Antrag „Mehr Natur in der Stadt“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, binnen drei Monaten ein Förderprogramm zur Fassadenbegrünung privater Immobilien zu erarbeiten und verabschiedungs-reif im Stadtrat zur Vorlage zu bringen. Als Orientierungsgrundlage soll das laufende Förderprogramm der Stadt München dienen.

Begründung:

Die Zunahme von Fassadenbegrünungen im städtischen Raum würde ökologisch, gestalterisch, energetisch und für die Lebensqualität der Bürger eine Vielzahl positiver Effekte mit sich bringen. Im Einzelnen:

– Optisch wenig ansprechende Fassadenbilder lassen sich durch Begrünungsmaß-nahmen erheblich aufwerten.

– Fassadenbegrünungen beleben und aktivieren den öffentlichen Straßenraum, erhöhen die Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Stadtquartieren

– Schädliche Luftinhaltsstoffe und Staub werden vom dichten Laub einer Fassaden-begrünung gebunden. Zusammen mit ihrer Verdunstungsleistung stellen Grünfassaden eine naturnahe Luftreinigungsanlage mit sehr geringem Platzbedarf dar. Zudem produ-zieren sie Sauerstoff und binden CO2.

– Durch den Isolationseffekt immergrüner Rankpflanzen können im Winter Einsparun-gen bei den Heizkosten erzielt werden. Im Sommer mindern Fassadenbegrünungen die Kühllasten, indem sie die Gebäudefronten vor einer starken Aufheizung bewahren.

– Fassadenbegrünung schafft einen natürlichen Schutzschild gegen Schlagregen und UV-Strahlung, was eine Verlängerung für die Lebensdauer von Fassaden und damit weitere Kostenspareffekte mit sich bringt.

– Fassadenbegrünungen können das Kleinklima aufgrund der beschattenden Wirkung und Verdunstung positiv beeinflussen. Sie besitzen somit die Funktion einer lokalen „naturnahen Klimaanlage“.

– Begrünte Fassaden bieten Lebensraum Tiere, insbesondere für Singvögel und steigern auch in dieser Hinsicht das Naturerlebnis in dichter besiedelten Stadtquartieren.

Matthias Koopmann
stellv. Fraktionsvorsitzender

„Mehr Früchte im öffentlichen Raum“ Inititative Stadtfrucht Passau

hiermit bitte ich, dem zuständigen Sachausschuss folgenden Beschlussvorschlag zum nächst möglichen Zeitpunkt zur Abstimmung zu präsentieren:

Beschlussvorschlag:

Die zuständigen Stellen werden beauftragt für die Zukunft mehr Obstbäume – vor allem alte und seltne Sorten – auf öffentlichen und dafür geeigneten Flächen in der Stadt Passau zu pflanzen. In diesem Zusammenhang sollten mehr Bäume in der Stadt gepflanzt werden und davon mindestens zehn Prozent der gepflanzten Bäume, Obstbäume sein. Ebenso sollen zehn Prozent der Sträucher Fruchtsträucher sein. Die Bewirtschaftung sollte ausschließlich nach ökologischen Kriterien erfolgen. Bei der Stadtbevölkerung soll für Baumpatenschaften geworben werden, die sich um die Pflege (Baumschnitt) der Bäume und die Ernte des Obstes kümmern. Die bestehenden und künftigen Obstbäume sollten entsprechend kartiert und gekennzeichnet werden, so dass jeder Baum eine entsprechende Information über Herkunft, Standort und Sortenspezifikation verrät.

Begründung:

Das vermehrte Pflanzen von Bäumen – insbesondere Obstbäumen – bringt mehr Grün in die Stadt und verbindet Genuss und Natur gleichermaßen. Es erhöht den Lebenswert und die Verbindlichkeit der Stadtbevölkerung zur Flora im städtischen Umfeld.

Im Einzelnen:

-> ungenützte Stadtfrüchte werden in Licht der Wahrnehmung gerückt. Überall in der Stadt gibt es bereits Obstbäume, die nicht geerntet werden und deshalb verfaulen.

-> organisierte Erntetouren mit anschließender Verarbeitung lassen die Bürgerinnen und Bürger aktiv werden. Es entsteht ein positives Gemeinschaftsgefühl

-> Die Bäume sind öffentliches Gemeingut, die allen frei zur Verfügung stehen und gemeinschaftlich genutzt werden. Dabei geht es um die Verwertung von natürlichen Ressourcen.

-> Es soll ein neues Bewusstsein geschaffen werden und das Interesse diese kostenlose und umweltfreundliche Naturrecource.

-> Die Passauer sollen in Folge die Möglichkeit bekommen Baumpatenschaften zu übernehmen und sich für diese Bäume zu kümmern.

-> Mehr Obstbäume erhöhen die Biodiversität in der Stadt – Außerdem sind neue Geschmacksabenteuer möglich. Denn es sollen vor allen alte dem Standort angepasste Sorten angebaut werden, die im Supermarkt nicht erhältlich sind. Darüber hinaus sollen robuste und widerstandsfähige Sorten gepflanzt werden, die wenig Betreuungsaufwand benötigen

-> Die Pflege der Anlagen erfolgt nach ökologischen Kriterien – der Einsatz von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist auszuschließen.

Stadtrat Matthias Koopmann

PaL-Fraktion

Stv. Fraktionsvorsitzender

Gärten der Erinnerung

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird angewiesen, sich eingehend über das in Gelsenkirchen höchst erfolgreich betriebene Friedhofskonzept der „Gärten der Erinnerung“ zu informieren.

2.Die Verwaltung wird desweiteren beauftragt abzuklären, ob, in welchem Umfang und ggf. mit welchen Partnern das Gelsenkirchener Grabgartenmodell auch auf Passauer Friedhöfen sinnvoll und umzusetzen ist. Bis Mitte Dezember 2013 wird im zuständigen Ausschuss über den Prüfungsstand berichtet.

Begründung:

Seit Jahren ist auch auf Passaus Friedhöfen ein starker Trend von Körperbeisetzungen zu Urnengräbern feststellbar. Im Ergebnis bleiben immer größere Friedhofsflächen unbelegt. Den fehlenden Einnahmen aus so entstehenden Friedhofsbrachen stehen die städtischen Kosten für die notwendige Pflege der betroffenen Flächen gegenüber.

Matthias Koopmann

Stadtrat

PaL – Fraktion

Antrag zur geplanten Mehrfachturnhalle

Antrag:

1. Die Nettobelastung der Stadt Passau für den Neubau einer Dreifachturnhalle an der Neuburger Straße mit Tiefgarage, Ankauf des Grundstückes und Abriss des alten Hallenbades darf die mit dem Haushalt 2013 beschlossenen 9,12 Millionen Euro nicht überschreiten.
2. Die Verwaltung hat unverzüglich vor den nächsten Beratung über mögliche Förderungen oder Zuschüsse zu informieren.
3. Mögliche Ausstattungen und Gestaltungsvarianten, die zu höheren Baukosten führen, sind nur umzusetzen, wenn sie von möglichen Zuschüssen/Förderungen gedeckt werden.

Begründung:

Der Schul- und Sportausschuss hat am 27.02.2013 den Neubau einer Mehrfachturnhalle beschlossen. Grundlage war der Kostenvergleich vom 23.01.2012. Dabei sind für die Variante 4 Gesamtprojektkosten in Höhe von 9,80 Mio. EUR veranschlagt.

Enthalten waren auch die Sanierungskosten der bestehenden Dreifachturnhalle für den Schulsport mit einem Aufwand von mindestens 1,25 Mio. EUR. Diese Kosten für die Sanierung wurden in der mittelfristigen Finanzplanung noch gar nicht berücksichtigt! In den städtischen Haushalt wurden für den Neubau 9,12 Mio. EUR eingestellt (2013: 2.500.000,- Mio. EUR, 2014: 3.150.000,- EUR, 2015: 3.250.000,- EUR, 2016: 220.000,- EUR). Die am 14.03.2013 präsentierten Projektkosten liegen mit den Zusatzmodulen zwischen 14,3 Mio. EUR und 15,1 Mio. EUR. Auf möglich „Ungenauigkeiten“ von max. +/- 30% wird explizit hingewiesen. Dies bedeutet, dass sogar mit Kosten von knapp 20 Mio. EUR gerechnet werden müsste.

Die Fraktion FDP/PaL hat für den Haushalt 2013 und damit für den Bau und die Sanierung und somit für eine deutliche Förderung des Breitensportes in der Stadt Passau gestimmt. Trotz der Finanzsituation der Stadt Passau betrachten wir diese Maßnahmen als sinnvoll. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“, da neue Kredite der Stadt von der Regierung von Niederbayern nicht mehr genehmigt werden (siehe rechtsaufsichtliche Würdigung vom 30.01.2013: „…Die Regierung von Niederbayern wird daher nach derzeitigem Stand auch weiterhin ohne zwingende Gründe des Allgemeinwohls oder das Vorliegen ganz besonderer Umstände eine weitere Nettoneuverschuldung nicht mehr genehmigen. ….). Wir zitieren weiter aus dem Schreiben der Regierung: „Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Passau ist seit 2011 nicht mehr gegeben. Nach der Haushalts- und Finanzplanung wird sie auch bis 2016 nicht wiederhergestellt sein.“ Auf Grund dieser Situation sehen wir die Möglichkeiten der Stadt mit den beschlossenen 9,12 Mio. EUR für einen Neubau und die Sanierung der alten Dreifachturnhalle mit mindestens 1,25 Mio. EUR völlig ausgeschöpft. Dies ist die Investition die sich die Stadt Passau in den nächsten Jahren noch leisten kann. Die große Bedeutung der Förderung des Breitensports und der damit verbundenen Jugendarbeit kann dies gerade noch rechtfertigen. Bei einem Verschuldungsstand von knapp 150 Mio. EUR zum 31.12.2012 können aber weitere Wünsche nicht mehr finanziert werden, wenn sie nicht durch Fördergelder oder Zuschüsse gedeckt werden. Die Fraktion FDP/PaL hat in den letzten Jahren der Zuführung von Einnahmeüberschüssen zu den Rücklagen zugestimmt. Andere Fraktionen wollten diese Überschüsse sofort wieder anderweitig verwenden. Wir betonen jedoch, dass die verbleibenden Rücklagen für den Ausgleich zukünftiger Haushaltsdefizite und die vom Stadtrat beschlossene Schuldentilgung verwendet werden müssen.

Die Fraktion FDP/Passauer Liste

Antrag zur Einwohnerzahl

Seit mehreren Wochen wird sowohl im Stadtrat als auch in den Medien über die tatsächliche Einwohnerzahl der Stadt Passau spekuliert. Nachdem hier wohl ein allgemeines Informationsdefizit herrscht stellen wir folgenden Antrag zur Behandlung in der nächsten Plenumssitzung:

Wir bitten Sie die Verwaltung darstellen zu lassen, welche konkreten Auswirkungen eine dauerhafte Einwohnerzahl unter der Grenze von 50.000 Personen hätte. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, welche Maßnahmen zur Steigerung der Einwohnerzahl getroffen werden können. Die entsprechenden Vorschläge sollen bis Sommer 2013 dem Stadtrat vorgestellt werden.

Antrag zum zweckgebundenen Teilverkauf zeitgenössischer Kunstbestände

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung möge prüfen, ob und in welchem Umfang in den letzten Jahrzehnten von Passauer Künstlern angekaufte Bildwerke wieder weiter veräußert und die zurück gewonnenen Erlöse für die heimische Kunstförderung verwendet werden können.

2. Sollten obigem Vorschlag rechtliche oder andere zwingende Gründe entgegen stehen, möge die Verwaltung prüfen, ob sich der eingelagerte zeitgenössische Kunstbestand der Stadt zumindest in Form einer digitalen Galerie öffentlich präsentieren ließe.

Begründung:

Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt Passaus Kulturschaffende durch jährliche Werkankäufe. Im Haushalt des Kulturreferats wird hierzu jährlich ein entsprechendes Budget von 5000 Euro bereitgestellt. Neben dem Primärzweck der Kunstförderung dürfte die Ankaufspolitik auf eine fortlaufende Dokumentation der heimischen Kunstszene gerichtet sein.

Der auf diese Weise gewachsene Sammlungsbestand der Stadt umfasst dem Vernehmen nach weit über 1000 Werke. Knapp 10% von ihnen dienen der Ausstattung städtischer Diensträume, während das Gros des Bestandes der Öffentlichkeit dauerhaft entzogen in Depots gelagert wird. Ein Umstand, der insbesondere bei manchem betroffenen Künstler auf Unmut und kritisches Befremden stößt.

In Passau stehen bereits etliche Einrichtungen zur Präsentation und Dokumentation zeitgenössischer Regionalkunst zur Verfügung (MMK, Kulturmodell, Kunstverein, BBK Niederbayern, Agon e.V., Rauchzeichen e.V., zahlreiche private Galerien, Klinikum). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die zusätzliche Hortung eines eigenen modernen Kunstbestandes durch die Stadt zwingend notwendig und sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Gros des stetig wachsenden Bestandes nicht öffentlich präsentiert, sondern zu laufenden Kosten als künstlerisches „Totkapital“ in Magazinen gelagert wird.

Gleichwohl werden städtische Werkankäufe als Mittel der heimischen Künstlerförderung von den PaL-Stadträten ausdrücklich begrüßt. Der unmittelbare Nutzen für die Künstler ist bisher jedoch mit einem Ankauf meist erschöpft. Der 1. Beschlussvorschlag würde einen erneuten Werbeeffekt für die betroffenen Künstler und die Rückgewinnung von Mitteln für eine weitergehende städtische Künstlerförderung zur Folge haben.

Der alternative 2. Beschlussvorschlag würde den städtischen Sammlungsbestand und damit auch die entsprechenden Künstler an ein breites, sonst nicht zu generierendes Publikum heran führen. Hinzu käme ein positiver Marketingeffekt für die Stadt, die sich so noch deutlicher als kreative Wirkungsstätte präsentieren könnte.

Matthias Koopmann

Antrag zur Besetzung des Gestaltungsbeirats der Stadt Passau

Antrag:
Im Namen der Passauer Liste beantragen wir, den Gestaltungsbeirat wieder zu besetzen. Die Verwaltung soll dem Bauausschuss einen Besetzungsvorschlag unterbreiten, vorschlagsberechtigt sollen auch Stadtratsmitglieder und das Architekturforum Passau e.V. sein. Hierfür muss eine akzeptable Frist benannt werden, innerhalb der die Vorschläge an die Verwaltung gerichtet werden müssen.

Beim Besetzungsprozedere ist der am 25.10.2007 beschlossenen Antrag von StR Koopmann zu berücksichtigen:
„Architekten, die für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, müssen dem auswählenden Stadtratsgremium künftig eine Dokumentation bisheriger Arbeiten vorlegen.“ Auf die ordentliche Umsetzung dieses Beschlusses ist absoluter Wert zu legen. Folglich sollte die Dokumentationspräsentation vor der beschließenden Sitzung erfolgen. Dem Bauausschuss werden alle eingegangenen Vorschläge vorgestellt.

Begründung:
Derzeit ist der Gestaltungsbeirat aufgrund des Rückzugs der ausgewählten Experten leider nicht besetzt. Gerade in einer historisch bedeutsamen Stadt wie Passau ist es wichtig, ein unabhängiges und kompetentes Beratergremium zu haben, dass in Gestaltungsfragen den Bauherrn, der Verwaltung und dem Stadtrat zur Verfügung steht. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage ist dies auch von der Mehrheit der Ausschussmitglieder gewünscht. Der Beschluss des Bauausschusses, ein solches Gremium zu bilden, hat nach wie vor Gültigkeit. Bezüglich der zukünftigen Besetzung soll sich der Stadtrat bereits im Vorfeld der Abstimmung ein Bild über alle zur Auswahl stehenden Personen machen können. Für die Bearbeitung besten Dank im Voraus.

Antrag Verkehrsführung Passau Haidenhof

Die Einbahnregelungen Bischof-Heinrich-Straße/Bischof-Ulrich-Straße und Ostuzzistraße führen immer wieder zu Diskussionen der Anwohner in dieser Gegend. Es ist schwer zu verstehen, dass alle drei Straßen nur bergabwärts führen.

Im Zuge des Verkehrskonzeptes Neue Mitte wurde u.a. die Ringstraße gesperrt und die Bischof-Heinrich-Straße im unteren Teil zur Einbahnstraße erklärt. Die Ringstraße soll wieder dauerhaft geöffnet bleiben. Daher ist es unabdingbar, auch die anderen Verkehrsmaßnahmen nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Eine einseitige Verteilung der Verkehrsbelastung ist genauso zu korrigieren, wie die Spaltung eines Stadtteils aus Sicht des motorisierten Individualverkehrs.

Es stimmt, dass die Bischof-Heinrich-Straße ruhiger geworden ist, nicht nur wegen der Einbahnregelung, sondern auch weil an beiden Straßenseiten Parkplätze vorhanden sind und die Autofahrer deshalb langsamer fahren, während in der Ostuzzistraße im oberen Abschnitt nur rechts geparkt werden darf und die gerade Strecke zum Schnellfahren verleitet.

Daher beantrage ich die nochmalige Überprüfung der Situation und Änderung der Einbahnrichtung einer der drei Straßen, bevorzugt der Ostuzzistraße.

Begründung:

Die Verkehrsführung wurde im Zusammenhang mit der alten Ringstraßenregelung geändert. Diese Begründung ist seit Öffnung der Ringstraße nicht mehr stichhaltig.

Die Zunahme des Verkehrs in der Ostuzzistraße führt zu einer Lärm- und Umweltbelastung der Anwohner, die ohnehin schon durch die Neuburgerstraße unmittelbarer beeinträchtigt sind als die Anwohner der Bischof-Heinrich-Straße. Die Einmündung in den Schießstattweg ist ein Gefahrenpunkt. Es sollte nicht erst gewartet werden bis ein Mensch zu Schaden kommt.

Die Umwege, die die Anwohner in Kauf nehmen müssen sind umweltschädigend, bei den hohen Spritpreisen nicht hinnehmbar und für eine Kleinstadt nicht zielführend.

Die Pfarrgemeinde St. Anton wird durch die Verkehrsführung in zwei Teile geschnitten. Dies trifft besonders die Mitbürger und Mitbürgerinnen, die nicht mehr mobil genug sind um zu Fuß zu gehen. Eine Änderung der jetzigen Einbahnsituation wäre auch ein Signal, dass die Stadt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Pfarrei eingeht.

Dr. Renate Zehner

Antrag zur Transparenz in städtischen GmbHs

Antrag:

An die Ziffer 1 des im letzten Plenum vertagten Beschlussvorschlags wird folgender Satz angefügt: „Die Abstimmungen werden nichtöffentlich durchgeführt.“

Begründung:

Durch die Ergänzung des Beschlussvorschlages wird die Möglichkeit öffentlicher Aufsichtsratssitzungen, die Abstimmungen werden jedoch nichtöffentlich durchgeführt. Im Passauer Stadtrat besteht fraktionsübergreifend der Wunsch, im Interesse einer besseren
Information der Bürgerinnen und Bürger die Sitzungen der städtischen GmbHs WGP, Event und Stadtwerke Passau öffentlich durchzuführen, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Der juristisch beste Weg dazu wäre nach wie vor eine Klarstellung im Aktiengesetz (das insofern auch für GmbHs gilt), dass öffentliche Sitzungen zulässig sind. Nach Auskunft von Justizstaatssekretär Dr. Stadler habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch kürzlich mitgeteilt, dass sie gegen die derzeit im Bundestag anhängige Aktienrechtsreform noch Einwände habe. Stadler: „Daher ist nicht absehbar, ob und wann eine Änderung der gesetzlichen Grundlage kommen wird.“ Auf der anderen Seite bestehe der verständliche Wunsch, die lange Debatte im Passauer Stadtrat zu einem positiven Abschluß zu bringen. Hierfür bietet nach Auffassung der FDP/PaL-Fraktion der von Stadtrat Heinz-Peter Höber im letzten Plenum mündlich vorgetragene Änderungsvorschlag einen gangbaren Ausweg. Der „Kernbereich“ der Aufsichtsratstätigkeit gehöre nach überwiegender juristischer Meinung zwingend in die nichtöffentliche Sitzung. Dazu zählen vor allem die Abstimmungen im Aufsichtsrat. Eine Regelung, die sich hierüber hinwegsetzt, wird daher von der Fraktion FDP/Passauer Liste abgelehnt. Dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der ÖDP-Fraktion können wir somit weiterhin nicht zustimmen. Jedoch sei die Auffassung vertretbar, dass die Beratungen im Aufsichtsrat, die der Abstimmung vorangehen, nicht zu dem geschützten „Kernbereich“ gehören. Insbesondere sei kein Mitglied des Aufsichtsrates gezwungen, sich in der Debatte zu äußern. Notfalls könnte auf Wunsch eines Aufsichtsratsmitglieds für dessen Diskussionsbeitrag kurzfristig die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Trotz eines verbleibenden juristischen Restrisikos schlagen wir daher vor, die Beratungen öffentlich durchzuführen, wenn satzungsmäßig gesichert ist, dass die Abstimmungen stets nichtöffentlich stattfinden. Mit einem solchen Vorschlag ist der Weg eröffnet, im Passauer Stadtrat mit breiter Mehrheit eine Regelung für mehr Transparenz zu beschließen.

Dr. Max Stadler, Heinz-Peter Höber

Antrag Sanierung und Neubau Mehrfachturnhalle

Die Fraktion FDP/Passauer Liste stellt folgenden Ergänzungs-Antrag:

Die Punkte 1.- 4. des Verwaltungsvorschlages vom 25.01.2012 bleiben bestehen., d.h.

1. Nach Überprüfung der vorgelegten Varianten wird der Neubau einer Dreifachturnhalle am Standort des alten Hallenbades in der Neuburger Straße beschlossen.

2. Die bisherige Dreifachturnhalle bleibt bis auf weiteres bestehen. Zur Gewährleistung eines den Anforderungen voll entsprechenden Zustandes werden in den kommenden Jahren notwendige Sanierungsmassnahmen durchgeführt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt , diese Variante genauer zu untersuchen, wobei insbesondere städtebauliche Komponenten in die Untersuchung mit einzubeziehen sind. Ebenso sind weitere schulische Aspekte zu prüfen.

4. Fördermöglichkeiten und die damit verbundenen Auflagen sind ebenfalls abschließend zu prüfen zu bewerten.

Ergänzend bzw. Punkt 5 ersetztend:
5. Ein sogenanntes Public-Private-Partnership Modell (PPP) soll sowohl als Finanzierungs- als auch Realisierungsmöglichkeit im Hinblick auf Planung, Bauausführung, Bauunterhalt/Betrieb von der Verwaltung geprüft werden.

6. Dem Finanzausschuss soll auf Grundlage der Kostenschätzung vom 23.01.2012 sowohl eine mit diesen Zahlen fortgeschriebene mittelfristige Investitions- als auch Finanzplanung vorgelegt werden.

Begründung:

Die FDP/PaL-Stadtratsfraktion befürwortet neben der Sanierung der bestehenden Dreifachturnhalle den Bau einer weiteren Mehrfachturnhalle am Standort des alten Hallenbades. Der Bedarf ist sowohl bei den Schulen als auch bei vielen Sportvereinen und privaten Sportlern in der Stadt Passau durchaus gegeben. Der Standort neben dem Schulzentrum wird als zentral und somit geeignet angesehen. Jede Investition in Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche kann Ausgaben für jugendpolitische Sonderprogramme wie z.B. „Streetworker“ ersetzen oder mindern. Fördermöglichkeiten sollten abschliessend geprüft werden. Sollten diese jedoch mit Auflagen verbunden sein, wie von der Verwaltung bereits vorgetragen (keine schulische Nutzung der neuen Halle bzw. erst Sanierung der bestehenden Dreifachturnhalle), so ist auch eine Realisierung der Maßnahmen ohne Förderung in Betracht zu ziehen. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit einer intensiven Prüfung der Möglichkeit beim Neubau der Mehrfachturnhalle ein Public-Private-Partnership Modell (PPP) sowohl als Finanzierungs- als auch Realisierungsmodell zu prüfen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang u.a. auf die neueste Veröffentlichung (Januar 2012) der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und des von ihr eingerichteten PPP-Arbeitskreises. Eine Großinvestition, wie sie der Neubau einer Sporthalle darstellt, sollte auch von der Stadt Passau auf Alternativen untersucht werden. Der Bau einer Sporthalle in Deggendorf, des Gymnasiums in Pocking oder des Feuerwehrgerätehauses in Rotthalmünster sind Beispiele, dass sich neue Denkmodelle und Alternativen für die Stadt Passau unter Umständen sehr wohl lohnen können. Eine Einsparung im Millionenbereich bei gleichzeitiger Realisierung eigener Wünsche und Anforderungen an die neue Halle sollten Argument genug sein, öffentliche Mittel effizient einzusetzen. Angesichts dieser erfolgreichen Projekte sollte uns ein missglücktes Modell wie das „Sale and lease back“ der Dreiländerhalle in Kohlbruck nicht davon abhalten, Alternativen für Finanzierung und/oder Realisierung der neuen Turnhalle gründlich und unvoreingenommen zu prüfen. Die Verwaltung hat vor Jahren bewiesen, dass neue Denkmodelle durchaus von ihr beschritten werden können, wie die Auszeichnung des damaligen OB Willi Schmöller durch die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer zeigt. Nur sieben Wochen nach den Haushaltsberatungen legt die Verwaltung einen Beschluss mit Kosten
von insgesamt 9.800.000,- EUR vor, der den Ansatz in der mittelfristigen Investitionsplanung vom Dezember 2012 um 6.100.000,- EUR übersteigt. Wir bitten daher, mit diesen Zahlen sowohl die mittelfristige Investitions- als auch Finanzplanung der Stadt Passau fortzuschreiben und dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Peter Pell