Antrag zur Besetzung des Gestaltungsbeirats der Stadt Passau

Antrag:
Im Namen der Passauer Liste beantragen wir, den Gestaltungsbeirat wieder zu besetzen. Die Verwaltung soll dem Bauausschuss einen Besetzungsvorschlag unterbreiten, vorschlagsberechtigt sollen auch Stadtratsmitglieder und das Architekturforum Passau e.V. sein. Hierfür muss eine akzeptable Frist benannt werden, innerhalb der die Vorschläge an die Verwaltung gerichtet werden müssen.

Beim Besetzungsprozedere ist der am 25.10.2007 beschlossenen Antrag von StR Koopmann zu berücksichtigen:
„Architekten, die für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, müssen dem auswählenden Stadtratsgremium künftig eine Dokumentation bisheriger Arbeiten vorlegen.“ Auf die ordentliche Umsetzung dieses Beschlusses ist absoluter Wert zu legen. Folglich sollte die Dokumentationspräsentation vor der beschließenden Sitzung erfolgen. Dem Bauausschuss werden alle eingegangenen Vorschläge vorgestellt.

Begründung:
Derzeit ist der Gestaltungsbeirat aufgrund des Rückzugs der ausgewählten Experten leider nicht besetzt. Gerade in einer historisch bedeutsamen Stadt wie Passau ist es wichtig, ein unabhängiges und kompetentes Beratergremium zu haben, dass in Gestaltungsfragen den Bauherrn, der Verwaltung und dem Stadtrat zur Verfügung steht. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage ist dies auch von der Mehrheit der Ausschussmitglieder gewünscht. Der Beschluss des Bauausschusses, ein solches Gremium zu bilden, hat nach wie vor Gültigkeit. Bezüglich der zukünftigen Besetzung soll sich der Stadtrat bereits im Vorfeld der Abstimmung ein Bild über alle zur Auswahl stehenden Personen machen können. Für die Bearbeitung besten Dank im Voraus.

Antrag Verkehrsführung Passau Haidenhof

Die Einbahnregelungen Bischof-Heinrich-Straße/Bischof-Ulrich-Straße und Ostuzzistraße führen immer wieder zu Diskussionen der Anwohner in dieser Gegend. Es ist schwer zu verstehen, dass alle drei Straßen nur bergabwärts führen.

Im Zuge des Verkehrskonzeptes Neue Mitte wurde u.a. die Ringstraße gesperrt und die Bischof-Heinrich-Straße im unteren Teil zur Einbahnstraße erklärt. Die Ringstraße soll wieder dauerhaft geöffnet bleiben. Daher ist es unabdingbar, auch die anderen Verkehrsmaßnahmen nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Eine einseitige Verteilung der Verkehrsbelastung ist genauso zu korrigieren, wie die Spaltung eines Stadtteils aus Sicht des motorisierten Individualverkehrs.

Es stimmt, dass die Bischof-Heinrich-Straße ruhiger geworden ist, nicht nur wegen der Einbahnregelung, sondern auch weil an beiden Straßenseiten Parkplätze vorhanden sind und die Autofahrer deshalb langsamer fahren, während in der Ostuzzistraße im oberen Abschnitt nur rechts geparkt werden darf und die gerade Strecke zum Schnellfahren verleitet.

Daher beantrage ich die nochmalige Überprüfung der Situation und Änderung der Einbahnrichtung einer der drei Straßen, bevorzugt der Ostuzzistraße.

Begründung:

Die Verkehrsführung wurde im Zusammenhang mit der alten Ringstraßenregelung geändert. Diese Begründung ist seit Öffnung der Ringstraße nicht mehr stichhaltig.

Die Zunahme des Verkehrs in der Ostuzzistraße führt zu einer Lärm- und Umweltbelastung der Anwohner, die ohnehin schon durch die Neuburgerstraße unmittelbarer beeinträchtigt sind als die Anwohner der Bischof-Heinrich-Straße. Die Einmündung in den Schießstattweg ist ein Gefahrenpunkt. Es sollte nicht erst gewartet werden bis ein Mensch zu Schaden kommt.

Die Umwege, die die Anwohner in Kauf nehmen müssen sind umweltschädigend, bei den hohen Spritpreisen nicht hinnehmbar und für eine Kleinstadt nicht zielführend.

Die Pfarrgemeinde St. Anton wird durch die Verkehrsführung in zwei Teile geschnitten. Dies trifft besonders die Mitbürger und Mitbürgerinnen, die nicht mehr mobil genug sind um zu Fuß zu gehen. Eine Änderung der jetzigen Einbahnsituation wäre auch ein Signal, dass die Stadt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Pfarrei eingeht.

Dr. Renate Zehner

Antrag zur Transparenz in städtischen GmbHs

Antrag:

An die Ziffer 1 des im letzten Plenum vertagten Beschlussvorschlags wird folgender Satz angefügt: „Die Abstimmungen werden nichtöffentlich durchgeführt.“

Begründung:

Durch die Ergänzung des Beschlussvorschlages wird die Möglichkeit öffentlicher Aufsichtsratssitzungen, die Abstimmungen werden jedoch nichtöffentlich durchgeführt. Im Passauer Stadtrat besteht fraktionsübergreifend der Wunsch, im Interesse einer besseren
Information der Bürgerinnen und Bürger die Sitzungen der städtischen GmbHs WGP, Event und Stadtwerke Passau öffentlich durchzuführen, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Der juristisch beste Weg dazu wäre nach wie vor eine Klarstellung im Aktiengesetz (das insofern auch für GmbHs gilt), dass öffentliche Sitzungen zulässig sind. Nach Auskunft von Justizstaatssekretär Dr. Stadler habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch kürzlich mitgeteilt, dass sie gegen die derzeit im Bundestag anhängige Aktienrechtsreform noch Einwände habe. Stadler: „Daher ist nicht absehbar, ob und wann eine Änderung der gesetzlichen Grundlage kommen wird.“ Auf der anderen Seite bestehe der verständliche Wunsch, die lange Debatte im Passauer Stadtrat zu einem positiven Abschluß zu bringen. Hierfür bietet nach Auffassung der FDP/PaL-Fraktion der von Stadtrat Heinz-Peter Höber im letzten Plenum mündlich vorgetragene Änderungsvorschlag einen gangbaren Ausweg. Der „Kernbereich“ der Aufsichtsratstätigkeit gehöre nach überwiegender juristischer Meinung zwingend in die nichtöffentliche Sitzung. Dazu zählen vor allem die Abstimmungen im Aufsichtsrat. Eine Regelung, die sich hierüber hinwegsetzt, wird daher von der Fraktion FDP/Passauer Liste abgelehnt. Dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der ÖDP-Fraktion können wir somit weiterhin nicht zustimmen. Jedoch sei die Auffassung vertretbar, dass die Beratungen im Aufsichtsrat, die der Abstimmung vorangehen, nicht zu dem geschützten „Kernbereich“ gehören. Insbesondere sei kein Mitglied des Aufsichtsrates gezwungen, sich in der Debatte zu äußern. Notfalls könnte auf Wunsch eines Aufsichtsratsmitglieds für dessen Diskussionsbeitrag kurzfristig die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Trotz eines verbleibenden juristischen Restrisikos schlagen wir daher vor, die Beratungen öffentlich durchzuführen, wenn satzungsmäßig gesichert ist, dass die Abstimmungen stets nichtöffentlich stattfinden. Mit einem solchen Vorschlag ist der Weg eröffnet, im Passauer Stadtrat mit breiter Mehrheit eine Regelung für mehr Transparenz zu beschließen.

Dr. Max Stadler, Heinz-Peter Höber

Antrag Sanierung und Neubau Mehrfachturnhalle

Die Fraktion FDP/Passauer Liste stellt folgenden Ergänzungs-Antrag:

Die Punkte 1.- 4. des Verwaltungsvorschlages vom 25.01.2012 bleiben bestehen., d.h.

1. Nach Überprüfung der vorgelegten Varianten wird der Neubau einer Dreifachturnhalle am Standort des alten Hallenbades in der Neuburger Straße beschlossen.

2. Die bisherige Dreifachturnhalle bleibt bis auf weiteres bestehen. Zur Gewährleistung eines den Anforderungen voll entsprechenden Zustandes werden in den kommenden Jahren notwendige Sanierungsmassnahmen durchgeführt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt , diese Variante genauer zu untersuchen, wobei insbesondere städtebauliche Komponenten in die Untersuchung mit einzubeziehen sind. Ebenso sind weitere schulische Aspekte zu prüfen.

4. Fördermöglichkeiten und die damit verbundenen Auflagen sind ebenfalls abschließend zu prüfen zu bewerten.

Ergänzend bzw. Punkt 5 ersetztend:
5. Ein sogenanntes Public-Private-Partnership Modell (PPP) soll sowohl als Finanzierungs- als auch Realisierungsmöglichkeit im Hinblick auf Planung, Bauausführung, Bauunterhalt/Betrieb von der Verwaltung geprüft werden.

6. Dem Finanzausschuss soll auf Grundlage der Kostenschätzung vom 23.01.2012 sowohl eine mit diesen Zahlen fortgeschriebene mittelfristige Investitions- als auch Finanzplanung vorgelegt werden.

Begründung:

Die FDP/PaL-Stadtratsfraktion befürwortet neben der Sanierung der bestehenden Dreifachturnhalle den Bau einer weiteren Mehrfachturnhalle am Standort des alten Hallenbades. Der Bedarf ist sowohl bei den Schulen als auch bei vielen Sportvereinen und privaten Sportlern in der Stadt Passau durchaus gegeben. Der Standort neben dem Schulzentrum wird als zentral und somit geeignet angesehen. Jede Investition in Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche kann Ausgaben für jugendpolitische Sonderprogramme wie z.B. „Streetworker“ ersetzen oder mindern. Fördermöglichkeiten sollten abschliessend geprüft werden. Sollten diese jedoch mit Auflagen verbunden sein, wie von der Verwaltung bereits vorgetragen (keine schulische Nutzung der neuen Halle bzw. erst Sanierung der bestehenden Dreifachturnhalle), so ist auch eine Realisierung der Maßnahmen ohne Förderung in Betracht zu ziehen. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit einer intensiven Prüfung der Möglichkeit beim Neubau der Mehrfachturnhalle ein Public-Private-Partnership Modell (PPP) sowohl als Finanzierungs- als auch Realisierungsmodell zu prüfen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang u.a. auf die neueste Veröffentlichung (Januar 2012) der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und des von ihr eingerichteten PPP-Arbeitskreises. Eine Großinvestition, wie sie der Neubau einer Sporthalle darstellt, sollte auch von der Stadt Passau auf Alternativen untersucht werden. Der Bau einer Sporthalle in Deggendorf, des Gymnasiums in Pocking oder des Feuerwehrgerätehauses in Rotthalmünster sind Beispiele, dass sich neue Denkmodelle und Alternativen für die Stadt Passau unter Umständen sehr wohl lohnen können. Eine Einsparung im Millionenbereich bei gleichzeitiger Realisierung eigener Wünsche und Anforderungen an die neue Halle sollten Argument genug sein, öffentliche Mittel effizient einzusetzen. Angesichts dieser erfolgreichen Projekte sollte uns ein missglücktes Modell wie das „Sale and lease back“ der Dreiländerhalle in Kohlbruck nicht davon abhalten, Alternativen für Finanzierung und/oder Realisierung der neuen Turnhalle gründlich und unvoreingenommen zu prüfen. Die Verwaltung hat vor Jahren bewiesen, dass neue Denkmodelle durchaus von ihr beschritten werden können, wie die Auszeichnung des damaligen OB Willi Schmöller durch die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer zeigt. Nur sieben Wochen nach den Haushaltsberatungen legt die Verwaltung einen Beschluss mit Kosten
von insgesamt 9.800.000,- EUR vor, der den Ansatz in der mittelfristigen Investitionsplanung vom Dezember 2012 um 6.100.000,- EUR übersteigt. Wir bitten daher, mit diesen Zahlen sowohl die mittelfristige Investitions- als auch Finanzplanung der Stadt Passau fortzuschreiben und dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Peter Pell

Antrag zur Transparenz bei Vergaben

Antrag:

Hiermit beantrage ich, dass die Verwaltung eine Aufstellung für den Zeitraum 2009 bis 2011 erstellt, aus der ersichtlich ist, an welche Firmen/Büros von der Stadt Passau und ihren Töchterfirmen Aufträge im Bereich Ingenieur- und Architektenleistungen vergeben wurden, sowie die Höhe des bezahlten Honorars. Diese Aufstellung ist an die Fraktionsführer zu verteilen, sowie im Ratsinformationssystem zu hinterlegen.

Begründung:

In den letzten Perioden hat der Stadtrat zur Übersicht und Hilfestellung für zu tätigende Vergaben eine entsprechende Aufstellung erhalten. Die letzte Aufstellung stammt nach meiner Information vom 10.07.2008 und deckt den Zeitraum 2003 bis 2008 ab. Um so weit als möglich Vergabegerechtigkeit zu erzielen, ist meiner Meinung nach eine solche Aufstellung unentbehrlich. Sie kann der Verwaltung und dem Stadtrat als wichtiges Hilfsmittel bei anstehenden Entscheidungen dienen.

Heinz-Peter Höber

Antrag zur Steigerung der Attraktivität der Veste Oberhaus

Als Ergänzung zum Antrag der ÖDP-Fraktion vom 08.02.2010 stellen wir folgenden Antrag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die bereits bestehende Planung einer
fußläufigen Verbindung zwischen Aussichtspunkt und Burginnenhof
vorzustellen. Die damalige Kostenschätzung ist fortzuschreiben und ebenfalls
vorzulegen.

2. Die Anzahl der Parkplätze im Umgriff der Veste Oberhaus ist zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungen anzustellen und dem Stadtrat mit einer Kostenschätzung vorzustellen.

Begründung:

Die Nutzung des gesamten Areals auf Oberhaus muss intensiviert und die Attraktivität deutlich gesteigert werden, um das Potential für die Stadt Passau in vielerlei Hinsicht besser zu nutzen. Die ÖDP-Fraktion hat bereits mehrere Punkte genannt, die aus unserer Sicht zu unterstützen sind. Zusätzlich ist die fussläufige Erreichbarkeit des Burghofes (Eingang Museum) wesentlich zu
verbessern. Die bestehende sehr steile und durch das Kopfsteinpflaster teilweise sehr gefährliche Verbindung ist völlig unzureichend. Mit der Umgestaltung des Aussichtspunktes bzw. des Areals „Oberhaus-Cafe“ sollte die Chance genutzt werden, den Burghof und somit das Museum optimaler und attraktiver anzubinden. Bei vielen Veranstaltungen bzw. Ausstellungen in der Vergangenheit in der Veste Oberhaus stellte sich immer wieder heraus, dass die Anzahl der Parkplätze nicht ausreichen. Daher sollten die Parkflächen ausgeweitet werden.

Wir bitten die Kostenschätzungen bis zu Beginn der „Beratungen des Haushalts 2012“ vorzulegen.

Antrag auf Gestaltung der „Konzerthauswiese“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtgärntnerei wird beauftragt, noch im laufenden Jahr die sogenannte Konzerthauswiese in der Neuen Mitte nach eigenen Ideen gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Die Gestaltung sollte insbesondere geeignet sein, die nüchterne Fassadenfront des Sparda-Bank-Gebäudes in ihrer tristen Wirkung abzumildern und ggf. in Teilen zu kaschieren.

Begründung:

Gemäß dem Innenstadtentwicklungsplan der Stadt Passau wird die städtische Fläche vor dem Sparda-Bank-Gebäude in der Neuen Mitte bis auf weiteres für den Bau eines Konzerthauses freigehalten. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Stadt ist mit einer Realisierung dieses Bauprojekts auf Sicht der kommenden zwei, drei Jahre jedoch nicht zu rechnen.
Momentan präsentiert sich das freigehaltene Baugrundstück noch als triste, monotone Rasenfläche. In Verbindung mit der unmittelbar anliegenden Front des Sparda-Bank-Gebäudes bietet dieser Teil der Neuen Mitte ein äußerst trist und monoton wirkendes Erscheinungsbild. Dieser unbefriedigende Zustand lässt sich durch kreative gärtnerische Maßnahmen und ohne allzu großen Aufwand zumindest deutlich aufbessern. Die Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Stadtgärtnerei steht diesbezüglich außer Frage.
Die anvisierte Bebauung steht einer zwischenzeitlichen und jederzeit reversiblen Gartengestaltung der „Konzerthauswiese“ nicht entgegen. Der derzeit vorhandene Humusauftrag von 20 cm Stärke bietet für gärtnerische Maßnahmen ausreichenden Gestaltungsspielraum. Auch die statische Beschaffenheit des potenziellen Baugrundstücks (Parkhausüberbau) schließt seine gärtnerische Aufwertung meiner eingeholten Kenntnis nach in keiner Weise aus. Im Bereich entsprechender Unterbauten wäre grundsätzlich auch eine Stärkung der bestehenden Humusdecke vorstellbar. Hinderungsgründe, die gegen eine entsprechende Attraktivitätssteigerung der „Konzerthauswiese“ und damit ihres Umfelds sprechen würden, sind somit nicht ersichtlich.

Matthias Koopmann

Aussprache über die Schaffung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen in der Neuburger Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,

in der Sitzung am 22. Juli 2009 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr die Schaffung eines Radfahrstreifens bzw. Schutzstreifens in der Neuburger Straße beschlossen. Ich bitte Sie, eine Aussprache zur Umsetzung dieses Beschlusses in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses auf die Tagesordnung zu setzen und weitere Markierungs-Maßnahmen vorerst nicht durchführen zu lassen.

Begründung:

Der städtische Bauhof hat mit der Umsetzung des Beschlusses im unteren Bereich der Neuburger Straße begonnen und entsprechende Markierungsarbeiten durchgeführt. Von der Verwaltung
wurde bereits in der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 22.07.09 angeführt: „…Es wird also nur in sehr wenigen Sonderfällen (z.B. Begegnung von zwei Bussen) ein Ausweichen auf den Schutzstreifen notwendig sein.“ Die Praxis in der Neuburger Straße und der Haitzingerstraße zeigt, dass sowohl auf den Schutzstreifen (gestrichelte Linie) als auch auf den Bereich des Radfahrstreifens (durchgezogene Linie) ausgewichen werden muss. Das Überfahren der durchgezogenen Linie des Radfahrstreifens ist jedoch nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Daher werden Verkehrsteilnehmer gezwungen, entweder widerrechtlich auf den Radfahrstreifen auszuweichen oder den Gegenverkehr passieren zu lassen. Dies ist gerade für den bergauf fahrenden Verkehr des Öfteren problematisch. Ein Schutzstreifen wäre hier sinnvoller als die durchgezogene Linie eines Radfahrstreifens.

Auch im Hinblick auf die Fortführung des Radfahrstreifens bis hin zur Breslauerstraße sollte diskutiert werden, ob man nicht auf durchgezogene Linien generell verzichtet und satt dessen Schutzstreifen markiert. Nach der Öffnung der Ringstraße hat der Verkehr in der Neuburger Straße wieder deutlich zugenommen. Daher ist es unstrittig, dass eine Regelung für Radfahrer erforderlich ist. Im Bereich der Neuburger Straße würden aber ab der Einmündung der Dr. Eggersdorfer Straße Richtung Breslauer Straße die momentan vorhandenen vier Fahrspuren mit der Lösung
Radfahrstreifen/Schutzstreifen auf nur noch zwei Fahrspuren beschränkt werden. Dies würde zu erheblichen Beeinträchtigungen im Berufsverkehr kommen und ist für mich höchst bedenklich. Die Verwaltung sollte daher bei der Ausarbeitung des Konzeptes zur Fortführung des Radfahrverkehrs in der Neuburger Straße in Haidenhof alternative Maßnahmen andenken.

Andreas Dittlmann

Rechtliche Prüfung der Gewährung von Rabatten auf die Eintrittspreise im PEB

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitte ich Sie in Ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der SWP GmbH an die Geschäftsführung zur rechtlichen Prüfung weiterzuleiten: Einwohnern der Stadt Passau werden auf die Eintrittspreise des Passauer Erlebnisbades Rabatte gewährt. Diese werden zusätzlich zur bestehenden Tarifstruktur eingeführt.

Begründung:

Das Defizit des Passauer Erlebnisbades (PEB) wird 2009 auf Grund der Besucherzahlen deutlich über den geplanten 2,5 Mio. Euro liegen. Bereits jetzt wird ein jeder Hallenbadbesucher mit ca. sechs Euro und ein jeder Freibadbesucher mit ca. zehn Euro durch die Stadtwerke Passau bezuschusst. Viele Einrichtungen der Stadt Passau wurden beim Bau oder werden beim Betrieb mit staatlichen Zuschüssen gefördert. Sie stellen notwendige Leistungen eines Oberzentrums für das Umland dar, die auch berechtigt mit Steuergeldern gefördert wurden und werden. Das PEB ist jedoch mit Eigenmitteln der Stadtwerke Passau erbaut worden. Für seinen Betrieb gibt es ebenfalls keine staatlichen Zuschüsse. Vielmehr werden die Verluste durch den Betrieb mit Gewinnen in anderen Bereichen der Stadtwerke Passau ausgeglichen. Diese werden ähnlich wie beim Defizit des ÖPNV weitestgehend alleine durch die Einwohner der Stadt Passau, welche wiederum nur ca. ein Drittel der Besucher des Peb sind, als Kunden in den verschiedenen Sparten der Stadtwerke Passau erbracht. Daher sehe ich es als durchaus fair an, daß Bürgerinnen und Bürger der Stadt Passau Rabatte auf die Eintrittspreise im PEB erhalten.

Eine weitere notwendige Anhebung der Eintrittspreise sowohl für das Hallen- als auch für das Freibad könnten somit für die Einwohner der Stadt und gleichzeitig Kunden der Stadtwerke Passau kostenneutral gestaltet werden. So sind Preise im Hallenbad (3-Stunden-Karten) von 7,00 Euro und für Jugendliche von 4,50 Euro, im Freibad von 5,00 und 3,50 Euro denkbar. Die üblichen Vergünstigungen für Schüler, Studenten, Rentner usw. (bisherige „Tarifstruktur“) bleiben bestehen.

Ein ähnlicher „Einheimischer“-Rabatt wird bereits in Oberammergau im Erlebnisbad „Wellenberg“ gewährt. Kommunen, deren Einwohner ebenfalls in den Genuss dieses Rabattes kommen sollen, können durch einen Zuschuß zum Ausgleich des Defizits dies für ihre Bürgerinnen und Bürger ebenfalls von den Stadtwerken Passau erhalten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, aus meiner Sicht zwingt uns die Ergebnissituation der Stadtwerke Passau, solch unorthodoxe Maßnahmen anzudenken und ggfs. umzusetzen. Ich hoffe daher auf Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Andreas Dittlmann

Antrag auf teilweise Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Grünaustraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.10.2009 wurde beschlossen, die „Öffnung der Ringstraße“ beizubehalten. Daher stellt die Fraktion FDP/Passauer Liste folgenden Antrag:
Die Einbahnstraßenregelung in der Grünaustraße von Westen her bis zur Leopoldstraße bleibt bestehen. Von Osten her wird die Grünaustraße vom ZOB bis zur Leopoldstraße für den Verkehr in beide Richtungen frei gegeben.

Begründung:

Nachdem mit der endgültigen Öffnung der Ringstraße ein wesentlicher Punkt des Verkehrskonzeptes „Neue Mitte“ verändert wurde, sind auch alle Folgemaßnahmen zu überprüfen. Die bisherige Regelung in der Grünaustraße führt zu erheblichen negativen Auswirkungen für die Geschäftsleute im vorderen Teil der Grünaustraße. Sie sind teilweise nur noch unter erschwerten Bedingungen erreichbar. Das Verkehrsaufkommen ist in diesem Bereich gering. Die Interessen der Anwohner auf Reduzierung des Durchgangverkehrs und geringerer Lärmbelästigung wird durch die Einbahnstraßenregelung von der Auerspergstraße bis zur Leopoldstraße weitestgehend erfüllt.

Daher sehen wir die Freigabe des Zweirichtungsverkehrs von der Erhardstraße bis zur Leopoldstraße als sinnvollen Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und den Gewerbetreibenden an.

Andreas Dittlmann