Antrag Georgsberg/Linksabbiegespur

Antrag:

Es sollten folgende Maßnahmen vor Ort durchgeführt und eine entsprechende Bitte des Stadtrates bzw. der Stadt Passau an das staatliche Bauamt herangetragen werden:

1. Ein Rückbau des Felsvorsprungs wird durchgeführt und der Gehweg so wieder auf sein ursprüngliches Maß zurückgebaut. Alternativ wird folgende Ausbauvariante vorgeschlagen: Der donauseitige Gehweg wird in Richtung Donau verlegt, die beiden KfZ-Spuren nachgerückt, damit Platz für eine Linksabbiegespur und die ursprüngliche Gehwegbreite geschaffen wird. Auf der, der Linksabbiegespur gegenüberliegenden Seite, wird die zwischen den Fahrbahnen liegende Verkehrsinsel entsprechend verbreitert, so dass die Fußgänger eine größere Verweilzone haben.

2. Das staatliche Bauamt wir gebeten, für zumindest eine der o.g. Varianten ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren einzuleiten, bzw. die rechtlich und technisch notwendigen Untersuchungen und Schritte einzuleiten.

3. Die Linksabbiegespur zur Hängebrücke soll als dauerhafte Lösung installiert und der felsseitige Gehweg auf die ursprüngliche Breite rückgebaut werden.

Begründung:

Die Passauer Bürger haben sich in einem Bürger- und Ratsbegehren mit großer Mehrheit gegen 
einen Rad- und Fußgängertunnel durch den Georgsberg ausgesprochen.
Diese Bürger haben aber nicht dafür gestimmt, die Linksabbiegespur in Richtung Altstadt wieder rückzubauen. Sie haben auch nicht dagegen gestimmt, dass einen Felsrückbau durchgeführt wird, zugunsten der Verbeiterung des Fußgängerwegs.
Mittlerweile hat sich offensichtlich herausgestellt, dass der Felsen porös ist. Ein Grund mehr, diese Gefahrenstelle ordentlich zu sanieren und gleichzeitig Gelegenheit, dabei durch Felsabtragung den Fußgängern wieder mehr Raum zu schaffen. Die technische Machbarkeit eines Felsabtrags steht nach Expertenaussage außer Frage.
Alternativ könnte eine Verschiebung der jetzigen Fahrspur-Situation in Richtung Donauseite dazu beitragen, die ursprüngliche Gehwegbreite wieder herzustellen und gleichzeitig die Linksabbiegespur zu behalten. Um eine vollwertige Linksabbiegespur zu schaffen und die ursprüngliche Gehwegbreite wieder herzustellen, benötigt man um ca. 1,6 m mehr Platz, als derzeit gegeben ist.

Deshalb müsste der Brückenkopf der Hängebrücke um ca. 1,6 m in Richtung Altstadt zurückgebaut werden und der Gehweg um das entsprechende Maß parallel zur Donau angebaut werden. Diese Variante könnte von der Donauseite her durchgeführt werden, sodass die Baumaßnahme den Straßen und Fußgängerverkehr nicht behindert. Zusätzlich könnte durch den gewonnen Platz gegenüber der Linksabbiegespur, westwärts der Hängebrücke, eine Verweilzone für querende Personen in der Mitte der Bundesstraße, in vernünftiger Größe geschaffen werden. Die Verbreiterung der Straßen- Gehwegsituation in Richtung Donau als Auslegerlösung müsste zudem günstiger zu realisieren sein, als ein Felsrückbau inklusive der notwendigen Sicherungsmaßnahmen. 

Es gibt also Lösungsmöglichkeiten zur Beibehaltung der Linksabbiegespur bei gleichzeitiger Herstellung der ursprünglichen Gehwegbreite. Das jetzige Provisorium wird laut Ankündigung vom staatlichen Bauamt zurückgebaut. Um nicht unnötig lange ohne Linksabbiegespur auskommen zu müssen, sollten die o.g. Lösungsvorschläge sofort näher untersucht und die notwendigen Planungsschritte eingeleitet werden.

Mit dem guten Willen der Verantwortlichen und entsprechendem Nachdruck aus der Bevölkerung kann sicher eine, für alle akzeptable, Lösung gefunden werden. Es wäre verkehrstechnisch fatal, wenn die separate Linksabbiegespur nach den gemachten, guten Erfahrungen wieder zurückgebaut würde und sicherheitstechnisch unhaltbar, wenn die derzeitige Gehwegbreite beibehalten würde.

Heinz-Peter Höber, Fraktionsvorsitzender

Antrag „Mehr Natur in der Stadt“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, binnen drei Monaten ein Förderprogramm zur Fassadenbegrünung privater Immobilien zu erarbeiten und verabschiedungs-reif im Stadtrat zur Vorlage zu bringen. Als Orientierungsgrundlage soll das laufende Förderprogramm der Stadt München dienen.

Begründung:

Die Zunahme von Fassadenbegrünungen im städtischen Raum würde ökologisch, gestalterisch, energetisch und für die Lebensqualität der Bürger eine Vielzahl positiver Effekte mit sich bringen. Im Einzelnen:

– Optisch wenig ansprechende Fassadenbilder lassen sich durch Begrünungsmaß-nahmen erheblich aufwerten.

– Fassadenbegrünungen beleben und aktivieren den öffentlichen Straßenraum, erhöhen die Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Stadtquartieren

– Schädliche Luftinhaltsstoffe und Staub werden vom dichten Laub einer Fassaden-begrünung gebunden. Zusammen mit ihrer Verdunstungsleistung stellen Grünfassaden eine naturnahe Luftreinigungsanlage mit sehr geringem Platzbedarf dar. Zudem produ-zieren sie Sauerstoff und binden CO2.

– Durch den Isolationseffekt immergrüner Rankpflanzen können im Winter Einsparun-gen bei den Heizkosten erzielt werden. Im Sommer mindern Fassadenbegrünungen die Kühllasten, indem sie die Gebäudefronten vor einer starken Aufheizung bewahren.

– Fassadenbegrünung schafft einen natürlichen Schutzschild gegen Schlagregen und UV-Strahlung, was eine Verlängerung für die Lebensdauer von Fassaden und damit weitere Kostenspareffekte mit sich bringt.

– Fassadenbegrünungen können das Kleinklima aufgrund der beschattenden Wirkung und Verdunstung positiv beeinflussen. Sie besitzen somit die Funktion einer lokalen „naturnahen Klimaanlage“.

– Begrünte Fassaden bieten Lebensraum Tiere, insbesondere für Singvögel und steigern auch in dieser Hinsicht das Naturerlebnis in dichter besiedelten Stadtquartieren.

Matthias Koopmann
stellv. Fraktionsvorsitzender

Antrag Verkehrsführung Passau Haidenhof

Die Einbahnregelungen Bischof-Heinrich-Straße/Bischof-Ulrich-Straße und Ostuzzistraße führen immer wieder zu Diskussionen der Anwohner in dieser Gegend. Es ist schwer zu verstehen, dass alle drei Straßen nur bergabwärts führen.

Im Zuge des Verkehrskonzeptes Neue Mitte wurde u.a. die Ringstraße gesperrt und die Bischof-Heinrich-Straße im unteren Teil zur Einbahnstraße erklärt. Die Ringstraße soll wieder dauerhaft geöffnet bleiben. Daher ist es unabdingbar, auch die anderen Verkehrsmaßnahmen nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Eine einseitige Verteilung der Verkehrsbelastung ist genauso zu korrigieren, wie die Spaltung eines Stadtteils aus Sicht des motorisierten Individualverkehrs.

Es stimmt, dass die Bischof-Heinrich-Straße ruhiger geworden ist, nicht nur wegen der Einbahnregelung, sondern auch weil an beiden Straßenseiten Parkplätze vorhanden sind und die Autofahrer deshalb langsamer fahren, während in der Ostuzzistraße im oberen Abschnitt nur rechts geparkt werden darf und die gerade Strecke zum Schnellfahren verleitet.

Daher beantrage ich die nochmalige Überprüfung der Situation und Änderung der Einbahnrichtung einer der drei Straßen, bevorzugt der Ostuzzistraße.

Begründung:

Die Verkehrsführung wurde im Zusammenhang mit der alten Ringstraßenregelung geändert. Diese Begründung ist seit Öffnung der Ringstraße nicht mehr stichhaltig.

Die Zunahme des Verkehrs in der Ostuzzistraße führt zu einer Lärm- und Umweltbelastung der Anwohner, die ohnehin schon durch die Neuburgerstraße unmittelbarer beeinträchtigt sind als die Anwohner der Bischof-Heinrich-Straße. Die Einmündung in den Schießstattweg ist ein Gefahrenpunkt. Es sollte nicht erst gewartet werden bis ein Mensch zu Schaden kommt.

Die Umwege, die die Anwohner in Kauf nehmen müssen sind umweltschädigend, bei den hohen Spritpreisen nicht hinnehmbar und für eine Kleinstadt nicht zielführend.

Die Pfarrgemeinde St. Anton wird durch die Verkehrsführung in zwei Teile geschnitten. Dies trifft besonders die Mitbürger und Mitbürgerinnen, die nicht mehr mobil genug sind um zu Fuß zu gehen. Eine Änderung der jetzigen Einbahnsituation wäre auch ein Signal, dass die Stadt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Pfarrei eingeht.

Dr. Renate Zehner

Antrag zur Steigerung der Attraktivität der Veste Oberhaus

Als Ergänzung zum Antrag der ÖDP-Fraktion vom 08.02.2010 stellen wir folgenden Antrag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die bereits bestehende Planung einer
fußläufigen Verbindung zwischen Aussichtspunkt und Burginnenhof
vorzustellen. Die damalige Kostenschätzung ist fortzuschreiben und ebenfalls
vorzulegen.

2. Die Anzahl der Parkplätze im Umgriff der Veste Oberhaus ist zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungen anzustellen und dem Stadtrat mit einer Kostenschätzung vorzustellen.

Begründung:

Die Nutzung des gesamten Areals auf Oberhaus muss intensiviert und die Attraktivität deutlich gesteigert werden, um das Potential für die Stadt Passau in vielerlei Hinsicht besser zu nutzen. Die ÖDP-Fraktion hat bereits mehrere Punkte genannt, die aus unserer Sicht zu unterstützen sind. Zusätzlich ist die fussläufige Erreichbarkeit des Burghofes (Eingang Museum) wesentlich zu
verbessern. Die bestehende sehr steile und durch das Kopfsteinpflaster teilweise sehr gefährliche Verbindung ist völlig unzureichend. Mit der Umgestaltung des Aussichtspunktes bzw. des Areals „Oberhaus-Cafe“ sollte die Chance genutzt werden, den Burghof und somit das Museum optimaler und attraktiver anzubinden. Bei vielen Veranstaltungen bzw. Ausstellungen in der Vergangenheit in der Veste Oberhaus stellte sich immer wieder heraus, dass die Anzahl der Parkplätze nicht ausreichen. Daher sollten die Parkflächen ausgeweitet werden.

Wir bitten die Kostenschätzungen bis zu Beginn der „Beratungen des Haushalts 2012“ vorzulegen.

Antrag auf Gestaltung der „Konzerthauswiese“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtgärntnerei wird beauftragt, noch im laufenden Jahr die sogenannte Konzerthauswiese in der Neuen Mitte nach eigenen Ideen gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Die Gestaltung sollte insbesondere geeignet sein, die nüchterne Fassadenfront des Sparda-Bank-Gebäudes in ihrer tristen Wirkung abzumildern und ggf. in Teilen zu kaschieren.

Begründung:

Gemäß dem Innenstadtentwicklungsplan der Stadt Passau wird die städtische Fläche vor dem Sparda-Bank-Gebäude in der Neuen Mitte bis auf weiteres für den Bau eines Konzerthauses freigehalten. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Stadt ist mit einer Realisierung dieses Bauprojekts auf Sicht der kommenden zwei, drei Jahre jedoch nicht zu rechnen.
Momentan präsentiert sich das freigehaltene Baugrundstück noch als triste, monotone Rasenfläche. In Verbindung mit der unmittelbar anliegenden Front des Sparda-Bank-Gebäudes bietet dieser Teil der Neuen Mitte ein äußerst trist und monoton wirkendes Erscheinungsbild. Dieser unbefriedigende Zustand lässt sich durch kreative gärtnerische Maßnahmen und ohne allzu großen Aufwand zumindest deutlich aufbessern. Die Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Stadtgärtnerei steht diesbezüglich außer Frage.
Die anvisierte Bebauung steht einer zwischenzeitlichen und jederzeit reversiblen Gartengestaltung der „Konzerthauswiese“ nicht entgegen. Der derzeit vorhandene Humusauftrag von 20 cm Stärke bietet für gärtnerische Maßnahmen ausreichenden Gestaltungsspielraum. Auch die statische Beschaffenheit des potenziellen Baugrundstücks (Parkhausüberbau) schließt seine gärtnerische Aufwertung meiner eingeholten Kenntnis nach in keiner Weise aus. Im Bereich entsprechender Unterbauten wäre grundsätzlich auch eine Stärkung der bestehenden Humusdecke vorstellbar. Hinderungsgründe, die gegen eine entsprechende Attraktivitätssteigerung der „Konzerthauswiese“ und damit ihres Umfelds sprechen würden, sind somit nicht ersichtlich.

Matthias Koopmann

Antrag Freyunger Straße

Beschlussvorschläge:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in das laufende Maßnahmeprojekt „Flächenmanagement für städtebaulich herausragende Baudenkmale“ des Innenstadtentwicklungsplans explizit auch die historische Häuserzeile an der Freyungerstrasse aufzunehmen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Hauseigentümern an der Freyungerstrasse ggf. vorhandene Probleme bei der Bestandserhaltung ihrer historischen Immobilien und Möglichkeiten einer Unterstützung seitens der Stadt Passau abzuklären.

Begründung:

In jüngster Zeit ist der Zustand der historischen Häuserzeile an der Freyungerstrasse in den Fokus öffentlich geäußerter Kritik gerückt. Tatsächlich handelt es sich als Restgefüge der alten Fischervorstadt „Ilzstadt“ um ein historisches Ensemble von besonderem Wert, dem auch bedeutende Einzelbauten angehören. Alle betroffenen Häuser befinden sich in privater Hand. Eingezwängt zwischen Felshängen und einer stark befahrenen Bundesstrasse bedeutet ihre Pflege und Instandhaltung für die Eigentümer zweifellos eine ganz besondere, teils wohl auch nur schwer zu schulternde Belastung. Angesichts des Stellenwertes, den die Häuserzeile im Gesamtstadtbild besitzt, sollte die Stadt Passau den betroffenen Eigentümern im Rahmen ihrer Möglichkeiten – z.B. bei der Vermittlung und Beantragung von Fördermöglichkeiten – so weit es geht zur Seite stehen. Vor allem sollte die Problemlage aber in direkten Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sondiert werden, statt bemühte, aber nur mit begrenzten Mitteln ausgestattete Einzelpersonen durch dramatisierte Zustandsbeschreibungen Effekt haschend in Misskredit zu bringen.

Ergänzend zu den vorgenannten Beschlussvorschlägen beantrage ich zur Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses wie folgt:

3. Das Projekt „Flächemanagement für städtebaulich herausragende Baudenkmale“ wird im Innenstadtentwicklungsplan zu den kurzfristig umzusetzenden Projekten mit oberster Priorität gezählt. Die Verwaltung wird gebeten im Stadtentwicklungsausschuss (ggf. in nichtöffentlicher Sitzung) zu berichten, welche Aktivitäten hier bereits erfolgt und ob bereits erste Ergebnisse zu verzeichnen sind.

Matthias Koopmann