Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine für die Stadt Passau geeignete Zweckentfremdungssatzung zu erarbeiten. Ziel dieser Satzung soll es sein, Wohnraum langfristig zu sichern und vor ungenehmigter Zweckentfremdung zu schützen. Somit bedarf die Nutzung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken und der Leerstand von Wohnraum im Stadtgebiet der Genehmigung.
Begründung:
Die Wohnraumsituation in der Innenstadt ist sehr angespannt. Durch geringe Neubaumöglichkeiten bei gleichzeitigem Anstieg der Nachfrage ist eine Verknappung von Wohnraum im Innenstadtgebiet entstanden. Angesichts dieser Entwicklung erscheint es grundsätzlich unerwünscht, dass Wohnraum frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt in Passau entzogen werden kann. Auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Gemeinden die Einführung einer solchen Satzung: Mit Erlass einer Zweckentfremdungssatzung schafft Ihre Gemeinde die Grundlage, um zweckwidrige Nutzungen von Wohnraum zuunterbinden und Bestandswohnungen für normale Vermietungen zurückzuerhalten. Jede zweckentfremdete Wohnung, bei der Ihre Gemeinde mit Anordnungen dafür sorgt, dass sie wieder Wohnzwecken zugeführt wird, ist ein preiswerterer Gewinn für den Mietwohnungsmarkt als eine neu gebaute Wohnung.
Andreas Vilsmeier