Antrag zur Reduzierung der Verschuldung

Antrag:

Gemeinsam mit den Fraktionen SPD, ÖDP, Bündnis90/Die Grünen, FWG und FDP beantragen wir für den Haushalt 2015 bis einschließlich 2020, eine ordentliche Nettotilgung der Verbindlichkeiten in Höhe von jährlich 1,7 Millionen Euro einzuplanen und in den Haushalten auszuweisen.

Anmerkung:

In den letzten 6 Jahren ist es uns gemeinsam gelungen, eine Neuverschuldung zu verhindern und sogar die Schuldgrenze von 150 Millionen Euro zu unterschreiten.

In den Vorgesprächen zum Haushalt 2015 haben wir uns das ambitionierte Ziel gesetzt, die Höhe der Verschuldung der Stadt Passau bis Ende des Jahres 2020 auf unter 140 Millionen Euro zu bringen. Dazu müssen in den nächsten 6 Jahren folglich 10 Millionen Euro getilgt werden.

Heinz-Peter Höber

Antrag Entwicklung Brauereigelände Innstadt

Antrag:

Da das Areal der Innstadtbrauerei verkauft und einer neuen Nutzung zugeführt werden soll, beantragen wir in diesem Zusammenhang einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs sollen von der Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Investor festgelegt werden. Dabei soll insbesondere auch die Verkehrsproblematik während Abriss- und Neubauphase, aber auch nach Fertigstellung berücksichtigt werden.

Begründung:

Das Areal der Innstadtbrauerei soll offenbar veräußert und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das Gebiet beinhaltet denkmalgeschützte Gebäude, sowie Biotope, liegt in hochwassergefährdeten Bereichen und weist unterschiedliche Nutzungen auf. Zudem handelt es sich um einen, in seiner Größe, nicht unerheblichen Teil der Innstadt. Auch die Verkehrsbeziehungen während der Abbruchs- und der Bauphase, sowie auch nach Fertigstellung des Projekts gilt es bestmöglich zu lösen. Eine neue Überplanung des Areals bietet auch die Möglichkeit, die problematische Gehwegsituation im südlichen Bereich der Kapuzinerstraße zu verbessern, sowie den Vorplatz am Aufgang zur Wallfahrtsstiege aufzuwerten. Für die anstehende Bauaufgabe bzw. eine generelle Ideenfindung soll ein optimaler Entwurf gefunden werden. Ein Architekturwettbewerb ist eines der geeignetsten qualitäts- und projektorientierten Mittel zur Ermittlung der besten Lösung hinsichtlich Funktion, Ökonomie und Ästhetik für ein Projekt. Auch die Nachhaltigkeit der Gebäude könnte eine Rolle in der Bewertung einnehmen.

Heinz-Peter Höber, Matthias Koopmann

Antrag „Geordnete Stadtplanung“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt festzustellen, welche kulturräumlichen Freilandzonen für die landschaftliche Einbettung der Stadt und ihrer Ortsteile, die Ausbildung klarer Siedlungskanten und als Naherholungsräume von besonderer Bedeutung und infolgedessen dauerhaft zu sichern sind. Das Ergebnis wird kartographisch erfasst und als verbindliche Richtschnur einer aktiv ordnenden Stadtplanung im Stadtrat zur Abstimmung gebracht.

Begründung:

Der anhaltenden Nachfrage nach privatem Bauland im Stadtgebiet steht bis dato kein perspektivisch planendes Konzept zur baulichen Entwicklung Passaus gegenüber. Die Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Siedlungsareale folgt stattdessen ohne langfristige Zielvorstellung der Verwaltung ganz den Wünschen und Begehrlichkeiten einzelner Investoren. Im Ergebnis drohen eine wild wuchernde Zersiedelung der noch bestehenden kulturräumlichen Landschaftszonen und ihre Reduzierung auf umbaute Restflächen.

Eine ordnend agierende Stadtplanung sollte sich der Bedeutung und Qualität großer Kulturraumflächen für die Entwicklung eines homogenen Stadtgefüges, die ökologische Nachhaltigkeit und die Naherholung einer Stadt bewusst sein. Die Interessen investitionswilliger Bauherren sollten nicht blockiert, wohl aber aktiv in sinnvolle, im Sinne einer zielorientierten Stadtentwicklung wünschenswerte Bahnen gelenkt werden. Statt neuer Satellitensiedlungen in der Landschaft* müssen die bauliche Verdichtung, Lückenschlüsse und Arrondierungen bestehender Wohngebiete im Fokus stehen.

Die Definition und dauerhafte Sicherung wertvoller Freilandzonen hätte eine klare Lenkungsfunktion für das künftige Baugefüge der Stadt. Sie würde wilder Bodenspekulation entgegen wirken, Sicherheit sowohl für bauliche Investorenvorhaben als auch die Umfeldsituation der Bürger mit sich bringen.

Grundsätzlich muss die weitere Entwicklung Passaus wieder von einer aktiv gestaltenden und vorausschauenden Stadtplanung bestimmt werden.

Matthias Koopmann, stellv. Fraktionsvorsitzender

* Wie aktuell im Fall des Baugebiets „Sturmsölden“, dessen Realisierung langfristig eine durchgehende Verbauung bis nach Patriching erwarten lässt.

Antrag „Stadtfrüchte“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtgärtnerei wird beauftragt, geeignete öffentliche Freiflächen (z.B. im Bschüttpark, auf Grünflächen von WGP-Wohnanlagen, an Kinderspielplätzen, Sportanlagen und auf baurechtlich ausgewiesenen Ausgleichsflächen) vermehrt mit standort-typischen Obstbäumen und Fruchtsträuchern zu bepflanzen.

Bei den jährlichen Neupflanzungen der Stadtgärtnerei müssen Obstbäume und Fruchtsträucher künftig mit einem Anteil von mindestens 5 % vertreten sein. Ausgewählt werden ausschließlich autochthone, bevorzugt alte und robuste Sorten. Ihre Pflege erfolgt nach rein ökologischen Kriterien.

Alle städtischen Obstbaum- und Fruchtstrauchbestände sind kartographisch zu erfassen und vor Ort mit Infotafeln zu Herkunft, Standort und Sorte zu versehen.

Für das Angebot der „Stadtfrüchte“ und ihrer freien Aberntung durch die Bürger ist vom Stadtmarketing innerstädtisch wie nach außen intensiv zu werben.

Begründung:

Mit unserem Antrag möchten wir die in deutschen Städten erfolgreich um sich greifende Projektidee „Essbare Stadt“ auch in Passau etablieren. Auf städtischen Flächen sollen Baum- und Strauchfrüchte jedermann als frei zu pflückendes Gemeingut zur Verfügung stehen. Die innerstädtische Natur rückt wieder als nachhaltige Lebensmittelressource ins Bewusstsein, kann als sinnliches Geschmacksabenteuer wiederentdeckt und in ihren Fruchtzyklen erlebt werden. Insbesondere bedürftigen Bürgern bietet sich die Möglich-keit, ihren Speiseplan kostenlos und in gesunder Weise zu bereichern. Perspektivisch kann das Modell durch bürgerliche Baumpatenschaften, organisierte Erntetouren und Obstfeste in den Stadtteilen auch gemeinschaftstiftend wirksam sein.

Mehr öffentliche Obstbäume und Fruchtsträucher stärken die Beziehung der Bürger zu ihrem unmittelbaren Umfeld, erhöhen die Lebensqualität und Biodiversität. Natürliche Selbstversorgung in der Stadt wird wieder zur selbstverständlichen, das ökologische Bewusstsein schärfenden Erfahrung!

Gelingt die erfolgreiche Einführung der „Stadtfrüchte“, könnte ihnen später „Stadtgemüse“ folgen…

Matthias Koopmann, stellv. Fraktionsvorsitzender

Antrag Fairtrade-Stadt

Antrag der Passauer Liste um die Bewerbung Passaus als „Fairtrade-Stadt“ im Rahmen der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ von TransFair.

Antrag

1. Die Stadt Passau bewirbt sich im Rahmen der internationalen Kampagne von TransFair um den Titel „Fairtrade Stadt“ – Stadt des fairen Handels.

2. Insofern eine Bewirtung erfolgt, werden in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse Fairtrade-Produkte gemäß dem 1. Fairtrade Stadt-Kriterium verwendet.

3. Wenn die fünf Fairtrade Stadt-Kriterien erfüllt sind, reicht die Steuerungsgruppe die Bewerbung der Stadt Passau als „Fairtrade Stadt“ bei TransFair ein.

Begründung

In Passau gibt es viele Organisationen, Vereine, Einzelhändler, Schulen und kirchliche Gruppen, die sich in unterschiedlichsten Variationen mit dem Thema Fairtrade beschäftigen. Um all diese Akteure bekannter zu machen, in die Öffentlichkeit zu bringen, einen Ideen- und Wissensaustausch zu ermöglichen und neue Akteure hinzuzugewinnen wird beantragt, dass Passau den Fairen Handel auf lokaler Ebene fördert und sich als „Fairtrade-Stadt“ im Rahmen der internationalen Kampagne bewirbt.

1992 startete der gemeinnützige Verein TransFair seine Arbeit mit dem Ziel, benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika zu fördern und durch den Fairen Handel ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. TransFair selbst handelt nicht mit Waren. Der Verein vergibt vielmehr das Fair Trade-Siegel für fair gehandelte Produkte. TransFair vermittelt Marktzugänge zu fairen Bedingungen für Produzentengruppen und Arbeiter aus benachteiligten Regionen des Südens. Im Dialog mit seinen Partnern pflegt und erweitert TransFair das Fair Trade-Produktsortiment, erschließt neue Vertriebswege, vermarktet das Siegel und betreibt Informations-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.

Der faire Handel unterstützt Produzentinnen und Produzenten, insbesondere benachteiligte kleinbäuerliche Familien in den Entwicklungsländern, um ihnen eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft zu ermöglichen. Zum Beispiel decken die festgelegten Mindestpreise die Produktionskosten und sichern so das Existenzminimum. Die gezahlten Aufschläge ermöglichen eine Investition in die Zukunft. Die Standards des Fairen Handels entsprechen den internationalen Standards der Fairtrade Labeling Organization International (FLO). Die unabhängige FLO-CERT GmbH mit Sitz in Bonn stellt sicher, dass die Produkte mit dem Fairtrade-Siegel nach den internationalen FLO-Standards produziert und gehandelt werden.

Der faire Handel fördert gezielt die besonders benachteiligten kleinbäuerlichen Familien und deren Selbsthilfeinitiativen. Die Organisationen setzen sich für eine nachhaltige Entwicklung von Ökologie, Bildung und Frauenförderung ein. Die Kleinbauern sind an allen wichtigen Entscheidungen ihrer Genossenschaften direkt und demokratisch beteiligt. Dies gilt insbesondere für die Kontakte zum Management, aber auch für die Verwendung des Mehrerlöses aus dem Fairen Handel. Bei Plantagenprodukten wie Tee, Orangen und Bananen werden die Pflückerinnen und Pflücker gefördert. Sie sind die am meisten benachteiligten Glieder der Produktionskette, und der Faire Handel hilft ihnen, selbstbewusster im internationalen Handel zu agieren. Die Betriebe und Plantagen verpflichten sich zur Einhaltung der sozialen und ökologischen Mindeststandards. Vertreter der Plantagen und der Tagelöhner bilden ein Gremium, das so genannte Joint Body, das über die Verwendung der Fair Trade-Prämien entscheidet. Die Produzenten bilden sich in den Bereichen Produktionsverfahren und Marketing weiter. Darüber hinaus werden Sozialprojekte wie Schulen, Gemeinschaftsräume, Werkzeug, Brunnen, Apotheken, Schulstipendien und vieles mehr finanziert.

Insgesamt profitieren rund 800 Produzentengruppen in 60 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas vom Fairen Handel mit dem Siegel; darin sind rund 1,2 Millionen Kleinbauern und Plantagenarbeiter vertreten. Und wir Konsumenten in Deutschland profitieren von der guten Qualität der Fair Trade-Produkte und erhalten Produkte, die mit großer Sorgfalt hergestellt wurden, ausgezeichnet schmecken und nicht mit Pestiziden belastet sind.

Die Kampagne „Faitrade-Towns“ startete im Jahre 2000 mit großem Erfolg in Großbritannien. Weltweit existieren über 600 Fairtrade-Towns, wie z.B. London, Rom, Brüssel, San Francisco und Kopenhagen. In Deutschland wird die Kampagne seit Januar 2009 durchgeführt. Auch Passau soll den fairen Handel auf lokaler Ebene fördern und sich als „Fairtrade-Stadt“ im Rahmen der internationalen Kampagne bewerben. Der Status „Fairtrade-Town“ wird verliehen, wenn die folgenden fünf weltweit einheitlichen Kriterien erfüllt sind:

1. Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fair Trade‐Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben.
Sachstand: Beschlussvorschlag siehe Antrag.

2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade‐Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.
Sachstand: Gründung von Cornelia Krumesz initiiert; erstes Treffen am 21.02.2014.

3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants werden Fair Trade‐Produkte ausgeschenkt.
Sachstand: Erhebung durch Steuerungsgruppe; für Passau (bis 50.000 Einwohner) sind 5 Gastronomiebetriebe und 10 Geschäfte notwendig.

4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fair Trade‐Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.
Sachstand: Erhebung durch Steuerungsgruppe; für Passau (unter 200.000 Einwohner) sind je 1 Schule, 1 Verein und 1 Kirche notwendig.

5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade‐Stadt“.

Antrag Georgsberg/Linksabbiegespur

Antrag:

Es sollten folgende Maßnahmen vor Ort durchgeführt und eine entsprechende Bitte des Stadtrates bzw. der Stadt Passau an das staatliche Bauamt herangetragen werden:

1. Ein Rückbau des Felsvorsprungs wird durchgeführt und der Gehweg so wieder auf sein ursprüngliches Maß zurückgebaut. Alternativ wird folgende Ausbauvariante vorgeschlagen: Der donauseitige Gehweg wird in Richtung Donau verlegt, die beiden KfZ-Spuren nachgerückt, damit Platz für eine Linksabbiegespur und die ursprüngliche Gehwegbreite geschaffen wird. Auf der, der Linksabbiegespur gegenüberliegenden Seite, wird die zwischen den Fahrbahnen liegende Verkehrsinsel entsprechend verbreitert, so dass die Fußgänger eine größere Verweilzone haben.

2. Das staatliche Bauamt wir gebeten, für zumindest eine der o.g. Varianten ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren einzuleiten, bzw. die rechtlich und technisch notwendigen Untersuchungen und Schritte einzuleiten.

3. Die Linksabbiegespur zur Hängebrücke soll als dauerhafte Lösung installiert und der felsseitige Gehweg auf die ursprüngliche Breite rückgebaut werden.

Begründung:

Die Passauer Bürger haben sich in einem Bürger- und Ratsbegehren mit großer Mehrheit gegen 
einen Rad- und Fußgängertunnel durch den Georgsberg ausgesprochen.
Diese Bürger haben aber nicht dafür gestimmt, die Linksabbiegespur in Richtung Altstadt wieder rückzubauen. Sie haben auch nicht dagegen gestimmt, dass einen Felsrückbau durchgeführt wird, zugunsten der Verbeiterung des Fußgängerwegs.
Mittlerweile hat sich offensichtlich herausgestellt, dass der Felsen porös ist. Ein Grund mehr, diese Gefahrenstelle ordentlich zu sanieren und gleichzeitig Gelegenheit, dabei durch Felsabtragung den Fußgängern wieder mehr Raum zu schaffen. Die technische Machbarkeit eines Felsabtrags steht nach Expertenaussage außer Frage.
Alternativ könnte eine Verschiebung der jetzigen Fahrspur-Situation in Richtung Donauseite dazu beitragen, die ursprüngliche Gehwegbreite wieder herzustellen und gleichzeitig die Linksabbiegespur zu behalten. Um eine vollwertige Linksabbiegespur zu schaffen und die ursprüngliche Gehwegbreite wieder herzustellen, benötigt man um ca. 1,6 m mehr Platz, als derzeit gegeben ist.

Deshalb müsste der Brückenkopf der Hängebrücke um ca. 1,6 m in Richtung Altstadt zurückgebaut werden und der Gehweg um das entsprechende Maß parallel zur Donau angebaut werden. Diese Variante könnte von der Donauseite her durchgeführt werden, sodass die Baumaßnahme den Straßen und Fußgängerverkehr nicht behindert. Zusätzlich könnte durch den gewonnen Platz gegenüber der Linksabbiegespur, westwärts der Hängebrücke, eine Verweilzone für querende Personen in der Mitte der Bundesstraße, in vernünftiger Größe geschaffen werden. Die Verbreiterung der Straßen- Gehwegsituation in Richtung Donau als Auslegerlösung müsste zudem günstiger zu realisieren sein, als ein Felsrückbau inklusive der notwendigen Sicherungsmaßnahmen. 

Es gibt also Lösungsmöglichkeiten zur Beibehaltung der Linksabbiegespur bei gleichzeitiger Herstellung der ursprünglichen Gehwegbreite. Das jetzige Provisorium wird laut Ankündigung vom staatlichen Bauamt zurückgebaut. Um nicht unnötig lange ohne Linksabbiegespur auskommen zu müssen, sollten die o.g. Lösungsvorschläge sofort näher untersucht und die notwendigen Planungsschritte eingeleitet werden.

Mit dem guten Willen der Verantwortlichen und entsprechendem Nachdruck aus der Bevölkerung kann sicher eine, für alle akzeptable, Lösung gefunden werden. Es wäre verkehrstechnisch fatal, wenn die separate Linksabbiegespur nach den gemachten, guten Erfahrungen wieder zurückgebaut würde und sicherheitstechnisch unhaltbar, wenn die derzeitige Gehwegbreite beibehalten würde.

Heinz-Peter Höber, Fraktionsvorsitzender

Antrag „Mehr Natur in der Stadt“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, binnen drei Monaten ein Förderprogramm zur Fassadenbegrünung privater Immobilien zu erarbeiten und verabschiedungs-reif im Stadtrat zur Vorlage zu bringen. Als Orientierungsgrundlage soll das laufende Förderprogramm der Stadt München dienen.

Begründung:

Die Zunahme von Fassadenbegrünungen im städtischen Raum würde ökologisch, gestalterisch, energetisch und für die Lebensqualität der Bürger eine Vielzahl positiver Effekte mit sich bringen. Im Einzelnen:

– Optisch wenig ansprechende Fassadenbilder lassen sich durch Begrünungsmaß-nahmen erheblich aufwerten.

– Fassadenbegrünungen beleben und aktivieren den öffentlichen Straßenraum, erhöhen die Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Stadtquartieren

– Schädliche Luftinhaltsstoffe und Staub werden vom dichten Laub einer Fassaden-begrünung gebunden. Zusammen mit ihrer Verdunstungsleistung stellen Grünfassaden eine naturnahe Luftreinigungsanlage mit sehr geringem Platzbedarf dar. Zudem produ-zieren sie Sauerstoff und binden CO2.

– Durch den Isolationseffekt immergrüner Rankpflanzen können im Winter Einsparun-gen bei den Heizkosten erzielt werden. Im Sommer mindern Fassadenbegrünungen die Kühllasten, indem sie die Gebäudefronten vor einer starken Aufheizung bewahren.

– Fassadenbegrünung schafft einen natürlichen Schutzschild gegen Schlagregen und UV-Strahlung, was eine Verlängerung für die Lebensdauer von Fassaden und damit weitere Kostenspareffekte mit sich bringt.

– Fassadenbegrünungen können das Kleinklima aufgrund der beschattenden Wirkung und Verdunstung positiv beeinflussen. Sie besitzen somit die Funktion einer lokalen „naturnahen Klimaanlage“.

– Begrünte Fassaden bieten Lebensraum Tiere, insbesondere für Singvögel und steigern auch in dieser Hinsicht das Naturerlebnis in dichter besiedelten Stadtquartieren.

Matthias Koopmann
stellv. Fraktionsvorsitzender

Antrag zur geplanten Mehrfachturnhalle

Antrag:

1. Die Nettobelastung der Stadt Passau für den Neubau einer Dreifachturnhalle an der Neuburger Straße mit Tiefgarage, Ankauf des Grundstückes und Abriss des alten Hallenbades darf die mit dem Haushalt 2013 beschlossenen 9,12 Millionen Euro nicht überschreiten.
2. Die Verwaltung hat unverzüglich vor den nächsten Beratung über mögliche Förderungen oder Zuschüsse zu informieren.
3. Mögliche Ausstattungen und Gestaltungsvarianten, die zu höheren Baukosten führen, sind nur umzusetzen, wenn sie von möglichen Zuschüssen/Förderungen gedeckt werden.

Begründung:

Der Schul- und Sportausschuss hat am 27.02.2013 den Neubau einer Mehrfachturnhalle beschlossen. Grundlage war der Kostenvergleich vom 23.01.2012. Dabei sind für die Variante 4 Gesamtprojektkosten in Höhe von 9,80 Mio. EUR veranschlagt.

Enthalten waren auch die Sanierungskosten der bestehenden Dreifachturnhalle für den Schulsport mit einem Aufwand von mindestens 1,25 Mio. EUR. Diese Kosten für die Sanierung wurden in der mittelfristigen Finanzplanung noch gar nicht berücksichtigt! In den städtischen Haushalt wurden für den Neubau 9,12 Mio. EUR eingestellt (2013: 2.500.000,- Mio. EUR, 2014: 3.150.000,- EUR, 2015: 3.250.000,- EUR, 2016: 220.000,- EUR). Die am 14.03.2013 präsentierten Projektkosten liegen mit den Zusatzmodulen zwischen 14,3 Mio. EUR und 15,1 Mio. EUR. Auf möglich „Ungenauigkeiten“ von max. +/- 30% wird explizit hingewiesen. Dies bedeutet, dass sogar mit Kosten von knapp 20 Mio. EUR gerechnet werden müsste.

Die Fraktion FDP/PaL hat für den Haushalt 2013 und damit für den Bau und die Sanierung und somit für eine deutliche Förderung des Breitensportes in der Stadt Passau gestimmt. Trotz der Finanzsituation der Stadt Passau betrachten wir diese Maßnahmen als sinnvoll. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“, da neue Kredite der Stadt von der Regierung von Niederbayern nicht mehr genehmigt werden (siehe rechtsaufsichtliche Würdigung vom 30.01.2013: „…Die Regierung von Niederbayern wird daher nach derzeitigem Stand auch weiterhin ohne zwingende Gründe des Allgemeinwohls oder das Vorliegen ganz besonderer Umstände eine weitere Nettoneuverschuldung nicht mehr genehmigen. ….). Wir zitieren weiter aus dem Schreiben der Regierung: „Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Passau ist seit 2011 nicht mehr gegeben. Nach der Haushalts- und Finanzplanung wird sie auch bis 2016 nicht wiederhergestellt sein.“ Auf Grund dieser Situation sehen wir die Möglichkeiten der Stadt mit den beschlossenen 9,12 Mio. EUR für einen Neubau und die Sanierung der alten Dreifachturnhalle mit mindestens 1,25 Mio. EUR völlig ausgeschöpft. Dies ist die Investition die sich die Stadt Passau in den nächsten Jahren noch leisten kann. Die große Bedeutung der Förderung des Breitensports und der damit verbundenen Jugendarbeit kann dies gerade noch rechtfertigen. Bei einem Verschuldungsstand von knapp 150 Mio. EUR zum 31.12.2012 können aber weitere Wünsche nicht mehr finanziert werden, wenn sie nicht durch Fördergelder oder Zuschüsse gedeckt werden. Die Fraktion FDP/PaL hat in den letzten Jahren der Zuführung von Einnahmeüberschüssen zu den Rücklagen zugestimmt. Andere Fraktionen wollten diese Überschüsse sofort wieder anderweitig verwenden. Wir betonen jedoch, dass die verbleibenden Rücklagen für den Ausgleich zukünftiger Haushaltsdefizite und die vom Stadtrat beschlossene Schuldentilgung verwendet werden müssen.

Die Fraktion FDP/Passauer Liste

Antrag zur Einwohnerzahl

Seit mehreren Wochen wird sowohl im Stadtrat als auch in den Medien über die tatsächliche Einwohnerzahl der Stadt Passau spekuliert. Nachdem hier wohl ein allgemeines Informationsdefizit herrscht stellen wir folgenden Antrag zur Behandlung in der nächsten Plenumssitzung:

Wir bitten Sie die Verwaltung darstellen zu lassen, welche konkreten Auswirkungen eine dauerhafte Einwohnerzahl unter der Grenze von 50.000 Personen hätte. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, welche Maßnahmen zur Steigerung der Einwohnerzahl getroffen werden können. Die entsprechenden Vorschläge sollen bis Sommer 2013 dem Stadtrat vorgestellt werden.

Antrag zum zweckgebundenen Teilverkauf zeitgenössischer Kunstbestände

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung möge prüfen, ob und in welchem Umfang in den letzten Jahrzehnten von Passauer Künstlern angekaufte Bildwerke wieder weiter veräußert und die zurück gewonnenen Erlöse für die heimische Kunstförderung verwendet werden können.

2. Sollten obigem Vorschlag rechtliche oder andere zwingende Gründe entgegen stehen, möge die Verwaltung prüfen, ob sich der eingelagerte zeitgenössische Kunstbestand der Stadt zumindest in Form einer digitalen Galerie öffentlich präsentieren ließe.

Begründung:

Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt Passaus Kulturschaffende durch jährliche Werkankäufe. Im Haushalt des Kulturreferats wird hierzu jährlich ein entsprechendes Budget von 5000 Euro bereitgestellt. Neben dem Primärzweck der Kunstförderung dürfte die Ankaufspolitik auf eine fortlaufende Dokumentation der heimischen Kunstszene gerichtet sein.

Der auf diese Weise gewachsene Sammlungsbestand der Stadt umfasst dem Vernehmen nach weit über 1000 Werke. Knapp 10% von ihnen dienen der Ausstattung städtischer Diensträume, während das Gros des Bestandes der Öffentlichkeit dauerhaft entzogen in Depots gelagert wird. Ein Umstand, der insbesondere bei manchem betroffenen Künstler auf Unmut und kritisches Befremden stößt.

In Passau stehen bereits etliche Einrichtungen zur Präsentation und Dokumentation zeitgenössischer Regionalkunst zur Verfügung (MMK, Kulturmodell, Kunstverein, BBK Niederbayern, Agon e.V., Rauchzeichen e.V., zahlreiche private Galerien, Klinikum). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die zusätzliche Hortung eines eigenen modernen Kunstbestandes durch die Stadt zwingend notwendig und sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Gros des stetig wachsenden Bestandes nicht öffentlich präsentiert, sondern zu laufenden Kosten als künstlerisches „Totkapital“ in Magazinen gelagert wird.

Gleichwohl werden städtische Werkankäufe als Mittel der heimischen Künstlerförderung von den PaL-Stadträten ausdrücklich begrüßt. Der unmittelbare Nutzen für die Künstler ist bisher jedoch mit einem Ankauf meist erschöpft. Der 1. Beschlussvorschlag würde einen erneuten Werbeeffekt für die betroffenen Künstler und die Rückgewinnung von Mitteln für eine weitergehende städtische Künstlerförderung zur Folge haben.

Der alternative 2. Beschlussvorschlag würde den städtischen Sammlungsbestand und damit auch die entsprechenden Künstler an ein breites, sonst nicht zu generierendes Publikum heran führen. Hinzu käme ein positiver Marketingeffekt für die Stadt, die sich so noch deutlicher als kreative Wirkungsstätte präsentieren könnte.

Matthias Koopmann