivität der Veste Oberhaus

Als Ergänzung zum Antrag der ÖDP-Fraktion vom 08.02.2010 stellen wir folgenden Antrag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die bereits bestehende Planung einer
fußläufigen Verbindung zwischen Aussichtspunkt und Burginnenhof
vorzustellen. Die damalige Kostenschätzung ist fortzuschreiben und ebenfalls
vorzulegen.

2. Die Anzahl der Parkplätze im Umgriff der Veste Oberhaus ist zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungen anzustellen und dem Stadtrat mit einer Kostenschätzung vorzustellen.

Begründung:

Die Nutzung des gesamten Areals auf Oberhaus muss intensiviert und die Attraktivität deutlich gesteigert werden, um das Potential für die Stadt Passau in vielerlei Hinsicht besser zu nutzen. Die ÖDP-Fraktion hat bereits mehrere Punkte genannt, die aus unserer Sicht zu unterstützen sind. Zusätzlich ist die fussläufige Erreichbarkeit des Burghofes (Eingang Museum) wesentlich zu
verbessern. Die bestehende sehr steile und durch das Kopfsteinpflaster teilweise sehr gefährliche Verbindung ist völlig unzureichend. Mit der Umgestaltung des Aussichtspunktes bzw. des Areals „Oberhaus-Cafe“ sollte die Chance genutzt werden, den Burghof und somit das Museum optimaler und attraktiver anzubinden. Bei vielen Veranstaltungen bzw. Ausstellungen in der Vergangenheit in der Veste Oberhaus stellte sich immer wieder heraus, dass die Anzahl der Parkplätze nicht ausreichen. Daher sollten die Parkflächen ausgeweitet werden.

Wir bitten die Kostenschätzungen bis zu Beginn der „Beratungen des Haushalts 2012“ vorzulegen.

Anhebung der Führungspreise bei Tourismus Passau e.V.

In der Diskussion um eine Erhöhung des Mittelzuschusses für Tourismus Passau e.V. wies ich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Marketing & Arbeit darauf hin, dass Passau Tourismus e.V. leicht und ohne Weiteres im Stande wäre, den in Frage stehenden Betrag von 5000 Euro selber zu erwirtschaften.

Ich verwies auf die von Tourismus Passau e.V. angebotenen Stadtführungen, die seit Jahren im Vergleich zu entsprechenden Angeboten unserer unmittelbaren Konkurrenten Regensburg und Linz zu absoluten Dumpingpreisen offeriert werden: Eine 90min. Stadtführung in Passau kostet lediglich 46 Euro, in Regensburg dagegen 66-74 Euro, in Linz 90 Euro (exkl. MwSt.!).

Bei einem Volumen von ca. 5000 Führungen könnte bereits bei einer moderaten Preisanpassung um 4 Euro eine jährliche Umsatzsteigerung von 20000 Euro erzielt werden.

In der Diskussion wurde die Berechtigung meiner Anmerkungen grundsätzlich bestätigt und eine Preisanhebung im Jahr 2012 in Aussicht gestellt. Eine entsprechende Anpassung zum Jahr 2011 sei nicht mehr möglich, da dieses Jahr mit Ihren Worten gesprochen „ja bereits verkauft sei“. Dieses Argument ist allerdings nicht stichhaltig:

Ein Gros der Führungsbuchungen erfolgt vergleichsweise kurzfristig im jeweiligen Reisejahr. Bei den offenen Führungen erfolgt eine Abrechnung direkt vor Ort. Es spricht nicht das Geringste dagegen, für Einbuchungen ab dem 1. Januar 2011 höhere Führungsentgelte festzulegen. Bis zum 31.12.2010 vorgenommene Einbuchungen für das Jahr 2011 blieben davon unberührt. Angesichts der Finanzlage unserer Stadt halte ich eine entsprechende Maßnahme nicht nur für praktikabel, sondern für dringend geboten!

Ich möchte Sie daher bitten, als Vorsitzender von Passau Tourismus e.V. im geschäftsführenden Vorstand auf eine angemessene Anhebung der Führungspreise nicht erst 2012, sondern bereits zum Jahr 2011 hinzuwirken. Jede weitere Verzögerung in dieser Angelegenheit geht letztendlich zu Lasten unserer Stadtkasse.

Stadtrat Matthias Koopmann

FDP/PAL-Fraktion

Antrag auf Gestaltung der „Konzerthauswiese“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtgärntnerei wird beauftragt, noch im laufenden Jahr die sogenannte Konzerthauswiese in der Neuen Mitte nach eigenen Ideen gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Die Gestaltung sollte insbesondere geeignet sein, die nüchterne Fassadenfront des Sparda-Bank-Gebäudes in ihrer tristen Wirkung abzumildern und ggf. in Teilen zu kaschieren.

Begründung:

Gemäß dem Innenstadtentwicklungsplan der Stadt Passau wird die städtische Fläche vor dem Sparda-Bank-Gebäude in der Neuen Mitte bis auf weiteres für den Bau eines Konzerthauses freigehalten. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Stadt ist mit einer Realisierung dieses Bauprojekts auf Sicht der kommenden zwei, drei Jahre jedoch nicht zu rechnen.
Momentan präsentiert sich das freigehaltene Baugrundstück noch als triste, monotone Rasenfläche. In Verbindung mit der unmittelbar anliegenden Front des Sparda-Bank-Gebäudes bietet dieser Teil der Neuen Mitte ein äußerst trist und monoton wirkendes Erscheinungsbild. Dieser unbefriedigende Zustand lässt sich durch kreative gärtnerische Maßnahmen und ohne allzu großen Aufwand zumindest deutlich aufbessern. Die Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Stadtgärtnerei steht diesbezüglich außer Frage.
Die anvisierte Bebauung steht einer zwischenzeitlichen und jederzeit reversiblen Gartengestaltung der „Konzerthauswiese“ nicht entgegen. Der derzeit vorhandene Humusauftrag von 20 cm Stärke bietet für gärtnerische Maßnahmen ausreichenden Gestaltungsspielraum. Auch die statische Beschaffenheit des potenziellen Baugrundstücks (Parkhausüberbau) schließt seine gärtnerische Aufwertung meiner eingeholten Kenntnis nach in keiner Weise aus. Im Bereich entsprechender Unterbauten wäre grundsätzlich auch eine Stärkung der bestehenden Humusdecke vorstellbar. Hinderungsgründe, die gegen eine entsprechende Attraktivitätssteigerung der „Konzerthauswiese“ und damit ihres Umfelds sprechen würden, sind somit nicht ersichtlich.

Matthias Koopmann

Antrag Freyunger Straße

Beschlussvorschläge:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in das laufende Maßnahmeprojekt „Flächenmanagement für städtebaulich herausragende Baudenkmale“ des Innenstadtentwicklungsplans explizit auch die historische Häuserzeile an der Freyungerstrasse aufzunehmen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Hauseigentümern an der Freyungerstrasse ggf. vorhandene Probleme bei der Bestandserhaltung ihrer historischen Immobilien und Möglichkeiten einer Unterstützung seitens der Stadt Passau abzuklären.

Begründung:

In jüngster Zeit ist der Zustand der historischen Häuserzeile an der Freyungerstrasse in den Fokus öffentlich geäußerter Kritik gerückt. Tatsächlich handelt es sich als Restgefüge der alten Fischervorstadt „Ilzstadt“ um ein historisches Ensemble von besonderem Wert, dem auch bedeutende Einzelbauten angehören. Alle betroffenen Häuser befinden sich in privater Hand. Eingezwängt zwischen Felshängen und einer stark befahrenen Bundesstrasse bedeutet ihre Pflege und Instandhaltung für die Eigentümer zweifellos eine ganz besondere, teils wohl auch nur schwer zu schulternde Belastung. Angesichts des Stellenwertes, den die Häuserzeile im Gesamtstadtbild besitzt, sollte die Stadt Passau den betroffenen Eigentümern im Rahmen ihrer Möglichkeiten – z.B. bei der Vermittlung und Beantragung von Fördermöglichkeiten – so weit es geht zur Seite stehen. Vor allem sollte die Problemlage aber in direkten Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sondiert werden, statt bemühte, aber nur mit begrenzten Mitteln ausgestattete Einzelpersonen durch dramatisierte Zustandsbeschreibungen Effekt haschend in Misskredit zu bringen.

Ergänzend zu den vorgenannten Beschlussvorschlägen beantrage ich zur Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses wie folgt:

3. Das Projekt „Flächemanagement für städtebaulich herausragende Baudenkmale“ wird im Innenstadtentwicklungsplan zu den kurzfristig umzusetzenden Projekten mit oberster Priorität gezählt. Die Verwaltung wird gebeten im Stadtentwicklungsausschuss (ggf. in nichtöffentlicher Sitzung) zu berichten, welche Aktivitäten hier bereits erfolgt und ob bereits erste Ergebnisse zu verzeichnen sind.

Matthias Koopmann